Energiepreis-Protest > ENTEGA

Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt

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achimo:
Hallo mal wieder,

wir haben am 02.04. Post von der ENTEGA bekommen, worin uns mitgeteilt wird, es sei derzeit ein Verfahren am Landgericht Darmstadt anhängig, worin anstehende Rechtsfragen zu den Preiswidersprüchen geklärt werden sollen. Hat außer uns noch jemand dieses Schreiben erhalten und wenn ja, was wisst Ihr über dieses angeblich laufende Verfahren?

Liebe Grüße

Achimo

eislud:
Das Landgericht Darmstadt veröffentlicht meines Wissens noch keine Pressemitteilungen, Terminankündigungen oder Entscheidungen auf der hessischen Justizseite im Internet. Dort kann man also nicht danach suchen.

Vielleicht kannst Du ja mal bei Entega nach dem Aktenzeichen und einem Termin für die mündliche Verhandlung fragen.  :D
Ich würde gerne dort hingehen, wenn es sich einrichten läßt.

Ich habe kein solches Schreiben bekommen. Das mag daran liegen, daß ich Sondervertragskunde bin. Bist Du in der Grundversorgung?

Gruß eislud

achimo:
Hallo eislud,

auf dem Vertrag aus dem Jahr 1990 steht Sondervertrag, ich weiß aber nicht, ob sich da zwischenzeitlich etwas geändert hat, denn ich mache die ganze Widerspruchsnummer quasi stellvertretend für die Hauseigentümer. Da nun seit inzwischen vier Jahren noch keiner den Gashahn zugedreht oder ein Verfahren angestrengt hat, scheinen wir wohl im Recht zu sein...
In dem erwähnten Schreiben heißt es weiter:
\"Wir weisen darauf hin, dass derzeit ein Verfahren vor dem Landesgericht DA anhängig ist, in dem die anstehenden Rechtsfragen zu Preiswidersprüchen umfassend geklärt werden sollen.... Bis zu diesem Zeitpunkt werden wir daher in Ihrem Falle das Mahnverfahren gegen Sie aussetzen.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie Gelegenheit, das Urteil einzusehen und können dann entscheiden, ob Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten wollen. \"
Man darf also gespannt sein

Regina***:
Habe das Schreiben auch erhalten. Es gilt lediglich für den Gaspreisstreit.
Meine überhöht angesetzten Gas-Abschlagszahlungen hat Entega aufgrund meines erneuten Einspruchs wieder herabgesetzt.

Ich denke, Entega meldet sich schon, sollte sie Recht bekommen.

Im Strompreisstreit (Sondervertrag) habe ich gegen Entega verloren  :(
Angeblich hält die Preiserhöhungsklausel meines Vertrages den Anforderungen des § 307 BGB stand und hätte somit keine Möglichkeit gehabt, dem. § 315 BGB die Angemessenheit der Preiserhöhungen durch ein Gericht überprüfen zu lassen.  ;(  ;(  ;(

LG
Regina

eislud:
@Regina***
Es gibt bisher wohl keine Preisanpassungsklauseln, die den Anforderungen des § 307 standhält. Das hier wäre dann die Erste.
Eine Berufung wird es schon richten.

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