Hallo
gestern ging mir ein Schreiben der EWV zu demzu folge die AGB \"verbraucherfreundlich\" gestaltet werden sollen.
Kernaussage ist, das die EWV wieterhin nach eigenem Gutdünken die Preise und auch die Geschäftsbedingungen ändern kann, aber dem Kunden dafür jetzt ein Kündigungsrecht zu gestanden wird.
Im letzten Satz wird dann eine Frist gesetzt bis zu der durch den Kundendas Einverständnis zu erklären ist, ansonsten setzt die EWV das Einverständnis voraus. Dies gilt dann auch für weitere Änderungen der AGB. Ist dies eigentlich gegenüber Privatkunden zulässig?
Wie soll man sich als \"alter\" Protestler (Protest seit Ende 2004, Kürzung der Abschläge auf Gaspreis 9/2004, Korrektur der Jahresrechnungen, danach nur noch Akzeptanz der 1996 vereinbarten Preise, und zuletzt Einstellung der Abschlagszahlungen zwecks Aufrechnung des Zuvielbezahlten aus den Jahren ab 2005 auf die Preise von 1996) verhalten.
Für Denkanstösse für das weiter Vorgehen bin ich dankbar.
Gruß
Marnie