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Autor Thema: Urteil LG Stuttgart vom 29.04.09 - Az 5 S 179/08  (Gelesen 5071 mal)

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Offline nomos

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Urteil LG Stuttgart vom 29.04.09 - Az 5 S 179/08
« Antwort #1 am: 07. Mai 2009, 09:11:55 »
Bemerkenswerte gerichtliche Feststellung des \"Billigen Gaspreises\".

Zitat
Die Kammer orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Arbeitspreisen für das Jahr 2006 in Baden-Württemberg.
    Ein Durchschnittschnittspreis ist kein Nachweis und kein Maßstab für nicht vorhandenen Missbrauch. Wenn so gut wie alle Versorger Haushaltsgas unter monopolnahen bzw. marktbeherrschenden Verhältnissen vertreiben bzw. zum entsprechenden Zeitpunkt vertrieben haben, müssen dazu tatsächliche Prüfungen stattfinden. Offene Rechnungslegung, Einsicht in die Buchführung! Aufgelistete Preise und vierteljährliche Tabellen von Versorgern, die nicht miteinander im Wettbewerb stehen, können keine Prüfung ersetzen.
Richter - Gesetze - Recht - Politik
Keine Revision zugelassen!                     :rolleyes:

Man wird als Verbraucher zum Rebellen gemacht. Widerstand wird zur Pflicht!

Dazu passt auch diese Pressemitteilung der VZ-BW
Das LG ist als Adresse doch nicht so empfehlenswert (fachlich, kartellrechtlich ...   ;)

Stuttgarter Nachrichten:
Gaspreis-Sieg
Stadtwerke Esslingen fühlen sich durch Urteil in Preiserhöhung bestätigt = hier lesen[/b]

Offline DieAdmin

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