Energiepreis-Protest > EVD - Energieversorgung Dormagen

Bürger siegt gegen EVD

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Pedro:
Der Gasversorger Energieversorgung Dormagen (EVD) unterliegt vor dem OLG Düsseldorf in der Frage der Rechtsmäßigkeit der Gaspreiserhöhungen 2005/06. Alle, die unter Vorbehalt gezahlt haben, bekommen Geld zurück.
So berichtet die Rheinische Post:
http://www.ngz-online.de/public/article/nachrichten/707135/Buerger-siegt-gegen-die-evd.html  (leicht gekürzte Fassung).
Der gesamten Artikel mit Kommentar steht  unter \'\'Aktuelles\'\' auf http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de.
Zitat der RP im Kommentar:\'\'Bei den Gerichten ist deutlich eine zunehmende Tendenz zu erkennen, den Bürgern wirklich Recht zu geben\'\'.

ben100:
Na das stimmt mich für mein anstehendes Urteil ja noch zuversichtlicher  :D

Mountaindog:
...soweit mir bekannt ist, wird das Urteil des OLG Düsseldorf heute am 22.05.09 rechtskräftig, wenn die evd keine Revision einlegt.

Wäre nett, wenn es einen Hinweis darauf gäbe, ob das Urteil nun tatsächlich rechtskräftig geworden ist!

Es wäre auch sehr interessant, das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem OLG D`dorf zu erfahren und einen Hinweis darauf, wo man das Urteil bekommen kann!

Danke!

Gruß

Rudolf

Pedro:
Hallo Mauntaindog,
Infos kommen spätestens Anfang der Woche: Beteiligter Rechtsanwalt hat heute ab 15 Uhr  AB laufen, Kläger ist nicht erreichbar.
Der Verfahrensausgang ist hier vor Ort auch hochinteressant !
Gruß
Pedro

Pedro:
Hier eine Zwischenmeldung:
Das Versäumnisurteil des OLG Düsseldorf gegen die Energieversorgung Dormagen (EVD)  ist den Beteiligten Mitte letzter Woche zugegangen. Revision war bekanntlich nicht zugelassen.
Die EVD hat nach Auskunft des Beklagtenanwaltes, Rechtsanwalt Ingo Hamecher, Grevenbroich,  noch bis Mitte der 23. Woche Gelegenheit zum Widerspruch. Mit einer Mitteilung des OLG D\'dorf, ob das geschehen ist, wird in der 24. Kalenderwoche gerechnet. Danach mehr.
Falls die \'\'Protestgemeinde Dormagen\'\' früher etwas erfahren sollte: bitte hier einstellen.
Das beachtenswerte Urteil wird ohnehin in der Urteilsammlung des Bundes der Energieverbraucher zu lesen sein.

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