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Autor Thema: Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um  (Gelesen 34051 mal)

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Offline Mountaindog

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....mit Schreiben vom 14.05.2009, heute erhalten, teilt die Rhenag eine weitere Senkung der Erdgaspreise zum 01.07.2009 aber gleichzeitig eine komplette Umstellung des Erdgas- Preissystems mit.

Man soll sich nun im Bereich der Sonderverträge für eine von vier Preisgruppen entscheiden.

Wenn ich das Anscheiben richtig interpretiere, werde ich auf jeden Fall zum 01.07 09 in einer dieser Preisgruppen des neuen Sondervertrages geführt, ob ich nun dazu einen Antrag stelle oder auch nicht!!!

Natürlich ist diese Umstellung auch mit komplett neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Zusatzvereinbarungen verknüpft, die ich jetzt wohl anerkennen soll!!!

Entsprechend unserem letzten Jahresverbrauch 2008/2009 von 52466 kWh hat man mich zum 01.07.09 schon mal einfach so in den Sondervertrag erdgasSelectlarge eingeordnet ( Grundpreis netto/brutto 20,00 Euro/23,80 Euro pro Monat; Verbrauchspreise netto/brutto 4,06 ct/kWh/4,83 ct/kWh.

Muss mich hier erst mal schlau machen, welche Konsequenzen diese Umstellung hat, da ich bereits seit einigen Jahren regelmäßig Widersprüche gegen Preisveränderungen eingelegt und auch entsprechend gekürzt habe.

Nur mal erst zur Info und der Frage:

Wer weiß mehr bzw. ist in gleicher Lage? Wie sollte man sich nun verhalten?

LG

Rudolf

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #1 am: 19. Mai 2009, 18:24:17 »
Hi Rudolf.

Ich hab das Schreiben auch heute bekommen. Mir ging direkt die Änderung (einseitig und von der Rhenag als vom Gesetzt geforderte) der Geschäftsbedingungen im Kopf herum.

Anpassung des Erdgas-Sondervertrages an die neuen gesetzlichen Bestimmungen

Da war die einhellige Rechtsmeinung, das einseitige Vertragsänderungen nicht rechtens sind. Daher werde ich wohl der Rhenag einen Widerspruch zur einseitigen Vertragsänderung schicken und auf dem \"alten\" Vertrag bestehen.

Zumindest so lange, bis die einseitigen Preisänderungen der Rhenag bestätigt oder eben gekippt werden.

Da einige Prozesse beim zuständigen Landgericht gegen die Rhenag auf Rückzahlung der Beträge ab 2005 laufen, denke ich an ein baldiges Ende der Prozesse und an eine Schutzreaktion der Rhenag.

Die möchten möglicherweise durch die Änderung der Verträge einer hohen Rückforderung entgegenwirken.

Zumindest habe ich diese Vermutung. Da ich kein Anwalt oder Rechtsspezialist bin hoffe ich natürlich auf diesem Wege auch auf eine Hilfestellung ob das so OK ist, was ich vorschlage.

Also an alle Fachleute: Wie Rudolf auch schon fragt, was können wir tun.

LG

Christian

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #2 am: 19. Mai 2009, 21:17:13 »
Hi, ich nochmal.

Habe noch ein wenig in den Analen des Internets gesucht und bin fündig geworden. Zu meiner Überraschung habe ich den Versuch der Rhenag die bisherigen Verträge zu unterwandern bauglich bei den MEDL Protestlern gefunden. Wenn das mal nicht einfach von der Rhenag kopiert wurde.
Aber lest selber:

\"Aprilscherz oder ein Versuch, Sondervertragskunden zu übertölpeln?

1.April 09: Medl-Kunden bekamen heute Post: \"Da legt selbst der Osterhase die Ohren an! Zum dritten Mal in Folge senken wir den Gaspreis!\" lautet die fette Überschrift. Die medl kündigt 1.) eine Preissenkung von 0,7 Ct/kWh zum 1. Juni an und 2.) legt sie eine geänderte Preisanpassungsklausel für Sonderverträge vor, die gelten soll, wenn die Kunden dem bis 15.5.09 nicht widersprochen haben.
zu 1.) Die Ölpreise sind im letzten Herbst um über 60% gefallen und seither auf dem niedrigen Niveau. Auch mit der 3. Preissenkung seit 1.Nov. hat die medl die Preise erst um insgesamt 38,6% ab Juni gesenkt, also gemäß der Ölpreisbindung deutlich zu wenig und das auch noch nach Ende der Heizperiode. Das ist weiter Abzockerei! Mehr weiter unten

zu 2.) Mit Schreiben zu den Osterferien und als Beilage zur Verkündung der \"frohen Osterbotschaft\" versucht die medl, durch die Hintertür die bestehenden Sonderverträge zu ändern.

Bekanntlich haben die meisten medl-Kunden Sonderverträge mit gerichtlich festgestellten unwirksamen Preisanpassungsklauseln (erste endgültige Urteile am 29. April). Die medl wird allen Klägern Geld zurückzahlen oder auf einbehaltenes verzichten müssen. Das erfährt der Kunde aber nicht, sondern nur: \"Um unsere Verträge zu vereinheitlichen und an die gültige Rechtslage anzupassen, ä ndert sich die in ihrem Vertrag enthaltene Vorschrift über Preisänderungen. Dies hat für Sie keinerlei Nachteile - im Gegenteil.\"

Das ist zum einen nachweislich falsch, weil die medl sich einen Freibrief für Preiserhöhungen in die Verträge hinein mogeln (\"medl hat das Recht, .... Preise einseitig .... anzupassen\") möchte und zum zweiten die vertragswidrig in den letzten Jahren durchgeführten Gaspreiserhöhungsorgien per lapidarer Vertragsänderung heilen und legitimieren möchte.

Die Art und Weise der Vertragsänderung erfüllt eher den Tatbestand der Irreführung bis zum Versuch der arglistigen Täuschung. In der Hoffnung, dass ein Großteil die Seite 3 ohnehin nicht mehr genauer liest nach den ganzen Tabellen zur Gaspreissenkung usw., werden so die Verträge in dem entscheidenden Punkt zum Nachteil der Kunden geändert.

Wer die S. 3 trotzdem liest, sich aber mit der Materie nicht intensiv beschäftigt hat und auch nicht seinen gültigen Sondervertrag von z.T. vor vielen Jahren hervorholt und vergleicht, der kommt bei der o.g. medl-Formulierung nicht auf die Idee, dass der Punkt brisant ist.
Kurzum: Die medl versucht, die Sondervertragskunden, und das sind die meisten, zu übertölpeln!

Widerspruchsvordruck gegen den hinterhältigen Versuch als (25 KB)\"

Ach ja der Link dazu incl. Vordruck:

http://www.mbi-mh.de/MBI-Arbeit/Initiativen/Gaspreise_runter/Gaspreisabzocke/gaspreisabzocke.html#schlechteMedlKarten

Hoffe das Hilft schonmal.

Die Frage an die Spezialisten bleibt aber: \"Was haltet Ihr von dem Rhenag Vorstoß / Kopie\"

Grüße
Christian

Offline egn

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #3 am: 20. Mai 2009, 09:20:53 »
Ich weiss nicht was der Widerspruch bewirken soll. Kann der Versorger nicht einfach die Sonderverträge kündigen, so dass die Kunden dann in die Grundversorgung fallen?

In anderen Bereichen, wie z.B. bei Telekommunikation werden auch einfach irgendwelche Tarife gekündigt. Wenn einem die neuen Tarife dann nciht gefallen muss man sich einen anderen Anbieter suchen. Bei Gas/Strom fällt man einfach in die Grundversorgung, ob man will oder nicht.

Offline bolli

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #4 am: 20. Mai 2009, 09:34:23 »
Hallo,

diese Vorgehensweise wird (natürlich) bei fast allen Versorgern gewählt, kann aber (leider) unangenehme Folgen haben. Unsere Möglichkeiten sind aber wohl beschränkt. Wenn der Versorger den Überblick behält, kündigt er den Vertrag spätestens nach eurem Widerspruch fristgerecht und ihr habt nur die Wahl zwischen Pech und Schwefel. Gott sei Dank ist es derzeit mit dem Überblick behalten bei zahlreichen Versorgern nicht so gut bestellt. Bei denen \"brennen die Hütten\"  :D. Von daher muss man es probieren. Schaut auch mal hier , da wurde das Thema auch schon mal behandelt.

Gruß
bolli

Offline Mountaindog

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #5 am: 21. Mai 2009, 13:02:51 »
1. Konkurrenz zu rhenag AG
2. Verbraucher erzielt positives Urteil gegen den kommunalen Gasversorger energieversorgung Dormagen (evd) GmbH

Zu 1.:

.....energiehoch3 (Gashoch3) taucht bei einem Preisvergleich bei Verivox nun als alternativer Anbieter zu der in meinem Raum bisher allein herrschenden rhenag AG mit einem, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, gleich \" günstigen \" Preis auf.

rhenag AG versucht ja derzeit, gleichzeitig mit einer Preissenkung zum 01.07.09, alle Altverträge in Neuverträge umzustellen.

Dies allerdings in einer derart \" linken \" Art und Weise, die hoffentlich nicht zum Ziel führen wird!!!

Sie teilt nämlich in dem Anschreiben, in dem die Preissenkung mitgeteilt wird, mal einfach mit, dass man zum 01.07.09 auf einen anderen Gasversorgungsvertrag umgestellt wird ( Punktum ! ).

Gleichzeitig wird ein neuer Vertrag übersandt. In den neuen AGB sind dann fettgedruckt die neuen ( einseitig zu Gunsten der rhenag ) formulierten Preisänderungsmöglichkeiten vorzufinden!!!

Dann folgt im Anschreiben der Kernsatz, den man sich im Munde zergehen lassen kann:

Zitat:

\" Wenn die von uns vorgesehene Überführung Ihres bisherigen Vertrages Ihren Wünschen bereits vollumfänglich entspricht, brauchen Sie uns die beigefügten Vertragsunterlagen nicht zurückzuschicken \"

Heißt nichts anderes wie: wer nichts tut wird automatisch in den neuen Vertrag ( einschließlich neuer AGB ) umgestellt, wer den neuen Vertrag unterschreibt natürlich auch!!!!, daraus folgt:
Jeder wird umgestellt, ob er nun einen neuen Vertrag unterzeichnet oder auch nicht!!!!!

Stellt sich ja hier die Frage, ob diese einseitige Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam möglich ist oder ob es nicht einer beidseitigen, deutlichen Willenserklärung ( Unterzeichnung des neuen Vertrages ) bedarf.

Meines Erachtens kann aus Schweigen nicht einfach Zustimmung abgeleitet werden!

Wer hat hierzu derzeit eine ( verständliche ) Rechtsmeinung?!

Bei energiehoch3 findet man in den AGB zumindest eine solch einseitige Preisänderungsklausel wie zu den neuen Verträgen der rhenag AG nicht.

Glaubt man deren dargestellter Philosophie, dann will energiehoch3 ein \" ehrlicher \" Anbieter sein, der die Bevölkerung mit preiswertem Gas beliefern will.

Zumindest besteht dort nur eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.

@Bonbolle und alle anderen derzeitigen rheag- Kunden:

Das jetzige Vorgehen der Rhenag kann m.E. so nicht mehr hingenommen werden, da die Kunden ja schlichtweg untergebuttert und über den Tisch gezogen werden!!!

Ich denke, dass hier nur nützen kann, dass sowohl Solidarität als auch Öffentlichkeit geschaffen wird, um die rhenag von dieser \" quasi aufoktroyierten und somit zwangsweisen Vertragsumstellung \" abzubringen!!!

Die rhenag wird natürlich hier im Forum interessiert mitlesen, sollte sie auch, damit sie merkt, dass sich langsam mehr Widerstand zeigt und der Kunde nicht mehr gewillt ist sich den unlauteren Tricksereien auszusetzen und sich zu unterwerfen!!!

Zu 2.:

Die Preisanpassungsklausel, aufgrund derer die energieversorgung dormagen (evd) GmbH in den Jahren 2005 und 2006 ihre Erdgaspreise um insgesamt 36,35 % erhöht hat, ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts ( OLG ) Düsseldorf ( Az derzeit noch nicht bekannt ) nichtig.

In der Berufungsinstanz setzte sich der Kläger durch, weil die evd sich vor dem Kartellsenat nicht vertreten ließ und somit ein Versäumnisurteil erging.

Heute läuft die 14-tägige Revisionsfrist ab; wenn die evd nichts unternimmt, wird dieses Urteil morgen rechtskräftig!

Die Richter des OLG Düsseldorf hatten im Verhandlungstermin signalisiert, dass die Preisanpassungsklausel nicht transparent genug und damit gem. § 307 BGB nichtig sei.

Die evd hatte die Verträge, die die streitige Preisanpassungsklausel enthielten, im vergangenen Jahr gekündigt und den Betroffenen neue Verträge angeboten.

Bis dahin hatte der Energieversorger sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für berechtigt erklärt, die Gaspreise ändern zu dürfen, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten erfolgt.

Eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen hatte die evd immer unter Hinweis auf ihr Geschäftsgeheimnis abgelehnt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ( Aktenzeichen VIII ZR 274/06 ) hatte bereits am 29.04.2008 geurteilt, dass eine derart formulierte Preisanpassungsklausel bei Gasversorgungsverträgen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt und unwirksam ist!

Warum schreibe ich das hier?!

Die evd Dormagen ist der kommunale Gasversorger unserer Nachbarstadt Dormagen.

Die Altverträge der rhenag- Kunden enthalten exakt dieselbe Formulierung wie die der Altverträge der evd ( Zitat aus meinem Vertrag: Die rhenag ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisanpassung durch den Vorlieferanten der rhenag erfolgt )!!!!

Von daher kann man davon ausgehen, dass auch die Preisanpassungsklausel in den alten rhenag- Verträgen nichtig ist.

Daher ist das jetzige Urteil des OLG Düsseldorf m.E. sehr wichtig, da sich auch alle rhenag- Kunden mit Altverträgen darauf berufen können.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, eröffnet es den Kunden der evd, die Widerspruch gegen die Preiserhöhungen seit 2005 eingelegt haben, ihren Verbrauch seit diesem Zeitpunkt bis heute nur mit dem zuletzt akzeptierten Preis abzurechnen und die evd aufzufordern, die unter Vorbehalt geleisteten Beträge zu erstatten!

Dieselbe Möglichkeit würde sich dann auch den rhenag- Kunden unter Bezug auf dieses OLG- Urteil ergeben.

Ich werde auf jeden Fall der Preissenkung der rhenag zum 01.07.09 widersprechen, da sie nicht ausreichend ist!

Auch der Umstellung meines Altvertrages in einen Neuvertrag mit völlig veränderten Preisanpassungsklauseln zum 01.07.09 werde ich widersprechen.

Maximal kann daraufhin passieren, dass die rhenag meinen Altvertrag kündigt.

Dann steht mit gashoch3 zumindest ein anderer Versorger mit gleichem Preis zur Verfügung und ich würde wechseln.

Ansonsten denke ich ernsthaft darüber nach, unser Haus mit einer alternativen Heizung statt der derzeitigen Gasbrennwertheizung auszustatten.

Pelletheizungen mit Solarunterstützung für Warmwasser und Heizungsunterstützung sind mittlerweile ausgereift und - wenn auch etwas teurer als eine neue Gasbrennwertheizung - eine sich anbietende Alternative.

Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass solche Anlagen im Rahmen des Marktanreizprogammes 2009 bemerkenswert öffentlich gefördert werden und auch ggf. eine zinsgünstige öffentliche Finanzierung möglich ist!

Damit könnte man sich dann aus diesem restriktiven Gasmarkt verabschieden!

Gruß

Rudolf

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #6 am: 22. Mai 2009, 11:33:53 »
Dann sach ich einfach mal, da auch ich aus dem Raum Rommerskirchen komme, was machen wir?

Ich für meinen Fall werde Widerspruch a) zur viel zu gering ausfallenden Preissenkung erheben und
b) Der Übervorteilung der Rhenag durch den neuen Vertrag ohne gegenseitige Willenserklärung einlegen.

Der neue Vertrag benachteiligt die Rechte der Verbraucher und ist daher in meinen Augen nicht akzeptierbar. Schon die Telekom hat sowas versucht und ist mächtig auf die Nase gefallen.

Hinzu kommt noch das schwebende \"Verfahren\" bezüglich meiner und natürlich aller andere Widersprüche die zur Zeit in einen rechtsfreien Raum abgleiten weil die Rhenag weder zugibt, das Ihre alte Preisanpassungsklausel mehrfach bei anderen Urteilen für nichtig erklärt wurde noch das daraus eine enorme Rückzahlungswelle erfolgen kann.

Solange die Rhenag nicht zugibt, das da Vertraglich was nicht gestimmt hat mit der Klausel ist die neue Klausel eine Veränderung zu ungunsten des Verbrauchers und somit ebenfalls nicht akzeptierbar.

Aber wie schon gesagt, die Rechtsexperten bitte mal zu Wort !!!

Offline Mountaindog

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #7 am: 22. Mai 2009, 12:30:40 »
@Bonbolle

Hallo Christian, ich wollte mal eben eine PN per Mail senden, finde aber keine E-Mail-Anschrift.

Schick doch mal eine Mail an meine Adresse, ggf. kann man sich ja mal treffen und besprechen, was man tun könnte, da wir ja beide in Roki wohnen!

Gruß

Rudolf

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #8 am: 23. Mai 2009, 12:27:31 »
Hi Rudolf,

E-Mail ist unterwegs.

Aber nochmal der Aufruf an alle Rechtsexperten, was kann getan werden?
Ist diese einseitige Vertragsänderung rechtens oder stellt diese eine Benachteiligung der Verbraucher dar und ist damit unrecht?

Ich bitte um Antworten.

Viele Grüße

Christian

Offline Zusan

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #9 am: 23. Mai 2009, 15:42:42 »
Hallo,

ich bin zwar kein Rechtsexperte, habe aber nachdem auch ich das o.g. Schreiben von der Rhenag erhalten habe, trotzdem mal versucht mich durchzuwuseln. Das was die Rhenag zur Zeit macht, macht sie ja glücklicherweise nicht als Vorreiter, sondern nur als Nachmacher. Das Problem wurde also nach meiner Einschätzung bereits diskutiert:
In diesem Thread wird direkt ganz vorne auf diesen Thread verwiesen. Und dort ist so wie ich das verstanden habe, relativ eindeutig zu lesen, dass

a) Sonderverträge überhaupt nicht bzw. nicht ohne weiteres gekündigt werden können (eisluds Argumentation)
b) einseitige Vertragsänderungen oder -umstellungen unwirksam sind

Da in dem Schreiben der rhenag nur von einer angekündigten Zwangsumstellung nicht aber von einer Kündigung die Rede ist, stellt sich für mich nur die Frage, ob ich als Endverbraucher möglicherweise aus der Umstellung schliessen muß, dass die rhenag, falls ich die Umstellung nicht akzeptiere natürlich kündigen will. Das sehe ich, insbesondere im Hinblick auf a), erstmal nicht so. Außerdem ist von \"Kündigung\" oder \"hilfsweiser Kündigung\" auch nichts zu lesen.
Ich werde das Schreiben abheften, nichts machen, insbesondere auch keinen Zählerstand mitteilen und bei der nächsten Jahresabrechnung die alten Vertragsbedingungen anwenden und danach bezahlen.

Zusan

Offline Mountaindog

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #10 am: 23. Mai 2009, 17:31:14 »
Zitat
Original von Zusan
Hallo,

ich bin zwar kein Rechtsexperte, habe aber nachdem auch ich das o.g. Schreiben von der Rhenag erhalten habe, trotzdem mal versucht mich durchzuwuseln. Das was die Rhenag zur Zeit macht, macht sie ja glücklicherweise nicht als Vorreiter, sondern nur als Nachmacher. Das Problem wurde also nach meiner Einschätzung bereits diskutiert:
In diesem Thread wird direkt ganz vorne auf diesen Thread verwiesen. Und dort ist so wie ich das verstanden habe, relativ eindeutig zu lesen, dass

a) Sonderverträge überhaupt nicht bzw. nicht ohne weiteres gekündigt werden können (eisluds Argumentation)
b) einseitige Vertragsänderungen oder -umstellungen unwirksam sind

Da in dem Schreiben der rhenag nur von einer angekündigten Zwangsumstellung nicht aber von einer Kündigung die Rede ist, stellt sich für mich nur die Frage, ob ich als Endverbraucher möglicherweise aus der Umstellung schliessen muß, dass die rhenag, falls ich die Umstellung nicht akzeptiere natürlich kündigen will. Das sehe ich, insbesondere im Hinblick auf a), erstmal nicht so. Außerdem ist von \"Kündigung\" oder \"hilfsweiser Kündigung\" auch nichts zu lesen.
Ich werde das Schreiben abheften, nichts machen, insbesondere auch keinen Zählerstand mitteilen und bei der nächsten Jahresabrechnung die alten Vertragsbedingungen anwenden und danach bezahlen.

Zusan


.......ich will ja hier anderen nicht unbedingt Ratschläge erteilen, aber...........den Zählerstand würde ich grundsätzlich schon mitteilen. Letztlich gibt`s da ja auch noch ein Betretungsrecht des Gasversorgers.

Also, ich würde mich da jetzt nicht ohne Not ggf. angreifbar machen!

Nicht Widerspruch gegen die Vertragsumstellung einzulegen, halte ich persönlich für ein wenig gefährlich!

Den Thread, den Du meinst, habe ich auch durchgelesen; leider ging`s dann ja im wesentlichen um juristische Spizfindigkeiten, die einen Nichtjuristen mehr verwirren als nützen.

Fraglich blieb für mich, ob man tatsächlich durch sog. konkludentes Verhalten einen angebotenen Vertrag eingehen kann ( siehe Formulierung: Wenn Sie mit der Umstellung schon so zufrieden sind, brauchen Sie den Vertrag nicht zurück zu senden!!! )

Eine klare Aussage der Juristen hier wäre mir eigentlich lieber! Na ja, ist ja leider auch hier so: \"Zwei Juristen = 3 Meinungen !\";)

Richtig ist, dass in dem Schreiben zur Umstellung per 01.07.09 von Kündigung keine Rede ist. Aber......was sollte die Rhenag davon abhalten, den Vertrag trotzdem zu kündigen; ausser vielleicht, dass man ja eigentlich ungern Kunden verliert!

Wäre aber doch auch nicht schlimm, wenn es so käme, gibt ja zum Glück mittlerweile Alternativen!

Gruß

Rudolf

Offline Zusan

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #11 am: 23. Mai 2009, 18:04:05 »
Ja, die Meinungen können da unterschiedlich sein. Ich würde trotzdem gerne noch kurz begründen, warum ich z.B. den Zählerstand nicht mitteilen würde:
Es heißt im Schreiben der rhenag, dass man den Zählerstand zur Endabrechnung des alten Tarifs mitteilen möge. DAS ist für mich der Grund dafür ebengenau das nicht zu tun, weil man mir sonst unterstellen könnte, durch das von Dir zitierte konkludente Handeln den neuen Vertrag angenommen zu haben. Ich stütze mich dabei darauf, dass die Mitteilung des Zählerstandes NUR für die Endabrechnung gefordert wird. Sollte die rhenag in einem anderen Zusammenhang einen Zählerstand wissen wollen, dann werde ich diesen natürlich mitteilen. Für angreifbar halte ich das schon aus dem Grunde nicht, weil die rhenag ja nicht per se davon ausgehen kann, dass jedes Schreiben auch beim Empfänger ankommt. Wenn Sie den Zählerstand unbedingt wissen will, dann wird sie schon nochmal nachfragen.

Ich halte es nach der Lektüre des vorgenannten Threads für viel gefährlicher Widerspruch einzulegen. Dann ist man nämlich sehr schnell an der Stelle, an der man dann vielleicht doch, ohne es zu wollen, den neuen Vertrag akzeptiert hat. Ohne dass ich einen neuen Vertrag unterschreibe ist mir wirklich nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage ich einen solchen eingegangen sein soll. Nur weil mir irgendeiner meiner vielen Vertragspartner mitteilt, dass er mir einen neuen Vertrag unterschieben möchte? Es geht hier ja nicht um eine Preisanpassung, wie sie in meinem bestehenden Vertrag vielleicht vorgesehen ist, sondern um einen völlig neuen Vertrag. Und einen solchen werde ich meines Erachtens schon unterschreiben müssen, um ihn wirksam abzuschließen.
Ich fand den zitierten Thread diesbezüglich eigentlich nicht so spitzfindig, sondern eigentlich recht klar formuliert. ;) Zumindest das was eislud geschrieben hat und was mir absolut nachvollziehbar erscheint.

Das ist meine Meinung dazu, aber vielleicht findet sich ja tatsächlich ein Jurist der uns mal ein wenig auf die Sprünge helfen kann.

Zusan

Offline Mountaindog

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #12 am: 23. Mai 2009, 18:37:30 »
@Zusan

Nun, ich widerspreche schriftlich ja sowieso erst mal wegen des nun festgesetzten Preises, weil dieser - trotz Reduzierung - nicht dem von mir zuletzt ( 2004/2005 ) akzeptierten Preis entspricht.

Dann widerspreche ich natürlich auch gleichzeitig der Vertragsumstellung und ausdrücklich auch dem neuen Vertrag, teile dann mit, dass ich - wie bisher auch - in Zukunft nur mit \"meinem\" Preis abrechne.

Bei einem solchen Verhalten kann auf keinen Fall irgendwie angenommen werden, ich wollte den neuen Vertrag schließen, da ich mich ja ausdrücklich dagegen ausgesprochen habe. Damit schließe ich diese etwas fragwürdige Konkludenz schon mal aus!

Von daher ist es auch völlig unschädlich, wenn ich den Zählerstand mitteile ( so sehe ich es zumindest ). Außerdem kann ich mit dem Zählerstand ja mitteilen, dass diese Mitteilung keine Vertragsannahme bedeutet.

Na ja, trotzdem viel Glück!!

Gruß

Rudolf

Offline Zusan

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #13 am: 23. Mai 2009, 20:59:05 »
Ja, ok, wenn Du dieser automatischen Umstellung ohnehin widersprichst, dann ist die Mitteilung des Zählerstandes in der Tat unschädlich. Das sehe ich auch so. In meinem Fall, wenn ich mich also ansonsten nicht äußern werde, gilt allerdings das von mir vorstehend geschriebene.

Eine neue Preisfestsetzung kann ich für den von mir geschlossenen Sondervertrag \"Classic\" in dem Schreiben allerdings nicht erkennen, denn die Preise gelten ja nur für den neuen Vertrag, nicht aber für den alten. Insofern sehe ich erstmal auch keine Notwendigkeit der neuen Preisfestsetzung zu widersprechen, denn für meinen Vertrag gibt es keine. Aber ich gebe zu, dass man sich da vermutlich schnell juristisch ins Abseits begeben kann, weil es dann vielleicht doch wieder irgendeinen Paragraphen gibt, den man vielleicht nicht kennt. Das kann mir aber auch bei einem Widerspruch oder Schriftwechsel mit der rhenag passieren.

Deswegen fühle ich mich wohler, wenn ich mich nicht in eine erneute Diskussion/Kommunikation/Briefwechsel mit der rhenag begebe, bei dem/der am Ende irgendetwas herauskommt, dass ich mir dann so vielleicht nicht vorgestellt habe.

Zusan

Offline Mountaindog

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #14 am: 24. Mai 2009, 07:48:08 »
Zitat
Original von Zusan
Ja, ok, wenn Du dieser automatischen Umstellung ohnehin widersprichst, dann ist die Mitteilung des Zählerstandes in der Tat unschädlich. Das sehe ich auch so. In meinem Fall, wenn ich mich also ansonsten nicht äußern werde, gilt allerdings das von mir vorstehend geschriebene.

Eine neue Preisfestsetzung kann ich für den von mir geschlossenen Sondervertrag \"Classic\" in dem Schreiben allerdings nicht erkennen, denn die Preise gelten ja nur für den neuen Vertrag, nicht aber für den alten. Insofern sehe ich erstmal auch keine Notwendigkeit der neuen Preisfestsetzung zu widersprechen, denn für meinen Vertrag gibt es keine. Aber ich gebe zu, dass man sich da vermutlich schnell juristisch ins Abseits begeben kann, weil es dann vielleicht doch wieder irgendeinen Paragraphen gibt, den man vielleicht nicht kennt. Das kann mir aber auch bei einem Widerspruch oder Schriftwechsel mit der rhenag passieren.

Deswegen fühle ich mich wohler, wenn ich mich nicht in eine erneute Diskussion/Kommunikation/Briefwechsel mit der rhenag begebe, bei dem/der am Ende irgendetwas herauskommt, dass ich mir dann so vielleicht nicht vorgestellt habe.

Zusan


....die rhenag steht auf jeden Fall unter dem Druck, den Gaspreis nach unten anpassen zu müssen!

a) wegen des signifikant und schon auf Dauer gesunkenen Ölpreises und

b) wegen des \" Vergleichs \" mit dem Bundeskartellamt, in dem man sich ja - wie viele andere Versorger auch - bereit erklärt hat, die in der Vergangenheit überzogenen Preise dadurch auszugleichen, indem man dem Verbraucher entweder einen Teil zurückzahlt oder den aktuellen Gaspreis nach unten anpasst.

Somit wird die rhenag mir auch für meinen alten Vertrag einen neuen, reduzierten Gaspreis nennen müssen.

Ansonsten nehme ich den Preis für den nun neu angebotenen Vertrag aber ohne diesen Vertrag anzuerkennen.

Gruß

Rudolf

 

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