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BGW Kongress \"BGH Urteile zu Preisänderungsklauseln\", Düsseldorf, 25.08.2009

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Christian Guhl:
Entsprechend § 5 Abs.2 GasGVV heisst doch nichts weiter, als dass die geänderten Preise erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden. Das mag ja ausreichen, wenn man ein gesetzliches einseitiges Preisänderungsrecht hat, bei Sonderverträgen wohl eher nicht. Was das LG Osnabrück über eine Verweisung auf § 5 GasGVV hält, sieht man hier : http://www.energienetz.de/files_db/1235980428_2295__9.pdf

RR-E-ft:
In diesem Thread geht es um Veranstaltungsanskündigungen.

Konkrete Klauseln werden an anderer Stelle diskutiert.

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