Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um  (Gelesen 34244 mal)

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Offline cvier

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #15 am: 25. Mai 2009, 13:06:31 »
Hallo,

habe das neue Preismodell auch bekommen und werde Widerspruch einreichen. Eine nennenswerte Senkung der G-Preise sehe ich nicht. Doch ich vermute daher das der Einwand der Unbilligkeit der einseitigen Erhöhung der Preise von unserer (Verbraucher) nicht mehr möglich sein wird. Steht natürlich nicht drin.
Da ich das aber gerne auf Nummer Sicher gehen möchte, habe ich vor die neuen AGB´s mit den AGB´s von meinem alten Sondervertrag \"Classic\" zu vergleichen.
Dummerweise habe ich die alten AGB´s von 2002 nicht mehr. Kann mir bitte jemand sämtliche allg. und/oder speziellen Bestimmungen die er noch hat als Mail, Fax oder wenn möglich Abholung zukommen lassen. Danke.

Gruß

Heiko

Offline bolli

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #16 am: 25. Mai 2009, 13:45:46 »
Zitat
Original von Mountaindog

....die rhenag steht auf jeden Fall unter dem Druck, den Gaspreis nach unten anpassen zu müssen!

...

Tut sie ja auch, aber nicht soviel wie man aufgrund des gesunkenen Ölpreises erwarten könnte.


Zitat
Original von Mountaindog
Somit wird die rhenag mir auch für meinen alten Vertrag einen neuen, reduzierten Gaspreis nennen müssen.

Ansonsten nehme ich den Preis für den nun neu angebotenen Vertrag aber ohne diesen Vertrag anzuerkennen.

Gruß

Rudolf

Nein, wenn sie den Vertrag nicht fortführen will, braucht sie das nicht. Natürlich muss sie dazu diesen Vertrag im Zweifelsfall ordnungsgemäß kündigen, wenn du zu erkennen gibst, dass du mit einer automatischen Vertragsumstellung nicht einverstanden bist.
Wenn du noch den alten Vertrag hast (also den Neuen nicht anerkennst) bist du doch bei einer fehlerhaften Preisgleitklausel, die doch, glaube ich, auch die Rhenag hatte, sowieso raus, da du auf den Ursprungspreis kürzen kannst, der doch tiefer ist als der Preis des neuen Vertrages. Der ist doch derzeit immer noch zu hoch. Warum da diesen zu hohen Preis anerkennen?

@Zusan
Die Variante, gar nichts zu machen, um keine schlafenden Hunde zu wecken, ist sicher verlockend, hat aber den entscheidenden Nachteil, dass, falls ein Gericht später deine Nichtäußerung doch als konkludentes Handeln interpretieren sollte, du in jedem Fall in deinem neuen Vertrag hängst und den Grundpreis nicht mehr angreifen kannst.
Bei Widerspruch und Kündigung hast du zumindest die Alternative, dich für eine begrentzte Zeit Ersatzversorgen zu lassen und dabei auch den Grundpreis weiterhin mittels Billigkeitseinwand angreifen zu können.

Gruß
bolli

Offline Zusan

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #17 am: 27. Mai 2009, 11:50:02 »
Ja, das ist eine schwierige Entscheidung keine Frage. Ich bin mir auch nicht sicher.

Wenn man/ich also diesbezüglich dann mal einen fachkundigen Rechtsanwalt fragen möchte, gibt es eine Empfehlung? In dem Aggerenergie-Thread wurde geschrieben es gäbe dort einen und wenn meine geographischen Kenntnisse nicht völlig daneben sind, dann müsste das ja auch für unser Einzugsgebiet nicht zu weit weg sein, oder?

Oder ist das Nennen von Namen bzw. Rechtsanwälten hier im Forum nicht zulässig?

Zusan

Offline Zusan

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #18 am: 28. Mai 2009, 09:36:40 »
Ich habe nochmal die bereits schon referenzierten Threads aufmerksam durchgelesen: Ich weiß nicht, ob bolli das so meinte, aber die Verlockung nichts zu tun liegt ja nicht in der Bequemlichkeit, sondern darin, dass aufgrund von Widersprüchen und deren Rücknahme der Vertrag wohl auf einmal als angenommen gelten kann, wie es in diesem Thread diskutiert wurde.

Die wichtigste Punkte kommen aber von RR-E-ft, der sich in der Materie nach meiner Einschätzung ziemlich gut auskennt. Er schreibt hier dass einseitige Verträgsänderungen unwirksam sind.

Darüberhinaus führt eislud in diesem Posting aus, dass bei Sonderverträgen eine Vertragsumstellung bzw. -anpassung vom Gesetzgeber überhaupt nicht vorgesehen ist. Insofern ist auch die Annahme einer Vertragsumstellung durch konkludentes Handeln nach meiner Einschätzung wohl eher nicht möglich.

Als letzten Punkt müsste die rhenag mir dann auch noch beweisen, dass mir das Schreiben mit der automatischen Vertragsumstellung überhaupt zugegangen ist, was ich wohl erst einmal abstreiten würde.

Insofern ist für mich das Ignorieren eines solch dreisten Versuchs einem einen anderen Vertrag aufzuzwingen der preiswerteste und mit am wenigsten Arbeit verbundene Weg. Natürlich könnte man auch ausdrücklich widersprechen, befindet sich dann aber schnell in irgendeiner Diskussion, die man nicht haben möchte und macht als juristischer Laie im Zweifel in irgendeiner Formulierung doch wieder einen Fehler und zack ist man am Haken. Das Risiko halte ich für unnötig.

Zusan

Offline 77records

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #19 am: 05. Juni 2009, 16:30:46 »
Hallo zusammen,

bin neu hier und habe mir das Ganze (als gut: Vieles) mit großem Interesse durchgelesen. Ich bin Sondervertragskunde und habe allen Preiserhöungen seit langem, später auch dem Gesamtpreis wegen Unbilligkeit widersprochen.

Ich habe vor, wie folgt vorzugehen:
(1) Das neue Vertragsmodell möchte ich vorerst nicht annehmen. Ob ich dazu explizit widerspreche oder mich erst bei der Jahresabrechnung im Juni/Juli 2010 (!) zu erkennen gebe, überlege ich noch, da ich noch nicht ganz überzeugt bin, dass ich ohne Willensäußerung wirksam auf den neuen Vertrag umgestellt werde.

So lange gilt der alte Sondervertrag mit der vermutlich unwirksamen Preiserhöhungsklausel.

(2) Anschließend warte ich die Kündigung des Sondervertrags durch die rhenag ab und prüfe, ob diese möglich, zulässig, formvollendet, wirksam ist.

Vorteil: Vmtl. weiterer Zeigewinn, während dessen der alte Sondervertrag weiter läuft.

(3) Anschließend kann ich immer noch einen neuen Sondervertrag bei der rhenag oder einem anderen Anbieter abschließen und mir überlegen, ob ich gegen diesen wieder den Einwand der Unbilligkeit erhebe.

Bleibt nur noch die Frage, ob ich der Vertragsumstellung explizit widerspreche und damit eine Kündigung des Sondervertrages provoziere, oder ob ich die rhenag ein Jahr im ungewissen lasse. Fairer und \"gerichtsfester\" wäre der Widerspruch.

77records

Offline A2301

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #20 am: 12. Juni 2009, 00:09:02 »
Ich bin auch neu hier und habe sehr interessiert eure Beiträge gelesen.

Wir haben ebenfalls das Schreiben mit der \"Preissenkung\" per 01.07.09 von der rhenag erhalten. In jedem rhenag-Schreiben, in dem es bisher um Preisanpassungen ging, hat die rhenag immer die Preisdifferenz beziffert. In dem letzten Schreiben nicht.

Im Jahr 2003 haben wir auch mit dem Sondervertrag S1 bei der rhenag begonnen. Ganz still und klammheimlich wurden wir mit Schreiben vom 27.12.2005 auf den Sondervertrag \"Classic\" umgestellt. Nur zu erkennen an dem Satz \"Ihr Gasverbrauch wird nach dem Erdgas-Sondervertrag \"Classic\" abgerechnet\". Keine Allgemeinen Bedingungen - nichts! Habe ich aber auch erst jetzt so richtig gesehen. Preislich hatte das damals keine Auswirkungen.

Da unser Gasverbrauch in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen ist, habe ich unseren Vertrag im Jahr 2007 auf den Basic-Tarif (über 2.120 kW/h) umstellen lassen.

Bei der letzten Abrechnung hatten wir einen Jahresverbrauch von 4.853kW/h. Bei einer Abrechnung auf dem Basic-Tarif mit dem Preis zum 01.04.2009 müßten wir 399,01€ bezahlen. Die rhenag will uns per 01.07.2009 in den SELECTsmall überführen, der aufgrund unseres Verbrauchs \"ideal für uns\" wäre. Stellt man nun die Rechnung auf Basis der Preise per 01.07.2009 auf, müssten wir 433,42€ berappen. Was ist daran ideal für uns? Betrachtet man nur alleine den monatlichen Grundpreis, so steigt dieser von 5,71€ auf 14,28€!!!! Da fehlen einem doch glatt die Worte!!

In einem Telefonat mit der rhenag am vergangenen Montag wollte man uns erst das Online-Paket mit einer Ersparnis von 60€ im Jahr andrehen. Dann kam man mit einem Tarif namens SELECTstandard um die Ecke, der anstatt 14,28€, 11,90€ monatl. Grundpreis und einem Arbeitspreis von 6,55ct/kWh statt 5,40ct/kWH aufweist. Stelle ich wieder meine Rechnung von oben auf, komme ich auf 460,67€. Auch das habe ich natürlich abgelehnt.
 
Wenn ich nun auf unseren alten Arbeitspreis von 6,81ct/kWh die in der Presse angekündigte \"Entlastung zwischen 5 % und 10 %\" anrechne, komme ich auf einen neuen Arbeitspreis per 01.07.2009, der zwischen 6,13ct/kWh und 6,47ct/kWH liegen müsste.      

Wir haben Geld ausgegeben und uns eine Solaranlage auf das Dach gesetzt, um die Umwelt zu schonen und jetzt werden wir mit solchen unverschämten Preiserhöhungen bestraft?!?!? DAS IST DOCH WOHL EIN WITZ!!!
Wie will man den Verbraucher noch einen Anreiz bieten, den Verbrauch zu senken, wenn man den Grundpreis unverschämt erhöht und eine Staffelung für Wenigverbraucher einfach streicht?
SUPER rhenag - WEITER SO!!

Bei VERIVOX haben wir dann die \"Bad Honnef AG\" gefunden. Leider liefern die noch nicht in das rhenag-Netz. Denen sind noch die Netzgebühren der rhenag zu teuer. Gegen Ende des Jahres sollen wir noch mal nachhören. \"Die Regulierungsbehörde ist an der Sache schon dran\", haben die Bad Honnefer uns gesagt.

Kennt ihr sonst noch einen Anbieter, der im Hennefer Raum eine Alternative zur rhenag wäre? Ich möchte mich ungern von diesem Laden knebeln lassen.

Vielen Dank und viele Grüße,
A2301

Offline Inselmann

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #21 am: 23. Juni 2009, 21:35:30 »
Hallo Zusammen,

wie fast alle Vorredner auch, bin ich ab 01.07. ebenfalls rhenag geschädigt…

Meine Sachlage ist nur „ein wenig“ anders. Ich gehöre vermutlich zu der Minderheit, die nicht in einem Sondervertrag stecken, sondern in der Grundversorgung (früher auch mal „Ergas-Basic“ genannt, ab 01.07. dann wohl „erdgasStart“). Der Grund ist ganz einfach: Mein Jahresverbrauch liegt bei ca. 100 Kubikmeter bzw. grob gerechnet 1000kWh. Letztes Jahr waren es mal 1200kWh und vermutlich muss ich deshalb noch etwas nachzahlen.

Zur Zeit habe ich einen Abschlag von 9,- EUR im Monat! bestehend aus:

1. Grundpreis:   1,19 EUR / Monat
2. Arbeitspreis: 9,37 ct / kWh (seit April)

Wenn ich mal wegen der Nachzahlung 10,- EUR / Monat anrechne ergibt das 120,- im Jahr.

Ab 01.07.2009 sieht das Ganze dann viel Schlimmer aus

1. Grundpreis: 11,90 EUR / Monat (900% Preissteigerung)
2. Arbeitspreis: 6,55 ct / kWh (rund 30% günstiger)

Allein durch den Grundpreis komme ich zukünftig schon auf Fixkosten von 142,80 EUR im Jahr, ohne überhaupt eine kWh verbraucht zu haben. Unterstelle ich die 1000kWh / Jahr sind das noch mal 65,50 EUR bzw. zusammen 208,30.

Die rhenag begründet die Grundpreiserhöhung lapidar mit dem Argument: „Aufgrund der geänderten Kostensituation sind wir allerdings gezwungen, den Grundpreis für unsere Kleinstverbraucher auf ein einheitliches Niveau von brutto 11,90 Euro (10,00 Euro netto) monatlich anzuheben.“

Was für eine geänderte Kostensituation? Wirtschaftskrise?  X(

Mein Problem besteht eher darin: Was tun?

Was ich bisher aus dem Forum so „mitgenommen/verstanden“ habe sind die Meinungen in etwa wie folgt:

1. Seit dem BGH-Urteil gibt es „zwei Lager“. Die einen Sondervertragskunden sehen sich als Gewinner und reichen weiterhin Widersprüche gegen Preiserhöhung oder unangemessene Preissenkungen ein, die anderen vermuten durch das Urteil eher die Niederlage der Verbraucher mit Sonderverträgen und deren Anfechtungsmöglichkeiten wegen der Billigkeit.

2. Grundversorgungskunden sind seit dem BGH-Urteil erst recht im Ar*** gekniffen.

Meine Fragen:
[list=1]
  • Habe ich das ungefähr so richtig verstanden?
  • Als Wechselmöglichkeiten bleiben mir u.a die „Stadtwerke Gießen“ (Tarif: „Thermo“) mit geschätzten 133,30 EUR jährlich oder dem „rhenag erdgasSELECT direct“ mit ca. 165,39 EUR. Beides setzt aber längerfristige Verträge voraus. Hat jemand Erfahrung mit der Stadtwerke Gießen im Versorgungsbereich der rhenag gemacht?
  • Sollte ich trotzdem Widerspruch einreichen, auch wenn ich in der Grundversorgung bin? Schließlich wäre das die günstigste Option, da ich bei ca. 120,- EUR bleiben würde. Worauf stützt sich dann der Billigkeitseinwand? Die rhenag hat ja die Verbrauchskosten gesenkt und lediglich den Grundpreis unverschämt teuer gemacht. Kann man den Grundpreis überhaupt mit dem Grund des Billigkeitseinwandes anfechten?
  • Hat man noch andere Optionen? Ich meine 900% Preisanhebung (Grundpreis) grenzt schon an Wucher… Ich bin nur kein Rechtsexperte  :(
  • [/list=1]

    Danke für Eure Tipps.

    Gruß,
    Inselmann

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #22 am: 26. Juni 2009, 15:47:46 »
Heute habe ich per Bote ein schönes neues Schreiben der Rhenag bekommen.
Es ist voll von falschen Begrifflichkeiten und Tatsachen. Aber lest doch selber:

Sehr geehrter Herr .... (da das wohl viele/alle bekommen haben, die widersprochen haben, hier keinen Namen)

Sie haben und mitgeteilt, dass Sie mit einer Belieferung zu den Konditionen unseres Vertrages \"erdgasSTART\" nicht einverstanden sind. Um etwaige Missverständnisse auszuräumen, möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Bisher wurden Sie auf Basis des Vertrages \"BASIC\" beliefert. Sowohl bei \"BASIC\" als auch bei \"START\" handelt es sich schlicht um Bezeichnungen/Produktnamen für die \"Grund- und Ersatzversorgung\", zu der die rhenag gemäß §36 u. 37 Energiewirtschaftsgesetz gesetztlich verpflichtet ist. Die Änderung der Bezeichnung hat keine Auswirkungen; sie wurden bisher und werden auch künftig im Rahmen der Grundversorgung beliefert.

Im Rahmen der Umstellung unseres Preis- und Versorgungssystem haben wir auch die Bedingungen und Preise für die Grund- und Ersatzversorgung angepasst, wozu wir gemäß § 5 der Grundversorgungsverordnung (GasGVV) berechtigt sind.

Falls Sie mit diesen Anpassungen nicht einverstanden sind, können Sie den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Falls Sie zu einem anderen Lieferanten wechseln wollen, achten Sie bitte darauf, dass der Wechsel einen Monat vor Aufnahme der Belieferung eingeleite sein muss.  

Die günstigste Alternative ist der Abschluss eines Sondervertrages \"erdgasSELECT\" Preisgruppe small in Verbindung mit der Zusatzvereinbarung erdgasSELECTplus direct.

Mit freundlichen Grüßen


So, das ist das Schreiben und schon der Vertrag ist falsch benannt. Mein Vertrag heiß Sondervertrag \"Classic\" und nicht \"Basic\" da ich schon der einseitigen Vertragsänderung Mitte 2007 widersprochen hatte. Zusätzlich ist der vorgeschlagenen Tarif in der Preisgruppe small mit sicherheit nicht der günstigste, da mein Verbrauch zwischen 28.000 und 33.000 kWh liegt. Der günstigste Tarief ist dann der \"medium\".

Eigentlich sehe ich das so: Solange die rhenag mich nicht kündigt (natürlich Vertragsgerecht laut dem Vertrag von 2004) gilt für mich weiter der alte Sondervertrag und nichts anderes, denn einer Vertragsänderung muss und werde ich nicht zustimmen.

Oder welche Vorschläge habt Ihr?

Viele Grüße

Christian

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #23 am: 26. Juni 2009, 16:07:11 »
Am Landgericht Hannover erging das Urteil (Geschäfts-Nr.:21 O 104/06 Verkündet am: 28. Oktober 2008 ), das die Preiserhöhungen bei Gas-Sondervertragskunden unzulässig ist, da
Zitat:
\"weil diese Bestimmung nicht wirksam in die Sonderkundenverträge einbezogen wurde.\"

Aber jetzt kommt der super Satz aus der Urteilsbegründung:
Zitat:
\"Die Kläger sind nicht Kunden der Beklagten im Allgemeinen Tarif, sondern werden von der Beklagten aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarung außerhalb dieses Tarifes versorgt. Nach den ausdrücklichen Regelungen, die die Beklagte den Sondervereinbarungen mit den Klägerin zugrunde legt, fällt die Vereinbarung Sondertarif I ausdrücklich nicht unter die Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes.\"

Der von mir unterschriebene Sondervertrag S1 bei der rhenag sagt eindeutig, das ich und viele andere auch Sondervertragskunden sind und das Landgericht Hannover schreibt, das die im Schreiben der rhenag erwähnte Rechtsgrundlage für Sondervertragskunden eben nicht gilt.

Also ist alles was die rhenag in dem Schreiben zum Ausdruck bringen will:

Ihr seid alle Doof und habt keine Ahnung und die, die nicht nachfragen oder nachlesen haben wir mit dem Schreibem im Sack.

Quelle: http://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C51160477_N51159753_L20_D0_I4800694.html

Christian

Offline RR-E-ft

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #24 am: 26. Juni 2009, 16:12:57 »
@Bonbolle

Das zitierte Urteil des LG Hannover betrifft den Sonderpreis S1 der EWE. EWE hatte dazu veröffentlicht, dass es sich bei den Sonderabkommen/ Sonderpreisen ausdrücklich nicht um Allgemeine Tarife im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes handelt. Darauf verweist das LG Hannover an der zitierten Stelle.

Ob nun aber der eigene Versorger - ebenso wie EWE - auch veröffentlicht hatte, dass die angebotenen Sonderabkommen- Preise ausdrücklich keine Allgemeinen Tarife im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind, steht wieder auf einem anderen Blatt (oder auch nicht).

Der \"super Satz aus der Urteilsbegründung\" betrifft also eine Tatsachenfeststellung, die bei Ihnen nicht zwingend zutreffen muss. Tatsachenfragen sind - anders als Rechtsfragen - in jedem Einzelfall gesondert festzustellen.

Offline RR-E-ft

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #25 am: 26. Juni 2009, 16:22:38 »
Zitat
Original von Bonbolle
Am Landgericht Hannover erging das Urteil (Geschäfts-Nr.:21 O 104/06 Verkündet am: 28. Oktober 2008 ), das die Preiserhöhungen bei Gas-Sondervertragskunden unzulässig ist, da
Zitat:
\"weil diese Bestimmung nicht wirksam in die Sonderkundenverträge einbezogen wurde.\"

Aber jetzt kommt der super Satz aus der Urteilsbegründung:
Zitat:
\"Die Kläger sind nicht Kunden der Beklagten im Allgemeinen Tarif, sondern werden von der Beklagten aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarung außerhalb dieses Tarifes versorgt. Nach den ausdrücklichen Regelungen, die die Beklagte den Sondervereinbarungen mit den Klägerin zugrunde legt, fällt die Vereinbarung Sondertarif I ausdrücklich nicht unter die Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes.\"

Der von mir unterschriebene Sondervertrag S1 bei der rhenag sagt eindeutig, das ich und viele andere auch Sondervertragskunden sind und das Landgericht Hannover schreibt, das die im Schreiben der rhenag erwähnte Rechtsgrundlage für Sondervertragskunden eben nicht gilt.

Also ist alles was die rhenag in dem Schreiben zum Ausdruck bringen will:

Ihr seid alle Doof und habt keine Ahnung und die, die nicht nachfragen oder nachlesen haben wir mit dem Schreibem im Sack.

Quelle: http://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C51160477_N51159753_L20_D0_I4800694.html

Christian

Habe eben noch Ihren Beitrag hier gelesen!

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #26 am: 26. Juni 2009, 16:23:04 »
Stimmt, aber andere Urteile z.B. gegen die MEDL, die die gleichen Vertragsbedingungen hatten und ebenfalls die als nicht ausreichend und nichtige Preisanpassungsklausel wie bei der rhenag verwendet wurde.

Ach ja, ich habe den Beitrag in die Fragestellung ind das Thema\" Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um\" eingetragen, weil er da auch hin gehören sollte. Leider hab ich den flaschen Button gedrückt. Also bitte hier weiter schreiben:

Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um

Wenn möglich bitte diesen Thread löschen, da ich das ja nicht kann, wenn einmal eingestellt.

Christian

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #27 am: 26. Juni 2009, 16:41:30 »
Huhu, stimmt, habe den Beitrag hier rein geschoben, weil dieser hier hin sollte.

In dem Schreiben der rhenag geht es ja darum, ob wir unter die Grundversorgung fallen. Da wir Sondervertragskunden sind, trifft das doch nicht zu, oder irre ich micht.

Die Sonderverträge und die jeweiligen Bestimmungen gleichen sich bei vielen Anbietern (zumindest vor 2007) wie ein Ei dem anderen.

Die MEDL hatte schon einen Prozess verloren, bei dem die Bedingungen zur einseitigen Preisanpassung als nichtig angesehen wurden.

Die gleichen Vertragsbedingungen sind bei der rhenag vorhanden, denn die MEDL hatte Verträge der rhenag in Ihrem Versorgungsgebiet übernommen.
Daher leite ich viele Aussagen aus dem Urteil gegen dei MEDL ab. Einen Link hatte ich auch hier reingestellt.

Viele Grüße

Christian

Offline Zusan

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #28 am: 26. Juni 2009, 18:07:13 »
Hallo,

auch ich hatte ja das Schreiben der rhenag erhalten und mich nicht dazu geäußert, insbesondere also auch nicht widersprochen. Offensichtlich ist nun auch die rhenag der Meinung, dass so eine stillschweigende Vertragsumstellung rechtlich nicht ganz unkritisch ist. Ich habe daher mit heutiger Post das unten angehängte Schreiben erhalten. Ich bin nicht bereit die im Schreiben beschriebene Umstellung und damit auch die Kündigung meines Sondervertrages der rhenag ohne rechtliche Prüfung zu akzeptieren. Wer kann mir im Bereich Siegburg einen entsprechend versierten Rechtsanwalt empfehlen?

Zusan


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Sehr geehrte....
Sie haben unser Angebot zum Abschluss des Vertrages „erdgasSELECT“ bisher weder durch Rücksendung eines unterschriebenen Vertrages angenommen noch ausdrücklich abgelehnt. Da bereits im bestehenden Vertragsverhältnis unterschiedliche Auffassungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestehen, können wir nicht davon ausgehen, dass Sie den Vertrag „erdgasSELECT‘ stillschweigend akzeptieren.
Da wir die zwischen Ihnen und uns bestehende Vertragsform ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr verwenden, kündigen wir hiermit den mit Ihnen geschlossenen Gaslieferungsvertrag zum 30. September 2009, ersatzweise zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt.
Falls Sie sich einen neuen Lieferanten suchen wollen, sollten Sie dies bis spätestens zum 31.08.2009 getan haben, um einen reibungslosen Wechsel zum 01.10.2009 zu ermöglichen.
Sollte sich kein neuer Lieferant für Sie melden, werden wir Sie ab dem 01.10.2009 zu den Preisen und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung („erdgasSTART“) beliefern.
Als Alternative empfehlen wir nochmals unseren neuen Sondervertrag „erdgasSELECT“, dessen Preisstellung die Preissenkung zum 01.07.2009 bereits beinhaltet. Die Vertragsunterlagen - auch für die attraktiven Leistungen aus der Zusatzvereinbarung erdgasSELECTplus - sind beigefügt. Sollten Sie sich doch noch für „erdgasSELECT“ entscheiden, bitten wir um Rücksendung des unterschriebenen Vertrages bis zum 31.08.2009.
Für den Fall, dass Sie zwischenzeitlich die Ihnen vorliegenden Vertragsunterlagen gegengezeichnet und
zurückgesandt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
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Offline RaveAudio

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #29 am: 26. Juni 2009, 18:31:51 »
Hallo Zusan

wir haben heute das gleiche Schreiben erhalten! Gleicher Wortlaut !!!

Bitte um Hilfe und gemeinsame Lösungsansätze!!

 

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