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Autor Thema: Dunkle Wolken auch für die EWE?  (Gelesen 3544 mal)

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Offline Emsländer

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Dunkle Wolken auch für die EWE?
« am: 05. Mai 2009, 17:55:37 »
Ob da in Oldenburg das Zittern beginnt?

OLG Frankfurt Urteil vom 05.05.2009 Az. 11 U 61/07
 Verbraucher gewinnen gegen Gasversorger

http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=8250272.html

Offline DieAdmin

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Dunkle Wolken auch für die EWE?
« Antwort #1 am: 05. Mai 2009, 18:07:55 »
Zitat
Original von Emsländer

OLG Frankfurt Urteil vom 05.05.2009 Az. 11 U 61/07
 Verbraucher gewinnen gegen Gasversorger

http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=8250272.html

Zum Urteil gegebenfalls dort diskutieren: 1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil , und nicht im EWE-Bereich

Offline Emsländer

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Dunkle Wolken auch für die EWE?
« Antwort #2 am: 05. Mai 2009, 18:15:57 »
Ist ja richtig! Trifft nur auch für diesen Versorger zu....
Aber die Meldung reicht ja schon! Wollte nur nicht falsch einbinden..
Sorry!

Offline Black

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Dunkle Wolken auch für die EWE?
« Antwort #3 am: 05. Mai 2009, 18:43:37 »
@ Emsländer

Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen Rechtsstreitigkeiten der EWE und dem zitierten Urteil des OLG Frankfurt?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Emsländer

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Dunkle Wolken auch für die EWE?
« Antwort #4 am: 06. Mai 2009, 17:54:27 »
Aber natürlich!

Auch bei der EWE  ist die Klausel über Preisänderungen für die Kunden nicht ausreichend transparent , wie es der Gesetzgeber fordert.

Was sollte da anders entschieden werden?

Offline RR-E-ft

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Dunkle Wolken auch für die EWE?
« Antwort #5 am: 06. Mai 2009, 18:11:20 »
@Emsländer

Wie aus dem Urteil des OLG Oldenburg vom 05.09.2008  (12 U 49/07) ersichtlich ist, wurde dort bestritten, dass in die EWE- Sonderabkommen, welche das Unternehmen mit Heizgas- Kunden vereinbart hatte, überhaupt Preisänderungsklauseln gem. § 305 BGB wirksam einbezogen waren.

Das OLG Oldenburg hat zutreffend darüber hinaus erkannt, dass die Klauseln, von denen EWE behauptet hatte, dass diese wirksam in die einzelnen Vertragsverhältnisse einbezogen worden seien, als Allgemeine Geschäftsbedingungen jedenfalls nicht dem Transparenzgebot des § 307 BGB entsprochen hätten, sie allein deshalb keine Rechtsgrundlage für einseitige Preisneufestsetzungen in den laufenden Vertragsverhältnissen bilden konnten und deshalb die darauf gestützten einseitigen Preisneufestsetzungen unwirksam waren.

Das OLG Frankfurt hat sich mit anderen Klauseln eines anderen Gasversorgers beschäftigt und diese für unwirksam erklärt, wie auch die darauf gestützten einseitigen Preisneufestsetzungen.

Offline Emsländer

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Dunkle Wolken auch für die EWE?
« Antwort #6 am: 06. Mai 2009, 18:15:07 »
Kein Widerspruch!

Offline RR-E-ft

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Dunkle Wolken auch für die EWE?
« Antwort #7 am: 06. Mai 2009, 18:22:34 »
War ja auch kein gerichtlicher Mahnbescheid.  ;)

Offline Emsländer

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Dunkle Wolken auch für die EWE?
« Antwort #8 am: 06. Mai 2009, 18:32:35 »
Schon verstanden! Sie bringen es auch immer wieder auf´n Punkt...Lob!!

 

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