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Eon Hanse macht uns verrückt

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DieAdmin:
@Else,

letztendlich ist es Ihr Geld, und Sie entscheiden, welcher Empfehlung Sie nun folgen.
Sie sollten sich bloß klar machen, das bisher kein Rechtskundiger (Anwalt), der in Ihren Interesse agiert, konkret nachgeschaut hat, ob Sie auch richtig liegen mit der Meinung, eh Sie sich gegebenenfalls verrennen.
Und in solch einen Fall kann man sich an die Vertreter der Verbraucherverbände wenden.
Denn auch reblaus kennt trotz seiner wortreichen Darlegungen nicht wirklich die kompletten Inhalte der Schreiben von EON-Hanse und Ihnen.

nomos:
@Else, der Tipp von Evitel2004 mit den Verbraucherverbänden ist auf jeden Fall richtig.
@Evitel2004, bei diesen Angaben kann wohl auch kein Rechtskundiger helfen.

Auch bei einem Verbraucherverband braucht dort ein Sachkundiger konkrete Angaben. Die Angaben sind doch bisher ziemlich diffus. Wer soll da einen Rat geben?

Z.B.:
War die \"Lebensgefährtin\" mit dem Mann verheiratet?
Wem gehört(e)das \"gemeinsame Haus\" - Eigentum?
Oder war das nur (gemeinsam?) gemietet?
Wenn im (Mit)-Eigentum des Mannes, wer hat das Haus dann an wen vermietet?
Wer ist die \"Mieterin\"?

Es sind wohl mehrere Problem aufgelaufen. Es fehlen Ablesungen der Zählerstände und damit die korrekte Zuordnung der Verbräuche.
Unverständlich dabei  = kein Zugang zum Zähler beim \"gemeinsamen Haus\"?

Von wann stammt die Mitteilung, dass die Kündigung zur Kenntnis genommen wurde? (2006 Anfang-Ende?  + 3 Monate Weiterzahlung - Schlussrechnung 06/2007.)

Wer hat die \"Schlussrechnung\" bekommen? (Konkret, wer ist der Adressat - wer ist \"Wir\")?
usw...

Empfehlung, zuerst eine Lösung mit dem EVU suchen, das es ja in diesem Fall auch nicht gerade leicht hat.

Mit den Energiepreisen hat das Problem ja nichts zu tun.

reblaus:
Da war  Spiegel-Online aber schnell.

Else:
@ nomos
- die Lebensgefährtin war nicht mit meinem Mann verheiratet
- das gemeinsame Haus war angemietet, und zwar gemeinsam, aber das hielt sie nicht davon ab, dass Schloss zu tauschen
- die Mieterin ist die Exfreundin meines Mannes

Er ist Ende Juli aus dem Haus ausgezogen (worden) und zahlte noch drei Monate Strom. Während dieser drei Monate hat er mehrfach bei Eon angerufen und den Sachverhalt erklärt. Zum 30.10.2006 hatte er fristgerecht schriftlich bei Eon gekündigt. In diesem Schreiben hat er nochmal darauf verwiesen, dass seine Ex in dem Haus verblieben ist. Dann kam am 08.11.06 der Brief, das seine Mithilfe benötigt wird - er schickte die Daten seiner Ex nochmals an Eon. Die Abschlussrechnung kam im März 2007 und ging über das ganze Jahr 2006.
Sie war nur an ihn adressiert. Gegen diese legte er Einspruch ein und verwies darauf, das er zum 31.10.2006 gekündigt hat.
Es folgten Rechnungen über den Zeitraum 01.01.-19.04.2007 und 20.04.-30.06.2007.
Sie gingen allesamt an meinen Mann und er legte gegen alle Einspruch ein.

Die Lösung mit Eon Hanse wurde ja versucht, wenn es bei Eon aber nicht mögklich zu sein scheint, auf Kundenanrufe und -schreiben  zu reagieren, ausser mit vorgefertigten Schreiben, dann ist die Lösung wahrlich nicht einfach.

Naja, ich gehe heute erstmal zum Verbraucherschutz, die werden sich ja vielleicht schonmal über das erneute Schreiben von Hit freuen :evil:

nomos:
Klärung des Mietverhältnisses (Mietvertrag)! Blick in den Mietvertrag. Wer hat abgeschlossen, wer ist eventuell später beigetreten etc... Wer war wann Mieter? Wurde der Mietvertrag auch zum 30.10.06 gekündigt? Von wem?
 
Für den gegebenenfalls rechtswidrigen Schlosstausch ist ja das EVU nicht verantwortlich zu machen. Was sagt denn der Vermieter dazu?

Wer war Partner im Energieversorgungsvertrag mit dem EVU?
Warum wurde denn noch drei Monate gezahlt; nach \"Auszug\" und  firstgerechter Kündigung?

Bei wirksamer Kündigung ist zum 30.10.06 abzurechnen; notfalls per qualifizierter Schätzung.

Ich hoffe, die VZ kann weiterhelfen.

Für den Fall der Fälle hier gibt es ein Muster zum Aus-/Umzug.
 @reblaus, dieser Fall hat mit dem hier nichts zu tun:

--- Zitat ---Original von reblaus
Da war  Spiegel-Online aber schnell.
--- Ende Zitat ---
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