@RR-E-ft
Mir kommt der \"Vortragende\" einem Dampfplauderer ähnlich.
Statt hier den Tenor der gerichtl. Entscheidung für Alle erkennbar einzustellen, schwafelt wer \"Gemeimnisvolles\" daher und will, wenn ihn die Muse küsst, einmal \"das Gesamtwerk\" hervorkramen.
Mir kommt das so langsam als Phantasterei vor, wenn der nicht -mehr- weiß, welche Anträge in der mündl. Verhandlung gestellt wurden und wie das Urteil ergangen ist.
War er nicht dabei oder war er -wie auch im Fall der Wasserversorgung, mit der Planung der Ratenzahlung(en) beschäftigt?