Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: LG Hof, Urt. v. 13.05.2009 - 1 HK.O 44/08 Gaspreiserhöhungen unwirksam (HEW Hof)  (Gelesen 3881 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
LG Hof, Urt. v. 13.05.2009 - 1 HK.O 44/08

Zunächst ist anzunehmen, dass das Landgericht seine sachliche Zuständigkeit gem.  § 102 EnWG unterstellte.

Zutreffend hat das Landgericht entschieden, dass die Preisanpassungsklauseln in dem Erdgas- Sondervertrag wegen Verstoß gegen § 307 BGB unwirksam waren, wie auch darauf gestützte einseitige Preisänderungen, eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Betracht kam, und dass deshalb bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bestanden.


Zitat
Eine Kontrollmöglichkeit gem. § 315 III BGB kann, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. BGH NJW 1986, 3134) die notwendige Eingrenzung und Konkretisierung einer AGB- Klausel nicht ersetzen.

Zutreffend erscheint auch die Entscheidung, dass es einem Gasversorgungsunternehmen nicht verwehrt sein kann, einen Erdgas- Sondervertrag mit unwirksamen Preisänderungsklauseln durch ordnungsgemäße Kündigung zu beenden. Könnte das Versorgungsunternehmen sich hingegen nicht durch ordnungsgemäße Kündigung aus dem Vertragsverhältnis lösen, wäre möglicherweise im Falle unwirksamer Preisänderungsklauseln eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, ohne dass gesagt werden könnte, was eine solche wohl zum Ergebnis haben könnte.

Die Annahme des Landgerichts, dass nach Vertragsabschluss aufgrund unwirksamer Preisänderungsklausel einseitig erhöhte Preise durch widerspruchs- und vorbehaltlose Zahlungen der Kunden zu vereinbarten Preisen geworden wären und deshalb darauf entfallende Zahlungen nicht zurückgefordert werden können, scheint hingegen im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zu stehen (vgl. BGH, Urt. v. 20.07.2005, VIII ZR 199/04, Vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2009 I - 19 U 52/08 und LG Gera, Urt. v. 07.11.2008 2 HK.O 95/08.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz