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Autor Thema: Brief von EWE: Will der Gasversorger mich \"verkohlen\"?  (Gelesen 3603 mal)

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Offline Sieger9

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Ich habe einen Brief von EWE bekommen.

Zitat:

Zitat
\"Alle Gerichte, die bisher die Gaspreise von EWE auf ihre Billigkeit geprüft haben, sind zu dem Ergebnis gekommen, daß die Preise angemessen i.S. des § 315 BGB sind.\"


Wenn ich richtig orientiert bin, hat noch kein einziges Gericht in Deutschland die Preise von Strom oder Gas auf ihre Billigkeit überprüft!

Kann mir das jemand kurz bestätigen?
Sieger 9

Offline RR-E-ft

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Brief von EWE: Will der Gasversorger mich \"verkohlen\"?
« Antwort #1 am: 29. Mai 2009, 17:08:16 »
Siehste hier OLG Oldenburg  und hier LG Hannover

Eine Gesamtpreiskontrolle nach § 315 BGB wurde bisher von keinem Gericht vorgenommen.

Offline Black

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Brief von EWE: Will der Gasversorger mich \"verkohlen\"?
« Antwort #2 am: 31. Mai 2009, 21:45:08 »
Zitat
Original von Sieger9

Wenn ich richtig orientiert bin, hat noch kein einziges Gericht in Deutschland die Preise von Strom oder Gas auf ihre Billigkeit überprüft!

Kann mir das jemand kurz bestätigen?

Es gibt durchaus Gerichte in Deutschland, die Preise verschiedener EVU auf ihre Billigkeit hin überprüft haben:

Zitat
Im Heigl-Prozess hat das Landgericht Stuttgart am Donnerstag das Urteil verkündet: Die Gaspreiserhöhungen von 2005 waren korrekt.

AALEN (gäss) Das Landgericht hat die Rechtmäßigkeit der Gaspreiserhöhungen vom Januar und Oktober 2005 anerkannt. \"Wir sind so oft geprüft worden und fühlen uns bestätigt, dass alles richtig ist\", sagt Stadtwerke-Chef Cord Müller. Dies sei ein guter Tag für die Stadtwerke und für die Verbraucher. Sie könnten sicher sein, dass alles \"100 Prozent korrekt\" zugegangen sei.

http://www.szon.de/lokales/ostalb/aalen/200905291299.html
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Brief von EWE: Will der Gasversorger mich \"verkohlen\"?
« Antwort #3 am: 01. Juni 2009, 20:34:58 »
@Black

Die Richter des Landgerichts Stuttgart hatten dem klagenden Kunden deutlich zu erkennen gegeben, dass sie es nicht als ihre Aufgabe ansehen, den gesamten Gaspreis auf seine Billigkeit hin zu kontrollieren. So wurde es auch in der Presse berichtet.

Mit der Entscheidung OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.6.2006, 7 U 194/04
in RdE 2006, Heft 12, 356 ff. wurde die Zahlungsklage eines Gasversorgers abgewiesen weil dieser bei gebotener Gesamtpreiskontrolle die Billigkeit nicht nachgewiesen hatte. Echo darauf.

Offline Sieger9

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Brief von EWE: Will der Gasversorger mich \"verkohlen\"?
« Antwort #4 am: 03. Juni 2009, 17:54:42 »
@RR-E-ft,

vielen Dank für die Bestätigung!

Außerdem steht in dem Brief:
Zitat
\"Dass Preisanpassungen keinesfalls unbillig sind, wenn vom Erdgasversorgungsunternehmen lediglich gestiegene Bezugskosten weitergegeben werden, hat der Bundesgerichtshof am 13.6.2007 und am 19.11.2008 festgestellt.\"

Viel Mühe haben die sich diesmal mit dem Brief ja nicht gegeben. Nicht mal Aktenzeichen erwähnt.
Und so etwas von (neuerdings) der Rechtsabteilung.

Bemerkenswert ist, daß das Urteil vom 19.11.2008 (BGH VIII-ZR 138/07- Es wird wohl kein anderes Urteil gemeint sein) in meinem Muster-Widerspruchsschreiben als Verbraucher Argument benutzt wird.
Sieger 9

Offline t1mbo

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Brief von EWE: Will der Gasversorger mich \"verkohlen\"?
« Antwort #5 am: 03. Juni 2009, 17:57:00 »
Man kann es ja einfach mal versuchen, musst nur dreist genug sein. Vielleicht klappt es.

Offline Black

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Brief von EWE: Will der Gasversorger mich \"verkohlen\"?
« Antwort #6 am: 04. Juni 2009, 10:25:14 »
Zitat
Original von Sieger9
Viel Mühe haben die sich diesmal mit dem Brief ja nicht gegeben. .

Ungefähr die gleiche Mühe wie die Verwendung eines Musterschreibens durch die Kunden?

Zitat
Original von Sieger9
Bemerkenswert ist, daß das Urteil vom 19.11.2008 (BGH VIII-ZR 138/07- Es wird wohl kein anderes Urteil gemeint sein) in meinem Muster-Widerspruchsschreiben als Verbraucher Argument benutzt wird.

Das ist in der Tat bemerkenswert.
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