Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresabrechnung 2008 - dringend-  (Gelesen 12952 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline lujaman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« am: 03. Juni 2009, 10:39:42 »
Hallo,

ich habe am Samstag meine Jahresabrechnung 2008 bekommen und es hat mich der Schlag getroffen. Ich habe seit 2006 die Nachzahlungen nicht mehr geleistet, sondern nur noch die monatlichen Abschläge, so wie in diesem Forum vorgeschlagen. Die GVG Rhein-Erft hat mir bis jetzt jährlich eine Rechnung geschickt, meine Abschläge in Abzug gebracht und die Forderung zzgl. Mahngebühren aufgeführt. Nur 1 x wurde ich darauf hingewiesen, dass ich die offene Forderung zahlen möchte, ansonsten drohen weitere Schritte. Nun muss ich fast 2.000 Euro nachzahlen, allein vom letzten Jahr (weils ja so ein kalter Winter war) über 700 Euro. Ich habe bis jetzt fast jährlich meinen Abschlag erhöht. Soll ich denn nun die 2000 Euro nachzahlen oder wie gehts weiter?

So langsam weiß ich nicht mehr weiter. Man hat ja mal nicht eben so 2000 Euro zuviel.

Wer kann mir helfen?

Vielen Dank
Gruß - Lujaman

Offline BerndA

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 210
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #1 am: 03. Juni 2009, 12:44:42 »
Hallo lujaman,

Hast Du immer so gekürzt, wie es vom Bund der Energieverbraucher empfohlen wurde ?

Dann würde ich das auch auf jeden Fall so weiter machen ! Lass Dich nicht verunsichern !

Sperrungsandrohungen sind nicht erlaubt und das Aufführen der Rückstände ist nicht weiter dramatisch, das ist bei vielen Energieversorgern so.

Das Androhen weiterer Schritte ebenso. Auch dieses ist erstmal als undramatisch anzusehen.

Erst wenn konkret eine Sperrung angedroht wird, ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, oder eine Klage in Haus flattert,  muss was unternommen werden.

Schau auch mal hier nach:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1707/


Gibts bei Euch denn keine Interessengemeinschaften gegen die Gas- oder Strompreise ? Schau mal hier:

http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=214

Ansonsten kannst Du auch gern weiter mit uns Kontakt halten. Wir haben ähnliche Umstände hier bei uns.

Gruß

B. Ahlers

Bund der Energieverbraucher
Regionalvertretung Münsterland

Offline lujaman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #2 am: 03. Juni 2009, 12:52:09 »
Hallo Herr Ahlers,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe damals die Berechnung nach Ihrem Schema durchgeführt und danach immer gegen die Jahresabrechnung Einspruch erhoben, ohne weitere Berechnungen durchzuführen. Meinen Abschlag bei einer Erhöhung minimal erhöht. Sollte ich bei der diesjährigen Jahresabrechnung auch Einspruch einlegen?

Dankeschön
Gruß
Lujaman

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #3 am: 03. Juni 2009, 12:52:49 »
@lujaman

Im Forum wurde weiter empfohlen, den gekürzten Betrag auf die Seite zu legen und nicht \"auf den Kopf\" zu hauen bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline BerndA

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 210
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #4 am: 03. Juni 2009, 13:06:03 »
Hallo lujaman,

genau so weitermachen, wie bisher. Immer Widerspruch einlegen und weiter kürzen und bloß nicht einknicken !

Gruß

BerndA

P.S.: Bei weiteren Fragen gibts unter der folgenden Emailadresse auch weitere Antworten : energiebund@web.de

Offline lujaman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #5 am: 03. Juni 2009, 13:08:25 »
@RuRo

Ich kann nichts auf den Kopf hauen, ich zahle von meinem Konto, aber trotzdem tut es weh, auf 1 x 2000 Euro zu zahlen.

Gruß
Lujaman

Offline t1mbo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 34
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #6 am: 03. Juni 2009, 13:11:46 »
Naja, aber so wie es sich anhört, hast du ja nicht wie vorgeschlagen die nicht gezahlte Nachzahlung nicht zur Seite gelegt, oder?

Offline lujaman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #7 am: 03. Juni 2009, 13:22:31 »
Nein, bei Seite hab ich sie nicht gelegt, aber wenns zur Nachzahlung kommt, muss ich wohl zahlen.

Weiß denn jemand, wann es beschlossen ist, ob die Gasversorger Recht bekommen oder nicht?

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #8 am: 03. Juni 2009, 17:22:41 »
Zitat
Original von lujaman
Nein, bei Seite hab ich sie nicht gelegt, aber wenns zur Nachzahlung kommt, muss ich wohl zahlen.

Dann sollten Sie das vielleicht stückchenweise nachholen.

Zitat
Original von lujaman
Weiß denn jemand, wann es beschlossen ist, ob die Gasversorger Recht bekommen oder nicht?

konkrekt Ihr Vertragsverhältnis/\"Zivilen Ungehorsam\" betreffend: Wenn Sie von der GVG verklagt werden und die GVG vor Gericht gewinnt.

Hier nochmal zu den FAQ\'s : http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1707/

Falls noch nicht bekannt für Vereinsmitglieder: Der Prozesskostenfond und der Energieschutzbrief

Offline lujaman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #9 am: 20. Juli 2009, 22:05:37 »
Mein Gasversorger GVG Rhein-Erft hat mir am 13.07.2009 ein Schreiben zukommen lassen, indem steht, dass der BGH am 13. Juni 2007 ein Grundsatzurteil zum Thema Gaspreiserhöhungen bzw. zum Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB gefällt hat. Ich gebe Auszüge aus dem Schreiben wieder:


\"... Sicherlich haben Sie die öffentliche Diskussion um die Angemessenheit von Gaspreiserhöhungen aufmerksam verfolgt. Die Rechtslage war für Erdgasversorger und Kunden lange Zeit ungeklärt, da Gerichte deutschlandweit uneinheitliche Urteile gefällt haben.

Am 13. Juni 2007 hat der BGH als höchste Instanz ein grundsatzurteil gefällt, dass zu diesem Thema künftig Rectssicherheit für versorger und Kunden bietet. Die komplette Entscheidung des BGH können Sie im Internet unter http://www.bundesgerichtshof.de in der Rubrik Entscheidungen einsehen. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Urteil auch gerne zu. In seiner Urteilsbegründung führt der BGH unter anderem aus:

- Gasversorgungsunternehmen dürfen ihre Preise einseitig durch öffentliche bekannstgabe ändern. Preiserhöhungen wegen gestiegener (Bezugs-)Kosten sind nicht zu beanstanden.Das Gasversorgungsunternehmen nimmt damit sein berechtigtes Interesse wahr, Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit an die Kunden weiterzugeben.

- Eine gerichtliche Überprüfung des bis zum ertsen Widerspruch eines Kunden geltenden Preisniveaus scheidet aus. Damit ist der BGH der immer wieder erhobenen Forderung, durch Offenlegung der gesamten Kosten und Gewinnkalkulation die \"Billigkeit\" des Gesamtpreises nachzuweisen, nicht gefolgt.

- Auch die auf einer vorgelagerten Lieferstufe praktizierte Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl ist nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle.

Unser Unternehmen erfüllt die vom BGH vorgegebenen Kriterien für einen Billigkeitsnachweis. Die von Ihnen widersprochenen Preisänderungen sind allein durch die Änderungen der Erdgaseinkaufpreise unserer Vorlieferanten begründet. Damit sie dies nachvollziehen können, liegt diesem Schreiben das Ergebnis eines Gutachtens von PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei, indem die erhöhungen der verkaufspreise und Einkaufspreise untersucht worden sind. Sie können daraus entnehmen, dass im Betrachtungszeitraum die verkaufspreise geringer angestiegen sind als die Einkaufspreise.

Nach den Grundsätzen des BGH sind unsere Preiserhöhungen in der Vergangenheit damit als angemessen und billig gemäß §315BGB anzusehen. Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung und des von Ihnen vorliegenden Nachweises der Angemessenheit unserer Preisänderungen bitten wir Sie, den offnenen Betrag von 1.900 Euro bis zum 14.8.2009 auszugleichen.
...

GVG Rhein-Erft\"

Muss ich jetzt bezahlen? So langsam wird mir mulmig.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #10 am: 21. Juli 2009, 22:15:25 »
Hallo lujaman,

so schnell sollte man sich von der Gegenseite nicht ins Boxhorn jagen lassen. Die Kochen auch nur mit Wasser und wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist dieses nicht immer heiss. Aber die Wissen auch, dass eine große Anzahl der Deutschen immer noch glaubt, dass das, was \'von oben\' kommt, bestimmt richtig sein muss. Und dazu zählt auch immer noch die Energieversorgung, denn die war ja mal Staatlich.
Und bei jeden Brief und Anwaltsschreiben kippt der eine oder andere mehr um und die haben ihren Gewinn schon wieder \'im Sack\'.

Um allerdings Ihren Fall besser beurteilen zu können, sollten Sie klären, in was für einem Vertragsverhältnis Sie sich befinden (Grundversorgung / Sondervertrag). Sollten Sie in letzterem sein, stehen Ihre Chancen nicht schlecht, dass Ihr Energieversorger eine unzulässige Preisanpassungsklausel verwendet hat, wie zahlreiche andere Verbraucher auch.

Schauen Sie sich doch zur Beantwortung dieser Fragen vor allem im Forumsbereich bei den \'Grundsatzfragen\' ein wenig um und lesen Sie sich ein. Ggf. können Sie bei Unklarheiten ja nochmal hier posten.

Gruß
bolli

Offline lujaman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #11 am: 27. Juli 2009, 22:37:09 »
Hallo  Bolli,

danke für die Antwort. Leider weiß ich nicht welche Versorgung ich habe und wo die Unterlagen liegen könnten, da mein Mann alles gemacht hat und ich ihn leider nicht mehr fragen kann. Welche Möglichkeit habe ich zu Erfahren, welchen Vertrag ich habe?

Nochmals vielen Dank
Gruß lujaman

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #12 am: 28. Juli 2009, 08:31:08 »
@ lujaman

In der Jahresabrechnung müßte auf dem Blatt mit den Verbrauchsdaten die Bezeichnung Ihres Versorgers für die Versorgungsart stehen. Gehen Sie dann auf die Internetseite Ihres Versorgers und überprüfen Sie dort die Angaben zu der angegebenen Versorgungsart. Gleichzeitig geben Sie die Bezeichnung Ihrer Versorgungsart hier ein.

Offline Zeus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 547
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #13 am: 28. Juli 2009, 09:38:34 »
@ lujaman

In Ihrer Anfangsdarstellung erwähnen Sie, dass Sie alleine 700 € bei der letzten Jahresabrechnung nachzuzahlen haben, und dies auch aufgrund des kälteren Winters. Sie schreiben auch, dass sie immer nur die geforderten Abschlagszahlungen gezahlt haben.  Haben Sie hier wirklich differenziert zwischen den Beträge, die Sie einerseits aufgrund eines höheren Verbrauches zu zahlen gehabt hätten, und den Beträge die Sie aufgrund von ungerechtfertigter Preiserhöhungen zurückhielten? Haben Sie hier nach jeder Jahresabrechnung eine exakte Aufrechnung vorgenommen, und diese auch Ihrem Versorger mitgeteilt?  Sollte im insgesamt zurückgehaltenen Betrag, auch eine Summe für Mehrverbrauch beinhaltet sein, so wäre dieser sofort fällig.

Offline lujaman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
« Antwort #14 am: 30. Juli 2009, 22:55:34 »
Oh je, ob ich das wirklich alles richtig mache. Wenn ich ehrlich bin, habe ich auf Basis meiner Berechnung bis 2006 die Abschläge gezahlt und ob ich mehr oder weniger verbraucht habe, habe ich nicht berücksichtigt. Ich merke langsam, dass meine Berechnung wage und bröckelig wird. Vielleicht sollte  ich jetzt doch zahlen.

Ich finde leider keinen Hinweis auf die Versorgung. In meiner Jahresabrechnung steht Vollversorgung 3.

Als Erläuterung zu der Rechnung steht:
Grundlagen für unsere Lieferung sind die \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979, der Verordnung über allg. Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, unsere egänzenden Bestimmungen zur AVB und/oder der mit Ihnen abgeschlossene Sondervertrag.

Kann ich die gvg-Rhein Erft bitten,mir eine Kopie des Vertrages zuzusenden?

Viele Grüße
Lujaman

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz