Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!  (Gelesen 11335 mal)

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Offline dauitsch

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« am: 10. Dezember 2008, 16:00:34 »
Hallo,

ich habe 2004 (damals noch bei der EnBw) Einspruch gem 315 eingelegt. Heute habe ich einen Brief bekomen in welchem die GVS mit der Einstellung der Gasversorgung droht. Brief wurde als Mahnung an mich gerichtet in welchem die noch offenen stehenden Vorderung (derzeit 27,58 Euro) zuzüglich Verzugszinsen und Mahngebühren welche im nächsten Schreiben (in 14 Tagen, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgte) erhoben wird. Ich habe jedes Jahr meine eigene Abrechnung erstellt mit den Gaspreisen von 2004 zuzüglich 2% jedes Jahr. Gaspreissenkungen sowie Erhöhungen habe ich nicht berücksichtigt, ich habe einfach immer den Preis von 2004 weiterbezahlt. Offene Ausstände Betragen derzeit 27,58 Euro. Wegen diesem Betrag hat die GVS jetzt ein Mahnverfahren eingeleitet in dem sie androht, dass wenn ich nicht innerhalb 14 Tage das Konto bei ihnen ausgleiche, werden sie die Gasversorgung zum Anfang Januar einstellen.
Ich habe gehört, dass die Gasverorger mit solchen Mahnverfahren gegen Gaspreisrebellen vorgehen, da bei geringeren Beträgen das  Amtsgericht zuständig ist und diese Richter meistens den Gasversorger recht geben und man die offenen Rechnungen dann bezahlen muß.

Brauche dringend Hilfe!!!

Wie soll ich  weiter vorgehen???

Darf die GVS die Gasversorgung einstellen!!!

Was ist mit dem Mahnverfahren? Kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen beim Amtsgericht bezüglich des eingleiteten Mahnverfahren?

Soll ich die offenen Beträge bezahlen, somit hätte ich ja automisch gegen meinen Einspruch entschieden?

Werde mich auf alle Fälle noch im Forum und www informieren, da die Zeit jedoch drängt, habe ich hier mal um Hilfe nachgesucht, in der Hoffnung dass mir irgenjemand weiterhelfen kann.

Offline RR-E-ft

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2008, 16:11:50 »
Zitat
Original von dauitsch
 Brief wurde als Mahnung an mich gerichtet in welchem die noch offenen stehenden Vorderung (derzeit 27,58 Euro) zuzüglich Verzugszinsen und Mahngebühren welche im nächsten Schreiben (in 14 Tagen, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgte) erhoben wird.

So wenig offen?
Lohnt dieser Betrag einen umfangreichen Streit?
Eine Versorgungseinstellung rechtfertigt er m.E. nicht.

Offline superhaase

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2008, 16:52:37 »
Wegen 27,58 € hätte ich den ganzen Zinober gar nicht erst angefangen. Man bedenke den Aufwand: eigene Rechnung erstellen, Mahnungen zurückweisen, Preisänderungen widersprechen....

Ich rate Ihnen, die 27,58 Euro zu zahlen und den Widerspruch aufzugeben.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline ben100

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2008, 16:54:30 »
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die 27,58€ sich auf den gesamten Zeitraum 2004-2007 beziehen.

Oder ist das so?

Wieviel kwH verbrauchen Sie denn jährlich???

Offline hollmoor

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2008, 20:38:11 »
Zitat
Original von superhaase
Wegen 27,58 € hätte ich den ganzen Zinober gar nicht erst angefangen. Man bedenke den Aufwand: eigene Rechnung erstellen, Mahnungen zurückweisen, Preisänderungen widersprechen....

Ich rate Ihnen, die 27,58 Euro zu zahlen und den Widerspruch aufzugeben.

ciao,
sh


Zu 1
Wieso das denn?:rolleyes:
Wenn es danach gehen würde,gäbe es wohl einige Protestkunden weniger!Mich eingeschlossen. Habe einen derzeitigen Rückstand,lt.EVU,von 2004-2007 von ca.180 Euro,auch nicht viel! (Obwohl natürlich 27 Euro sehr wenig ist)
Man darf davon ausgehen,das es nicht nur energiefressende Häuser gibt!;)
Auch sind wohl viele zusätzlich auf Kaminofen umgestiegen.

Es geht mir um Recht/Prinzip,weshalb ich mich der Protestaktion angeschlossen habe,nicht ums Geld.(Ich könnte durchaus die hohen Gaspreise bezahlen,will ich aber nicht,aus den ja allgemein bekannten Gründen.)

Zu 2
Den Rat würde ich persönlich nicht annehmen,da ich mich allen Mitstreitern
gegen die EVU,s in diesem Lande verpflichtet fühle und die Sache bis zum Ende?? auch durchführe.
(Ich hoffe,das tun viele andere auch und knicken nicht ein!)

Mal schauen,wann das sein wird!
Bisher tut sich jedoch nix bei uns!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline dauitsch

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #5 am: 11. Dezember 2008, 03:26:06 »
wie gesagt von 2004 bis 2006 wurde ich durch EnBw mit Gas beliefert. Seit 2007 wurde es an die Komune abgegeben und heißt jetzt Gasversorgung Sachsenheim. Die Rechnung kommt aber immer noch von der gleichen Anschrift, alerdings unter dem neuen Namen. Kontonummer ist auch noch die gleiche.

Die Enbw will nichts mehr von mir. Das heißt die GVS möchte aus dem Jahr 2007 27 Euro
Für das Jahr 2008 habe ich wieder 28 Euro weniger, ist nicht viel, aber muß dazusagen, dass wir seit 2005 auf Kaminofen umgestiegen sind.

Mir geht es hier nicht um die 25 oder 28 Euro im Jahr, sondern, dass die Gaspreise weit überteuert sind und die Versorger nicht immer machen können was sie wollen. Die \"Kleinen Leute\" dürfen sich nicht immer alles gefallen lassen.

So jetzt nochmal zu meiner wichtigsten Frage: Dürfen sie die Gasversorgung einstellen???

Kann ein Mahnverfahren vor dem zust. Amtsgericht angestrebt werden. Hab da kein Problem vor dem Amtsgericht zu stehen und zu verlieren, dann zahle ich halt die 50 - 60 Euro. Wenn die Aussichten jedoch aussichtslos sind würde ich mir gerne weiteres Herzblut ersparen.

Wie gesagt ich mach das aus Überzeugung! Aber wenn man von vorne rein schon sagen kann hat kein Sinn mehr, dann lass ich es lieber.

Danke schon mal im vorraus für eure Beiträge.

Offline ben100

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #6 am: 11. Dezember 2008, 07:38:35 »
Das EVU darf nicht so einfach die Versorgung einstellen.

Anwalt nehmen, Kartellamt informieren und voll dagegen halten.

Offline hollmoor

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #7 am: 11. Dezember 2008, 07:54:07 »
Zitat
Original von dauitsch
wie gesagt von 2004 bis 2006 wurde ich durch EnBw mit Gas beliefert. Seit 2007 wurde es an die Komune abgegeben und heißt jetzt Gasversorgung Sachsenheim. Die Rechnung kommt aber immer noch von der gleichen Anschrift, alerdings unter dem neuen Namen. Kontonummer ist auch noch die gleiche.

Die Enbw will nichts mehr von mir. Das heißt die GVS möchte aus dem Jahr 2007 27 Euro
Für das Jahr 2008 habe ich wieder 28 Euro weniger, ist nicht viel, aber muß dazusagen, dass wir seit 2005 auf Kaminofen umgestiegen sind.

Mir geht es hier nicht um die 25 oder 28 Euro im Jahr, sondern, dass die Gaspreise weit überteuert sind und die Versorger nicht immer machen können was sie wollen. Die \"Kleinen Leute\" dürfen sich nicht immer alles gefallen lassen.

So jetzt nochmal zu meiner wichtigsten Frage: Dürfen sie die Gasversorgung einstellen???

Kann ein Mahnverfahren vor dem zust. Amtsgericht angestrebt werden. Hab da kein Problem vor dem Amtsgericht zu stehen und zu verlieren, dann zahle ich halt die 50 - 60 Euro. Wenn die Aussichten jedoch aussichtslos sind würde ich mir gerne weiteres Herzblut ersparen.

Wie gesagt ich mach das aus Überzeugung! Aber wenn man von vorne rein schon sagen kann hat kein Sinn mehr, dann lass ich es lieber.

Danke schon mal im vorraus für eure Beiträge.


@dauitsch

Genau mein Sagen! Gute Einstellung!:]


Es könnte ein Standardschreiben sein,die üblicherweise verschickt werden.
Schau mal hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1717/

Schreib denen ein nettes Briefchen und dann hat sich meist die Sache schon erledigt.
War bei mir am Anfang auch so und nun bekomm ich seit vielen,vielen Monaten
keine Mahnung mehr.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Christian Guhl

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #8 am: 11. Dezember 2008, 15:32:57 »
@dauitsch
Nach § 19.2 GVVGas darf die Versorgung nicht eingestellt werden, wenn der Rückstand weniger als 100,-€ beträgt.

Offline dauitsch

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #9 am: 11. Dezember 2008, 21:53:18 »
Zitat
Original von Christian Guhl
@dauitsch
Nach § 19.2 GVVGas darf die Versorgung nicht eingestellt werden, wenn der Rückstand weniger als 100,-€ beträgt.

Das nenne ich dochmal einen hilfreichen Beitrag! DANKE!!!!!!!!!!!!!

Offline RR-E-ft

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #10 am: 11. Dezember 2008, 21:56:44 »
@Christian Guhl

§ 19 GasGVV kennt keine 100 €- Grenze, wie sie sich in § 19 StromGVV findet.

Der Kunde kann und sollte aber darauf hinweisen, dass die Einstellung unverhältnismäßig ist.

Zitat
Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

Werden nach Unbilligkeitseinrede die Erhöungsbeträge gekürzt, liegt nach § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV regelmäßig schon keine Verletzung von Zahlungspflichten vor, die eine Versorgungseinstellung überhaupt nur rechtfertigen könnten, wenn die Einstellung nicht unverhältnismäßig wäre.

Offline nomos

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #11 am: 11. Dezember 2008, 22:09:54 »
@dauitsch,

hier noch lesen:

Versorgungssperre

Gassperre

Notfalls Rechtsanwalt (Rechtschutzversicherung vorhanden?)
z.B. keine 5 km von Sachsenheim

Offline dauitsch

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Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!
« Antwort #12 am: 23. Dezember 2008, 22:15:51 »
Hallo erstmal,

ich möchte hier bei allen für ihre Beiträge bedanken!!!

Also ich habe der GVS ein Musterschreiben (hier erhältlich) zugesand und diese ebenfalls dem Kartellamt und dem Bund der Energieversorger zukommen lassen. Die Reaktion war folgende:

Habe heute einen Brief der GVS bekommen, indem mir mitgeteilt wird, dass es sich um ein \"Fehler im IT System\" handelte indem bedauerlicherweise, versehentlich und unabsichtlich ein maschinell erstelltes Schreiben versand wurde.

Die Kundenstammdaten wurden bereinigt. Die Versorgung wird nicht zum genannten Termin und auch nicht danach eingestellt.

Es wird jedoch \"GEBETEN\" die noch ausstehenden Beträge umgehend zu begleichen!

Also das maschinell erstellte Schreiben wurde mittels gelbem Marker makiert. Also kann es nicht so versehentlich versandt worden sein, aber egal, erst mal wieder alles gut bis zum ......????

Jetzt muß ich nur noch bei dem Kartellamt nachfragen, was mein Schreiben bewirkt hat, danach melde ich mich nochmal. Das würde mich noch interessieren.

An alle frohe Weihnachten

 

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