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Autor Thema: Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004  (Gelesen 5852 mal)

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Offline HighEnergie

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Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004
« am: 13. Mai 2009, 09:02:07 »
Hallo,

habe seit 15.03.2005 eine Wohnung gemietet, es aber versäumt den zuständigen Stromanbieter darüber zu informieren (Meine Schusseligkeit).

Bekomme im Mai 2009 eine Vertragsbestätigung zur Übernahme der Versorgung durch den Anbieter ab 01.04.2004 bis 17.04.2009 mit der
Forderung den gesamten Zeitraum nachzuzahlen (xxxx,xx €) und der Festsetzung des errechneten mtl. Abschlages ab Juni 2009.

Aus der Forderung geht hervor, dass regelmäßig der jährliche Verbrauch
abgelesen wurde, aber weder dem Vermieter oder mir nie eine Rechnung gestellt wurde. Da dem Stromanbieter ersichtlich war, dass eine Stromnutzung vorlag hätte doch wem auch immer (Vermieter oder Vormieter) eine Rechnung bzw. Abschlagsermittlung gestellt werden müssen. Es ist mir bekannt, dass es nicht meine Aufgabe ist, den Stromlieferanten an eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erinnern.
Aber es bestehen Verjährungsfristen von derartigen Forderungen, meines Wissens drei Jahre, bin mir aber nicht sicher.
Daher meine Frage:
Rechnungsstellung : 01.04.2004 - 17.04.2009
Ab welchem Zeitraum muss ich zahlen ???

Vielen Dank für eine hilfreiche Auskunft

Offline eislud

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Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004
« Antwort #1 am: 13. Mai 2009, 10:36:45 »
Wenn Du nie eine Zahlungsaufforderung vom Versorger erhalten hast, dann waren meines Erachtens die Beträge auch nicht zur Zahlung fällig. Ohne Fälligkeit konnte die Verjährung nicht anlaufen. Ich gehe mal davon aus, daß Du Dich in der Grundversorgung befindest.

Vielleicht hilft auch das hier.

Offline HighEnergie

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Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004
« Antwort #2 am: 13. Mai 2009, 11:22:03 »
Hallo,

befinde mich in der Grundversorgung. Recherchiere immer mehr und
habe vermehrt widersprüchliche Aussagen. Dein Link habe ich durchgesehen.

Habe ich dies richtig verstanden:
Ich muss die geforderten Beträge für 2004, 2005 und 2006 nicht zahlen?
Da ich erst für 2009 eine Zahlungsaufforderung erhalten habe?

Grüsse

Offline Wasserwaage

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Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004
« Antwort #3 am: 13. Mai 2009, 13:43:53 »
15.03.2005
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline eislud

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Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004
« Antwort #4 am: 13. Mai 2009, 20:51:10 »
@HighEnergie
Meines Erachtens mußt Du für Deinen Stromverbrauch ab dem 15.03.2005 (Mietbeginn) zahlen. So verstehe ich auch @Wasserwaage in seinem ausschweifenden 10 Zeichen Posting  :D .

Eine Verjährung kann erst dann anfangen zu laufen, wenn die Forderungen auch fällig sind. Fällig werden die Forderungen aber erst dann, wenn Du wenigstens eine Zahlungsaufforderung erhalten hast, zumindest sollte das für die Grundversorgung gelten. Die Verjährung hat also erst mit der Rechnung begonnen, es ist also noch nichts verjährt.

Nur meine Meinung.

Offline HighEnergie

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Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004
« Antwort #5 am: 14. Mai 2009, 08:03:25 »
Hallo,

Vielen dank für deine Hilfe

Offline Wasserwaage

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Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004
« Antwort #6 am: 14. Mai 2009, 08:08:26 »
kurz, bündig und richtig verstanden!!
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Adonis

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Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004
« Antwort #7 am: 15. Juni 2009, 10:10:10 »
Zitat
Original von eislud
Eine Verjährung kann erst dann anfangen zu laufen, wenn die Forderungen auch fällig
sind. Fällig werden die Forderungen aber erst dann, wenn Du wenigstens eine Zahlungsaufforderung erhalten hast,
Ich meine, dass die Fälligkeit einer Forderung dann gegeben ist, wenn der Vertrags-
partner die Leistung erbracht hat. (und zwar abnehmbar und nicht einredebehaftet)

Mit Deiner Argumenation würde es eine Verjährung nämlich faktisch nicht geben, da
der Lieferant dann erst Jahrzente später eine Rechnung stellen könnte.

Eine Rechnung bedarf es aber nicht unebdingt für eine Fälligkeit bzw. für einen Verzug.

Liebe Grüße
Adonis

Offline bolli

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Stromnachzahlung Rückwirkend 01.04.2004
« Antwort #8 am: 15. Juni 2009, 13:20:23 »
Zitat
Original von HighEnergie

Bekomme im Mai 2009 eine Vertragsbestätigung zur Übernahme der Versorgung durch den Anbieter ab 01.04.2004 bis 17.04.2009 mit der
Forderung den gesamten Zeitraum nachzuzahlen (xxxx,xx €) und der Festsetzung des errechneten mtl. Abschlages ab Juni 2009.

Aus der Forderung geht hervor, dass regelmäßig der jährliche Verbrauch
abgelesen wurde, aber weder dem Vermieter oder mir nie eine Rechnung gestellt wurde. Da dem Stromanbieter ersichtlich war, dass eine Stromnutzung vorlag hätte doch wem auch immer (Vermieter oder Vormieter) eine Rechnung bzw. Abschlagsermittlung gestellt werden müssen. Es ist mir bekannt, dass es nicht meine Aufgabe ist, den Stromlieferanten an eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erinnern.


Hallo,

es ist zwar nicht Ihre Aufgabe, dass eine Rechnung gestellt wird, liegt aber möglicherweise in Ihrem Interesse, um  nicht zuviele Kosten auflaufen zu lassen. Nach § 12 StromGVV i.V.m. § 40 Abs. 2 EnWG haben Sie nämlich das RECHT,  nach einem Jahr eine Abrechnung anzufordern.
Wenn Sie glatte 4 Jahre warten, ohne eine Abrechnung anzufordern, können Sie sich wohl kaum darauf berufen, dass da was verjährt ist. Ich vermute, seit Ihrem Einzug am 15.03.2005 sind Sie zahlungsverpflichtet und mangels früherer Abrechnung dürfte auch alles noch fällig sein.

Gruß
bolli

 

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