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Autor Thema: Verhandlung vor der Kartellkammer  (Gelesen 6025 mal)

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Verhandlung vor der Kartellkammer
« am: 13. Mai 2009, 17:31:50 »
Verhandlung vor der Kartellkammer

Zitat
Die Kartellkammer am Landgericht Dortmund befasste sich gestern erstmals mit der Klage der AVU gegen Kunden, die sich zum Teil seit 2005 weigern, die Preiserhöhungen zu zahlen, die der Energieversorger für Gas verlangt.

„Im Zentrum stand die Frage, ob es sich bei denjenigen, die verklagt worden sind, um Tarifkunden oder Sonderkunden handelt”, erklärt die Anwältin. \"Zwar gibt es in vielen Fällen keine schriftlichen Verträge, in den Rechnungen werden die Kunden aber wie Sonderkunden behandelt.” Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf seien die Kunden somit auch als solche anzusehen. „Für Sonderkunden allerdings sieht das Gericht keine gültige Preisanpassungsklausel. Somit sind die Erhöhungen unserer Ansicht nach unwirksam.”

Die AVU sieht das anders. In der Verhandlung seien die Positionen der Parteien ausgetauscht worden, erklärte ein Sprecher. Inhaltlich Neues gebe es nicht. Abhängig davon, ob das Gericht die verklagten Kunden als Sonderkunden einstuft oder nicht, und ob es zu einem Vergleich kommt, ist mit einem Urteil Anfang Oktober zu rechnen.

Erstmals hatten sich die AVU und ihre Kunden vor dem Amtsgericht Schwelm getroffen. Das Gericht hatte sich aber im Juli 2008 für unzuständig erklärt, weil möglicherweise auch kartellrechtliche Frage im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen berührt sein könnten.

Die Einordnung Tarifkunde/ Sondervertragskunde ist oft streitig, auch wenn die Verfahren vor einem Kartellgericht geführt werden. Die Verfahren dauern ersichtlich lang.

 

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