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Strompreisprotest aufgeben? Wenn ja wie vorgehen?

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Energiesparfuchs:
Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob der Strompreisprotest noch Sinn hat.

Ich habe den Preisen von Gas und Strom seit 2005 regelmäßig widersprochen, entsprechend gekürzt und Ende letzten Jahres - wie alle anderen auch - einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, dem ich auch fristgerecht widersprochen habe.

Die Summe beläuft sich inzwischen auf etwas unter 2000,- €, davon in etwa 700,- € für Strom, Rest Gas.

Ich habe schon unter den Stichworten \"Strompreis, Strompreisprotest aufgeben, Strompreisprotest sinnvoll\" usw. im Forum und im Internet gesucht, aber keine mir weiterhelfenden Informationen gefunden.
Im Internet und leider auch auf den Energienetzseiten ist schlecht zu erkennen, wie aktuell einst gemachte Aussagen zum Strompreisprotest eigentlich sind.

Einerseits wird dafür immer noch \"geworben\", andererseits innerhalb des Forums vor längerer Zeit zum Wechsel des Anbieters geraten, statt zu protestieren und zu kürzen.

Aufgrund der von anderen gemachten negativen Erfahrungen bzgl. Wechsels und der Tatsache, daß zwar gewechselt werden kann, aber dies wenig Sinn macht, da ja ein Oligopol der 4 großen EVUs besteht, trotz hunderter \"Unteranbieter\" und dies nicht wirklich zu der Einsparung führt, die die vermutlich überhöhten Preise ausmachen, habe ich diesen Schritt bisher nicht unternommen.
Zumal ich gelesen habe, daß es auch noch andere gibt, die weiterhin wegen Strom protestieren.

Meine Fragen:

1) Hat es Sinn den Strompreisprotest neben dem Gaspreisprotest weiter zu verfolgen?

2) Wie wirkt sich das bzgl. einer Klage von EWE aus? (Die Klage müßte Mitte Juni eintreffen.)

3) Wie sind die Erfolgsaussichten einzuschätzen?

4) Gilt immer noch, daß man vor Gericht z.B. wegen Strom den Preis anerkennen kann und EWE dann die Prozeßkosten übernehmen muß?

5) Oder gilt, daß es andere Versorger gibt und deshalb der Preis gar nicht geprüft wird, man ihn daher ja dann auch nicht anerkennen kann?

6) Wenn ja, wie sieht es dann mit den Prozeßkosten aus?

7) Wenn es keinen Sinn hat, den Protest bzgl. des  Stroms weiterzuverfolgen, wie ist am besten vorzugehen, wenn ich es aufgebe?

Ich habe im Februar einen Kontokorrentauszug von der EWE angefordert und festgestellt, daß dort nur geforderte Abschläge mit tatsächlich bezahlten Beträgen nebeneinander dargestellt wurden, aber leider nicht welche Beträge auf welche Sparten verbucht wurden.

Bei dieser Rechnung der EWE habe ich den Eindruck, daß EWE auf höhere Forderungen kommen könnte als ich . (ca. 160,- bis 180,- € Differenz) (bin allerdings nicht ganz sicher, da ich die Übersicht der letzten 2 Monate noch nicht vorliegen habe.)

8. Wenn ich EWE signalisiere, daß ich bereit bin, den Strom doch zu bezahlen, wie geht es dann weiter?

9) Wie verhält sich die EWE bzgl. Mahngebühren, Zinsen und korrekter Abrechnung des Stromanteils?

Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht oder können mir die Anwälte hier im Forum etwas dazu sagen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn ich Hilfe bekommen würde, da ich in Kürze entscheiden muß wie ich weiter vorgehen sollte.


PS: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin auch nicht im Prozeßkostenfond und kann mir einen Anwalt leider nicht leisten.
Zu Beginn meines Protestes sah es besser aus, da aber unvorhergesehene hohe Reparaturkosten am Haus entstanden sind und weitere Reparaturen anstehen, sind meine Möglichkeiten inzwischen sehr eingeschränkt.


Grüße


Energiesparfuchs



Anmerkung: Ich weiß es sind viele Fragen, ich hoffe trotzdem auf Antworten.
Ich habe die Fragen extra numeriert, um Euch das Antworten zu erleichtern.

Im voraus schon mal herzlichen Dank an jeden, der mir antworten kann! (Gerne auch per PN)

reblaus:
Verstehe ich das richtig, dass der Mahnbescheid bereits Mitte Dezember 2008 zugestellt wurde, und Sie bis heute noch keine Klageschrift erhalten haben? Wurde Ihnen vom Mahngericht auch keine Mitteilung, dass das Verfahren nun an das Streitgericht abgegeben wurde, zugesandt?

Sollte dies so zutreffen, hat Ihr Versorger im Mahnverfahren gar nicht beantragt, dass das streitige Verfahren durchgeführt werden soll. Dann würde ich in jedem Fall noch abwarten, ob er das in den nächsten 1 1/2 Monaten überhaupt noch tun will. Sollte im Mahnbescheid eine Forderung aus 2005 geltend gemacht worden sein, ist diese jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit verjährt. Zur Unterbrechung der Verjährung muss die Klage nämlich alsbald nach Mitteilung Ihres Widerspruchs eingereicht werden. Dort gilt die ansonsten übliche Sechsmonatsfrist nicht. Die Sechsmonatsfrist ist auch das Maximum, was sich der Antragsteller an Zeit gönnen darf. Üblich ist, dass das streitige Verfahren gleich mit dem Mahnantrag beantragt wird, dann erhalten Sie die Klageschrift recht zügig.

Ich hoffe, Sie sind nicht identifizierbar. Sie sollten es nämlich nicht offen mitteilen, wenn Sie Bedenken wegen der weiteren Fortsetzung des Protests haben.

Zu Frage Nr. 4
Das galt immer nur, wenn Sie keinen Anlass zur Klage gegeben haben, beim Preisprotest z. B. wenn der Preis als unbillig festgestellt wurde und der billige Preis vom Gericht bestimmt worden ist, können Sie einen sich dadurch ergebenden Restanspruch sofort anerkennen.

Wenn Sie anerkennen, und Sie haben Anlaß zur Klage gegeben vermindern sich die Gerichts- und Anwaltskosten, die Sie zu bezahlen haben.

Ob Sie Aussicht auf Erfolg haben, hängt von Ihrem speziellen Fall ab, das kann man nicht allgemein beantworten.

Haben Sie schon mal an Prozesskostenhilfe gedacht? Wenn Sie nur ein kleines Einkommen haben bezahlt Ihnen der Staat die notwendigen Kosten.

Emsländer:
Sie sollten eine örtlich in der Nähe liegende Verbraucherzentrale oder eine
Veranstaltung diverser Protestgruppen in Ortsnähe aufsuchen (siehe Startseite Bund der Energieverbraucher). Dort kann man zu den Fragen neuste Info´s erhalten. Sinn macht der Protest immer, Erfolgsaussichten? Schwer einzuschätzen. Kosten? Es gibt diverse Rechner im Internet. EWE wird bei Zahlung auf keine Forderung (Mahngebühren) verzichten. Ich persönlich halte das Risiko für kalkulierbar. Ich warte sehnsüchtig auf die Klage durch die EWE....ich glaube, es wird nicht dazu kommen...sie können immer noch bei Gericht Forderung anerkennen aber auch das ist mit Auslagen verbunden.
Sichere Auskünfte  und verbindliche werden Sie hier nicht erhalten. Hier tummeln sich Anwälte jeder Seite. Viele Info´s (oft sehr dürftig)...und bewußt? falsch...

Warten Sie ab. Halten Sie die Füße still. EWE wird kommen oder auch nicht. Dann ist immer noch Zeit....Es stehen noch gewichtige Urteile aus...es wird zur Zeit kein Versorger ein Risiko eingehen...

tangocharly:

--- Zitat ---Sollte im Mahnbescheid eine Forderung aus 2005 geltend gemacht worden sein, ist diese jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit verjährt.
--- Ende Zitat ---

BItte § 27 Abs. 1 AVBEltV beachten (bzw. Entsprechung in StromGVV). Für die Fälligkeit ist der Zugang der Rechnung (Zahlungsaufforderung) und die dort genannte Frist maßgeblich. Weiter gerechnet wird dann mit §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.

Energiesparfuchs:
Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Bis jetzt habe ich keine Nachricht vom Gericht erhalten.
Im Mahnbescheid wurden alle Forderungen bis 2008 geltend gemacht.

10)  Was meinen Sie mit \"Anlaß zur Klage gegeben?\". Also ich habe alle von mir entsprechend berechneten Abschläge pünktlich überwiesen!


--- Zitat ---\"Wenn Sie anerkennen, und Sie haben Anlaß zur Klage gegeben vermindern sich die Gerichts- und Anwaltskosten, die Sie zu bezahlen haben.\"
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---\"sie können immer noch bei Gericht Forderung anerkennen aber auch das ist mit Auslagen verbunden.\"
--- Ende Zitat ---

11) Wie hoch wären die Auslagen in den 2 oben genannten Fällen?

12)  Genauso hoch wie bei den Internetrechnern angegeben bei ca. 1200 € ca. 800,- € in der 1. Instanz  oder weniger? Wenn weniger, wie hoch sind die Kosten dann?

13) Wo kann ich diesbzgl. verbindliche Angaben finden?

14) 2. Instanz schon 1400,-€ plus evtl. Gutachterkosten (2000 - 4000,- € ???)

Zwischen 1400 - 5400,- €, wenn es in die 2. Instanz geht. Und 3. Instanz wohl noch mal 1400,-- €? Und das für eine ursprüngliche Summe von 1200,- €. Da kann man ja nur den Kopf schütteln.

Bzgl. Prozeßkostenhilfe: Wenn man verliert, muß man trotzdem den gegnerischen Anwalt bezahlen und soweit ich informiert bin, wird auch nur für die 1. Instanz übernommen.
15) Oder bin ich da falsch informiert?

Mich würde schon interessieren wie das Procedere wäre, wenn man wegen Strom aufgeben würde.
Es haben doch viele schon ihren Protest wegen Strom aufgegeben als sie den Anbieter gewechselt haben.

16) Keiner da, der da seine Erfahrungen mitteilen kann, wie EWE sich verhält, bzw. wie man am besten vorgehen könnte, damit man keine Federn lassen muß?

Mahnkosten und Zinsen dürften doch eigentlich auch bei Aufgabe nicht gefordert werden, oder doch? Schließlich wurde wegen § 315 widersprochen und dann sind Mahngebühren und Zinsen doch unzulässig.

Ich würde den Strom ja nicht bezahlen, weil ich den Preis anerkenne , sondern weil mir das Risiko vor Gericht diesbzl. zu verlieren, zu unkalkulierbar ist.


Grüße

Energiesparfuchs

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