Energiebezug > Vertragliches

Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?

<< < (2/3) > >>

Frank Busch:
Hallo an Alle.
In meinem Vertrag mit Drxchxxexxn-gas stand wortwörtlich:

Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesamten Gasbedarf ausschließlich von D...  zu beziehen.

Keine Rede von diesem oder jenem Tank.
Ob das rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht. Ob man sich davon beeindrucken lassen sollte, sei jedem selbst überlassen.

Schönen Tag noch.

simonski:
Hallo
..leider habe ich wieder nur wenig Zeit..
...aber schon mal vielen Dank für Eure TIPs...
..was ich nun gerade in Eurem letzten Beitrag zu dem Thema lese macht mich z.B. auch sehr nachdenklich!
\"Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesamten Gasbedarf ausschließlich von D... zu beziehen\"
..
...wird sich doch nicht etwa auch auf Feuerzeuggas beziehen???? *g*
...
..nun noch ein paar Eckdaten
Gastank oberirdisch 2700 Liter
Vertragslaufzeit noch bis April nächsten Jahres
..
..ob ich nur Tank oder auch Anbauteile gemietet habe, kann ich nicht sagen.

...
..ich weiss nur, dass ich mit meiner Mietfirma nichts mehr zu tun haben will.
...
...können die mir wirklich vorschreiben, dass ich auch ander Tanks nur mit Wuchergas befülle?...neeee...oder?

.....nochmals viele Dank für Eure Mithilfe..
..
ich melde mich später wieder!

mfG
Simonski

Onkel-Olli:
@ Frank Busch

bin mir ziemlich sicher, dass eine solche Formulierung nicht haltbar sein dürfte. Anspruch kann wohl nur über den gemieteten Tank und dessen Nutzung angemeldet und durchgesetzt werden.

Ich könnte z.B. noch ein Wochenendgrundstück haben oder einen Wohnwagen mit Flaschenheizung oder eine Sommerküche oder oder oder...

Überall da kann ich auch noch Gasbedarf haben, der jedoch mit dem Miettank und dem Vertrag mit dem Vermieter nix zu tun hat.

Habe diesbezüglich nochmal in meinem alten Vertrag nachgeschaut und da steht tatsächlich unter Punkt 1) D- Gas übernimmt die Belieferung des Kunden mit Flüssiggas zur Deckung seines gasamten Gasbedarfs. ... Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Abkommens seinen gesamten Gasbedarf ausschließlich von D- Gas zu beziehen.

Dieser Punkt dürfte jedoch ziemlich sicher unter Punkt 14 der allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, so genannte salvatorische Klausel: Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grund unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

In dem Sinne,

Schöne Grüße,

Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai

Watzl:
Wer ist der Vertragsnehmer in ihrem Fall? Sicherlich sie selbst. Sie haben vielleicht noch eine Frau, die sich einen eigenen Tank zulegen und das Gas auf dem freien Markt kaufen will!

Was gehört der Firma, was ihnen? Hier würde ich einen einfachen Brief an die Vertragsfirma schreiben und um Auskunft bitten, was an der Anlage wem gehört.
Sie können dort die Vermutung reinschreiben, dass der Druckminderer evtl. von ihrem Vater bezahlt wurde und somit nun ihr Eigentum ist.

Von der Kaltschnäuzigkeit der Vertragsleute kann man auch lernen.

Guten Erfolg weiterhin.

H. Watzl

Onkel-Olli:
Wenn Sie den Vertrag vorliegen haben, dürfte da sicher ziemlich eindeutig drin stehen, wem was gehört.

Bei meinem ehemaligem Vertrag z.B. unter Punkt 7) D- Gas vermietet ... dem Kunden einen Flüssiggasbehälter ... einschließlich der zur Befüllung erforderlichen Armaturen - nicht jedoch Rohrleitungen und die zur Gasverbrauchsanlage gehörenden Armaturen wie Gasdruckregler, Ventile usw. -

Ganz eindeutig also nur alles am Tank bis zum Regler. Alles ab Regler Sache des Kunden und bei der Erstinstallation wohl auch mit bezahlt.

Also einfach mal 20 Minuten Zeit nehmen und Vertrag lesen, Punkt für Punkt, Zeile für Zeile auch wenn das bei diesen kleingedruckten Dingern manchmal schwer fällt oder langweilig wird und belanglos erscheint.


In dem Sinne,


Viel Spass,


Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln