@Black
Die Richter des Landgerichts Stuttgart hatten dem klagenden Kunden deutlich zu erkennen gegeben, dass sie es nicht als ihre Aufgabe ansehen, den gesamten Gaspreis auf seine Billigkeit hin zu kontrollieren. So wurde es auch in der Presse berichtet.
Mit der Entscheidung OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.6.2006, 7 U 194/04
in RdE 2006, Heft 12, 356 ff. wurde die Zahlungsklage eines Gasversorgers abgewiesen weil dieser bei gebotener
Gesamtpreiskontrolle die Billigkeit nicht nachgewiesen hatte.
Echo darauf.