Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Freie Gaspreise versus Vertragspreise
Watzl:
Wer Vertragsjuristerei studiert hat, der mag ja versuchen, dem künftigen Vertragsanbieter einen derartigen Vertrag aufs Auge zu drücken. Unterschreiben muss dieser den nicht - und wird er auch nicht.
Mir sind viele Fälle bekannt, wo im Vertrag z.B. die Kaufoption für den Tank bei Vertragsende festgelegt wurde. Als es dann soweit war, war das alles dann einfach nicht mehr zur Debatte gestanden - der Tank war käuflich dann doch nicht zu erwerben. \"Wir verkaufen den Tank und die kaufen dann das Gas woanders ein, nein Tanks verkaufen wir nicht\" So der O-Ton eines Außendienstlers einer großen Vertragsfirma mit einem großen T am Anfang des Namens.
Ohne Gang zum Anwalt geht da dann gar nichts mehr. Vor dieser letzten Konsequenz scheuen viele zurück. Genau das wissen die Vertragsanbieter und mauern deshalb erst einmal gewaltig.
Der Rückbau der Anlage ist in vielen Fallen auch nicht ganz so einfach und so billig, wie es hier für einen einzigen Fall beschrieben wurde.
Oft ist im Anschluss an die Grabarbeiten, der Garten wieder herzurichten. Nicht selten müssen die Pflaster wieder verlegt werden,.......
Die Vertragsfirma beteiligt sich hier in keinster Weise an den Kosten.
Ein Extremfall: nach Jahren der Miete wollte der Mieter aussteigen und hat gekündigt. Die Firma verlangte ihren Erdtank wieder zurück. Das Angebot des Mieters, einen neuen Tank zu besorgen und den alten im Boden zu lassen, wurde mit dem Hinweis auf das Eigentumsrecht abgewiesen. Der Rückbau war nur unter schwierigen Bedingungen möglich. Die Bebauung war inszwischen so eng, dass man mit einem passenden Fahrzeug nicht mehr an den Tank heranfahren konnte. Also mußte ein Autokrahn her, der den Tank über das Haus auf den LKW gehoben hat. Was kostet noch einmal die Stunde Autokrahn?
Es ist einfach nicht seriös, jemandem den Rat zu geben, sich auf einen Vertrag einzulassen. Vertrag heißt letztlich, dem Vertragsanbieter ausgeliefert zu sein. Wenn der meint, das Gas kostet soviel oder soviel, dann zahlt der Kunde oder er bekommt kein Gas!
Sehr überzeugend ist das eh nicht, vom Vorteil eines Vertrages zu schwärmen und dabei selbst ausgestiegen zu sein.
Man kann natürlich erwähnen, Glück gehabt zu haben, weil der Außendienstler sich immer preislich stark bewegt hat und weil im eigenem Fall der Ausstieg relativ günstig war. Diesen Glücksfall aber zum Regelfall zu erklären und anderen Menschen zum Mietkauf zu raten ist eben nicht mehr seriös.
H. Watzl
Onkel-Olli:
Schon an anderer Stelle hatte ich darauf verwiesen, dass man eigentlich nur drei vier Zeilen benötigt, die mit in den Vertrag aufzunehmen sind.
Ich brauche nur eine garantierte Erstbefüllung zum Preis \"X\" und
Eine Günstigkeitsklausel, die mir garantiert, dass ich vom Vertragspartner Gas zum ortsüblichen Preis erhalte oder die Freigabe, dass der Vertragspartner Fremdbetankung gestattet, wenn er den Preis nicht mitgehen will. Nachzulesen in Umgang mit Gasanbietern
Ich habe noch bei keinem Beitrag davon gesprochen, dass es mir unbedingt darauf ankäme, die im Mietvertrag ggf. vereinbarte Kaufoption, umsetzen zu wollen. Wobei ich gerade daran im Moment ein gewisses Interesse entwickle und mir das noch als die sinnvollste Variante erscheint.
Wenn der Rückbau von Anlagen nicht so einfach sein sollte, dann liegt das in vielen Fällen sicher am Mieter, der sich leider nicht vertragskonform verhält! Warum? Weil in meinem Ex- Vertrag z.B. stand: Punkt 8 d) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Um- An- oder Aufbauten auf dem Grundstück vorgenommen werden, die den Zugang zum Behälter - auch für den Fall eines Ausbaues nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - erschweren könnten.
Ich muss also bei der Wahl des Aufstellungsortes auch zukünftige Veränderungen möglichst berücksichtigen und eine Stelle wählen, die sich voraussichtlich nicht maßgeblich verändern wird. Der Fall, dass die umgebende Bebauung (ohne Einfluss des Mieters) so weit voranschreitet, dass ein Tankausbau nur noch mit riesen Autokran möglich ist dürfte wohl auch eher selten und damit ein, wenn auch bedauerlicher, Einzelfall sein.
Nach meiner Einschätzung (reine subjektive Beobachtung) stehen Flüssiggasanlagen überwiegend in ländlichen Gegenden und Erdtanks werden meist an der Grundstücksgrenze in die grüne Wiese gesetzt (sieht man häufig die entsprechenden Domdeckel in der Nähe der Grundstücksgrenze). 10 m² Wiese neu anzulegen ist wirklich nicht der Hit und selbst mit Rollrasen nicht übermäßig teuer.
Nun sind wir gerade in ländlicher Gegend oft im Vorteil, was die örtlichen Platzverhältnisse angeht und ich hätte theoretisch 2.500 m² wo ich den Tank beliebig platzieren könnte. Das ist sicher in neu erschlossenen Siedlungsgebieten häufig nicht der Fall, da wegen der hohen Preise die Grundstücke oft eher klein sind. Aber auch das muss ich eben bei der Wahl meines Energieträgers beachten und genau da kommt es neben der Beratung (der Verkäufer will in erster Linie verkaufen!!! deswegen ist er ja Verkäufer.) auch auf das eigene, gesunde Misstrauen/ Einschätzungsvermögen an: Was wäre wenn?
Ich würde z.B. nicht in solche engen Siedlungsgebiete ziehen und Andere dafür nicht aufs Land. So hat eben Alles seine Vor- und Nachteile.
Übrigens, der freie Händler von dem ich den Tank gekauft habe, hat mir auch keinen Mutterboden, Rasensamen oder sonst was gesponsort. Wär aber vielleicht eine gute Geschäftsidee - Zum Erdtank 10 m² Rollrasen geschenkt -
--- Zitat ---Sehr überzeugend ist das eh nicht, vom Vorteil eines Vertrages zu schwärmen und dabei selbst ausgestiegen zu sein.
--- Ende Zitat ---
Hallo, Wie Bitte? Ich bin nur wegen der \"Beratung\" hier im Forum durch den Meister höchstselbst aus meinem Vertrag ausgestiegen oder evtl. durch meine Beteiligung \"ausgestiegen worden\" und habe die Variante Kauf gewählt, weil ich eben auch den Beweis wollte, dass es ggf. nicht oder aber doch günstiger geht als mit meinem vorherigen Vertrag. Hier wurden bisher leider noch nie echte, komplett, vollständige Angaben zum Kostenumfang einer Kaufanlage geliefert - ich liefere diese Daten jetzt für jeden potentiellen Interessenten! Und obwohl ich dazu aufgerufen hatte, hält sich das Angebot hierbei doch eher in Grenzen.
Ganz selbstverständlich ergeben sich bei meinem Kauf genau die, von mir prognostizierten, Probleme:
1. Zeitpunkt extrem wichtig für den erzielbaren Literpreis
2. Gesamtkosten im \"Normalfall\" und gerade wenn man etwas Unauffälliges möchte, doch sehr erheblich und auf keinen Fall im Bereich der angepriesenen 1.400,- €
3. Kosten \"sparen\" kann in jedem Fall Derjenige, der vorhandene Anlagenteile weiter nutzen kann und da geht es über den Regler, Leitungsinstallation bis zu ggf. vorhandene Betonflächen für Aufstelltanks. Nur muss ich auch diese Kosten mit berücksichtigen.
4. Der glückliche Umstand einen günstigen, jungen Gebrauchten zu erwischen tritt nicht zwangsläufig ein, schon gar nicht, wenn man ihn bräuchte.
Ist es also seriös zu sagen: Sie brauchen nur für 1.500 € einen eigenen Tank kaufen, dann haben sie garantiert immer günstig Gas? Das notwendige Umpumpen macht der Freie sicher kostenlos, genau wie er die 2- jährigen Wartungen kostenlos erledigen wird. - Das stimmt so definitiv schon mal nicht. Mein Freier wollte fürs Umpumpen von 10 % Restgas 69,- € Netto! Und das Gas war auch das teuerste der letzten 10 Jahre aber obwohl ich evtl. 0,05 €/ Liter bei der jetzigen Erstbefüllung mehr bezahlt habe als evtl. möglich wären, habe ich immer noch 5 - 6 Cent gegenüber September/ Oktober 2008 gespart, wo die Preise bei 0,45 - 0,47 €/ Liter in unserer Region lagen.
Und wie ich bereits erwähnt habe, werde ich, wenn alles gut geht nochmal die Möglichkeit haben einen Erdtank zu mieten und das werde ich dann auch mit ziemlicher Sicherheit machen (Evtl. sogar mit Kaufoption)!
In dem Sinne,
Schöne Grüsse,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai
Watzl:
Günstigkeitsklausel:
Hier reicht es in den meisten Fällen nicht zu sagen, mein Nachbar gekommt das Gas zu dem und dem Preis. Nein, die Gegenseite will dieses Angebot schriftlich haben und das bekommt man dann einfach nicht. Kein Vertragshändler stellt eine Angebot aus, das gegen einen anderen Vertragshändler zum Einsatz kommt. Wieso sollte er auch, wo er doch weiß, dass der andere bei seinem Vertragshändler kaufen muss und er seinen eigenen Mietern das abverlangt, was er will.
Wir hatte hier den Fall, dass ein Kunde von P-...Gas von einem freien Händler betankt werden durft, weil er P-.. Gas eben den Preis des freien Händlers vorgelegt hatte. Am nächsten Tag wollte eine weiterer Kunde von P-gas auch den Preis des freien Händler. P-gas hat jedoch verweigert. Interner Hausbeschluss, das machen wir nicht mehr.
Heute würde das schon deshalb nicht mehr gegen, weil kein Gaslieferant den Tankrüssel mehr in einen Vertragstank steckt.
Diese Günstigkeitsklausel ist nicht sehr viel mehr wert, als das Papier auf dem sie steht.
Es ist auch illusorisch und eben nicht seriös, einem anderen glaubhaft machen zu wollen, dass er bei der Vertragsgestaltung so frei sei und diese tollen Sachen dem Vertragsanbieter diktieren könne.
Der eigentliche Knackpunkt ist und bleibt aber, die absolute Ausgelieferheit an den Vertragsanbieter. Wenn es dem dann letztlich auch zu bunt wird, dann kündigt er eben den Vertrag und will seinen Tank wieder.
Da nützt auch die schönste Rechnung nichts, wenn man nicht mehr frei ist, bei der Wahl des Gaslieferanten und dieser dann auch noch verlangen kann, was er will.
Noch ein Hinweis: so mancher, der seinen Mut zusammengenommen hat und schließlich sich einen Anwalt genommen hat, war am Ende doch der Gelackmeierte, weil sein Anwalt den Anwälten der Gegenseite einfach nicht gewachsen war.
Wer also glaubt, er könne diesen ausgefuchsten Vertragsanbietern so einfach kommen, der wird sich eines anderen belehren lassen müssen.
H. Watzl
H. Watzl
Onkel-Olli:
Wie immer, der Meister dreht sich seit Jahren im Kreis und negiert einfach die mögliche Realität.
Beitrag vom 19.02.2007
--- Zitat ---Zu der Zeit als es noch möglich war, dass ein andere Anbieter in einen Vertragstank tanken durfte, hatte ich für einen Vetragskunden bei dieser Firma eben mit dem Hinweis auf einen günstigeren Preis erreicht, dass diese Fremdfirma (ein freier Händler) dort tanken durfte.
Dies hat natürlich sofort die Runde gemacht. Ein anderer Drachenkunde wollte nur e i n e n Tag später für sich das gleiche reklamieren.
Aber: Geht nicht, so die Antwort der Drachenleute. Der Hinweis auf den anderen Kunden wurde damit mit einem Hinweis auf einen hausinternen Beschluss, dies nicht mehr zuzulassen abgeschmettert. Also stand der Kunde im Regen. Sein Vertrag und die darin enthaltene Klausel waren zur Makulatur verkommen.
--- Ende Zitat ---
Das hört sich doch verdammt ähnlich an.
Wenn ich noch ein bischen suche, finde ich evtl. auch noch einen weiteren ähnlich lautenden Beitrag nur ist das völlig uninteressant, weil ich mich nicht auf den Preis meines Nachbarn oder Bekannten beziehe und auch nicht auf das Angebot eines anderen Vertragshändlers sondern auf das Preisniveau, dass mir von Oelbestellung.de, für meine Region, automatisch generiert wird.
Auch wenn das alles angeblich nur Makkulatur sein soll, hat es mir bei vier Betankungen geholfen einen noch besseren Preis zu bekommen, als ihn mir der Kundenbetreuer schon geboten hatte. Nach meiner Erinnerung war selbst das Anfangs- Angebot des Kundenbetreuers auch max. 2 - 5 Cent vom dann gewünschten Angebot entfernt.
Bisher musste ich auch nur einmal die Freistellung tatsächlich durchsetzen und habe sie auch anstandslos bekommen. Dabei ging es jedoch lediglich um die Gasfreimachung und den Abtransport zum Vertragsende, weil auch hier keine der beteiligten Firmen etwas ohne entsprechende Freigabe anfassen wollte. Mit dem Freigabeschreiben meines Ex- Vertragspartners war jedoch alles easy und jeder machte seinen Job.
Der Vermieter hat mit Sicherheit auch nix davon, wenn er seinen Tank nur 2 Jahre an den Kunden vermietet. Er möchte da sicher mehr Laufzeit und mehr Betankungen, um Geld zu verdienen, seine vorfinanzierten Leistungen rauszuholen und geht dabei auch mal auf einen Angebotspreis ein.
Wählen kann man prinzipiell fast immer, da ja Versorgungs- Verträge (bekannter Maßen) max. über einenen Zeitraum von 2 Jahren gültig sind. Verträge mit längeren Laufzeiten sind eigentlich nicht zulässig und damit i.d.R. ggf. erfolgreich anfechtbar.
Wenn nach 10 Jahren meine Vertragsbeziehung platz, habe ich noch jede Menge Reaktionsspielraum (bei mir waren es 3 Monate), da ja der Ex- Vertragspartner nicht so einfach kommen könnte, um den Tank abzubauen. Auch das stellt ggf. ein Eigentumsdellikt dar (unbefugtes Betreten, Entwenden von persönlichem Eigentum etc. ) Maßnahmen über einen gewissen, angemessenen Zeitraum wird der Ex- Vermieter einfach dulden müssen, natürlich gegen angemessene Entschädigung z.B. Nutzungsausfall in Höhe der vormaligen Mietpauschale.
--- Zitat ---Die Angaben für einen 2,1 t Tank sind mit 2500,- eindeutig zu hoch. Eine kleine Internetrecherche zeigt, dass es diesen schon für 1400,- € incl. St gibt.
--- Ende Zitat ---
Die Praxis hat nun genau das bestätigt, was eigentlich schon vor zwei Jahren feststand: Ein 2,1 t ui kostet nun mals 2.457,35 € dazu kommen noch weitere Kosten für Transport, Installation, TÜV und Einlagerung und am Ende liegt man locker flockig bei 3.500,- € Gestehungskosten Brutto - das is ja wohl ganz schön weit weg von 1.400,- € die man angeblich erreichen können soll.
Rückbau dagegen tatsächlich 367,- € und ggf. sogar weniger möglich. Also wen das tatsächlich davon abhält seinen Vertrag zu kündigen, der kauft mit Sicherheit keinen eigenen Tank, der fast 10 mal so teuer ist!!!
In dem Sinne,
Gute Nacht,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai
Watzl:
Die Realität ist, dass 99 von 100 Leuten keinen Erfolg damit haben, ihrem künftigen Vertragspartner irgendeinen ganz speziellen Vertrag abzuhandeln (wo z.B. ganz konkrete Aussagen zum Gaspreis gemacht werden). Sie sind auch nicht erfolgreich, wenn es darum geht, das war in einem existierenden Vertrag steht auch wirklich durchzusetzen.
Sie erhalten auch nicht Gaspreise, die kapp über oder gar unter denen der freien Händler liegen.
99 von 100 Leuten ist auch nicht bewußt, was sie da wirklich unterschreiben. Nicht weil sie blöd sind, sondern weil bei den Gesprächen mit den Außendienstlern die ganze Sache unheimlich geschönt dargestellt wird. \"Wir kümmern uns um alles\". Mit einer solchen Aussage lehnen sich die künftigen Vertragskunden beruhigt zurück und unterschreiben. Einem ist es gelungen, etwas spezielles auszuhandeln, diesem Onkel Olli. Sonst niemandem. Dieser Onkel Olli ist aber letztlich auch gescheitert und hat einen eigenen Tank gekauft. Schuld war angeblich die falsche Beratung hier im Forum. Kaum zu glauben, bei jemandem, der so penibel und penetrant arbeitet und die Vertragsanbieter in die Knie zwingt fällt auf die Forumsberatung rein.
Letztlich sind es dann doch 100 von 100, die den Vertrag hinter sich lassen und nicht 99.
Im Ernst:
es ist nicht seriös, nirgendwo, aufgrung einer einzigen Beobachtung, einen Rückschluss auf die Gesamtheit zu ziehen. Das wäre wissenschaftlich, statistisch betrachtet Unsinn.
Das würde auch bedeuten, dass alle, die hier in den letzten Jahren ( im neuen und auch im alten Forum) ihre Beiträge geschrieben und ihr Leid geklagt habe irgendwelche Spinner sind, die zu blöd für dieses Leben sind.
Die vielen z. T. wirklich heftigen Geschichten, die ich in den letzten 12 Jahren über das Forum, über emails und am Telefon erfahren durfte, haben mich nur bestärkt, von Verträgen im Bereich Flüssiggas dringend abzuraten.
Wer nach einem Lottogewinn anderen Menschen rät, Lotto zu spielen, weil man da gewinnen könne und sich selbst als Beispiel nennt, täuscht diese Menschen, weil die Chancen für jeden anderen eben wieder 1 : zig Millionen ist und nicht größer, weil das Glück sich beim Nachbarn bereits hat sehen lassen.
H. Watzl
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