Hallo alle, ich brauche Hilfe.
Da ich von einem Versorger Gas und Strom beziehe wurde dies bisher in einer gemeinsamen Jahresabrechnung zusammengefasst. Hinzu kommt, dass der Stromliefervertrag nur mit Einzugsermächtigung vereinbart ist und ich diesen nicht aufgeben will.
Ich habe bereits lange vor der Rechnungserstellung gegen die Gaspreiserhöhung Widerspruch eingelegt und gar keine Erhöhung anerkannt (Musterbrief), Antwortschreiben kamen wie bei anderen mit viel Blabla. Bei den Abschlagszahlungen wurde trotz der Gaspreiserhöhung nichts geändert, so dass ich mit einer Nachzahlung gerechnet hatte.
Jetzt ist aber in der Jahresabrechnung mein Widerspruch nicht berücksichtigt worden. Und da ich erheblich weniger Gas und Strom verbraucht habe, als in den Abschlägen zugrunde gelegt, wurde mir nicht der volle überzahlte Betrag zurückerstattet sondern die Preiserhöhung voll abgerechnet. Auch wurden neue, natürlich zu hohe Abschlagsanforderungen erstellt.
Ich habe jetzt den Versorger aufgefordert, die Abrechnungen für Strom und Gas zu trennen und habe die Einzugsermächtigung nur für den Gasbezug zurückgezogen sowie selbst die Abschlagshöhe für Gas berechnet, die ich dann selbst überweisen werde.
Aber jetzt meine Frage: kann ich denn den vom Versorger zuviel einbehaltenen Rechnungsbetrag für das Gas vom ersten Abschlagsbetrag einbehalten, wenn ich dies dem Versorger so mitteile? Immerhin ignoriere ich den §25 doch sowieso, da ich die Abschläge ohnehin selbst berechne und festlege. Und ich korrigiere damit eine falsche Abrechnung, die wegen meines Widerspruchs so nicht hätte erstellt werden dürfen.
Und zweitens: kann der Versorger meinen Stromliefervertrag ohne weiteres kündigen? Ein solches Recht ist vertraglich vereinbart. Aber ist das nicht auch eine (Strom-) Preiserhöhung, gegen die ich mich wehren kann?
Was geht?