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Autor Thema: gasuf würzburg sperrung der gasversorgung  (Gelesen 5905 mal)

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Offline caolina

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gasuf würzburg sperrung der gasversorgung
« am: 08. Mai 2009, 15:03:16 »
hiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllffffffffffffffffffeeeeeeeeeee,

ich bin neu hier und hoffe auf rat von jedem von euch, bin verzweifelt.
bin bei der gasuf und nun kam im oktober eine nachzahlung von 640 euro.
ich habe das unternehmen angerufen und um ratenzahlung gebeten. ich sagte dass ich 100 euro im monat zahlen könne, die mitarbeiterin meinte das sei zu wenig, und sie wolle sich mit kollegen beraten. habe aber nichts mehr von denen gehört. zwischenzeitlich wurde der betrag von 640 euro einfach von meinem konto abgebucht, den ich zurück habe buchen lassen.
ende märz kommt eine mahnung von denen, dass ich 1500 euro bezahlen soll diese setzen sich aus den 640 euro und den monatl. abschlagszahlungen von 164 euro ab tag meiner zurückbuchung zusammen, also von oktober bis märz 2009.
jetzt habe ich denen nochmals geschrieben, dass das ein hammer ist die monatl. abschlagszahlungen einfach nicht abzubuchen, habe darüber auch keine information bekommen, dies auch nicht angewiesen, und ich nun aufeinmal 1500 euro zahlen muß. ich bin witwe und habe drei kinder und kann das nur in raten bezahlen, heute bekomme ich einen brief dass in drei tagen die gasversorgung eingestellt wird und weitere kosten auf mich zu kommen.
WAS SOLL ICH TUN! PS: habe bei denen angerufen, hatte aber kein erfolg!

Offline Black

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gasuf würzburg sperrung der gasversorgung
« Antwort #1 am: 08. Mai 2009, 15:50:24 »
Zitat
Original von caolina

ende märz kommt eine mahnung von denen, dass ich 1500 euro bezahlen soll diese setzen sich aus den 640 euro und den monatl. abschlagszahlungen von 164 euro ab tag meiner zurückbuchung zusammen, also von oktober bis märz 2009.

Heißt das, Sie haben (neben der urspr. Nachforderungssumme) im Zeitraum okt 08 bis März 09 keine Abschläge gezahlt?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline caolina

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gasuf würzburg sperrung der gasversorgung
« Antwort #2 am: 08. Mai 2009, 23:01:04 »
ja, aber ich wurde über die NICHT abbuchung nicht informiert

Offline ESG-Rebell

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gasuf würzburg sperrung der gasversorgung
« Antwort #3 am: 09. Mai 2009, 16:29:36 »
Durch Ihre Rücklastschrift hat die GASUF ihre Einzugsermächtigung offenbar als widerufen betrachtet und den Einzug folglich gestoppt.

Sind Sie denn in wenigstens einem der Schreiben aufgefordert worden, die Nachzahlung und die fälligen Abschlagszahlungen nunmehr per Überweisung zu bezahlen?

Bei Ihrem knappen Budget wird Ihnen doch wohl nicht verborgen geblieben sein, dass plötzlich 164 Euro zusätzlich am Monatsende übrig geblieben sind, oder? Was haben Sie denn mit dem Überschuss gemacht? Ausgegeben?

Enthielt das Schreiben von Ende März die Androhung einer Sperre für den Fall, dass Sie die Außenstände nicht bis Ende April begleichen? Wurde also die Vier-Wochen-Frist eingehalten?

Haben Sie irgendwann Unbilligkeitseinwand gegen die Tariffestsetzung der GASUF oder sonstige Einwände gegen die Zahlungsforderungen der GASUF erhoben? Ihren Schilderungen zufolge vermutlich nicht.

Vermutlich haben Sie am Telefon auch auf Ihre Situation hingewiesen und dem Unternehmen somit mitgeteilt, dass Sie kaum in der Lage sind und zukünftig sein werden, die Energiekosten zu tragen. Die GASUF muss daher durchaus zurecht befürchten, auf ihren Forderungen sitzen zu bleiben.

Da Sie alleinstehend sind und drei kleine Kinder zu versorgen haben, stellt die Sperre für Sie eine besondere Härte dar. Vor diesem Hintergrund ist es schon fraglich, ob es seitens der GASUF nicht treuwidrig war, eine Begleichung der Nachzahlung in sieben Monatsraten zu 100 Euro abzulehnen. Zudem haben wir einen ungewöhnlich warmen April und Mai, der voraussichtlich direkt in den Sommer übergehen wird. In der Zeit bis zum Herbst werden Sie nur ca. 20% Ihres Jahresbedarfs verbrauchen, wodurch auch der Schaden der GASUF begrenzt wird.

Spätestens Mittwoch wird der Sperrkassierer bei Ihnen klingeln. Sie haben also kaum noch Zeit, irgend etwas zu reißen:
  • Erteilen Sie der GASUF Hausverbot, falls dadurch der Zugang zum Absperrhahn unterbunden wird. Das bringt Ihnen einige weitere Tage Aufschub. Allerdings wird die GASUF eine einstweilige Verfügung zur Duldung der Sperre beantragen und voraussichtlich auch erhalten.
  • Je nachdem, wie die obigen Fragen zu beantworten sind, könnte es sein, dass das Vorgehen der GASUF Rechtens war, oder auch nicht. Um dies aber verbindlich zu klären und auf eine einstweilige Verfügung ggf. richtig reagieren zu können, brauchen Sie nun aber einen Anwalt. Denn selbst wenn die Sperre durchgeführt werden sollte, so wird die GASUF auf ihre Zahlungen ja weiter bestehen.
  • Treiben Sie die geforderte Summe in bar auf. Die Sperre und deren Wiederaufhebung kostet auf jeden Fall zusätzlich Geld. Als allerletzte Rettung könnten Sie den Sperrkassierer bezahlen und so die Sperre - vermutlich - abwenden.
Schauen Sie mal hier nach: Anwaltsverzeichnis des BdE, z.B.:

96450 Coburg, RA Matthias Ernst, Seifartshofstr. 25, Tel. 09561-8836-0, Fax: 09561-883688

97753 Karlstadt, RA Ulrike Jäger, Kirchplatz 6, Tel. 09353-4121, Fax: 09353-4849

Gruss,
ESG-Rebell.

 

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