Energiepreis-Protest > badenova
Wie Und Wo Kann Ich Helfen ???
Wilde_Sau:
Hallo,
ich liege seit nunmehr fast 3 Jahren im Kampf mit Badenova und werde anwaltlich vertreten. Leider habe ich zu spät von der Sammelklage erfahren.
Ich würde trotzdem gerne etwas tun und mithelfen wenn möglich.
Wie bekomme ich Kontakt zu den Klägern ? Gibt es eine Bürgerinitiative im
Raum FR ?
Ich frage auch deshalb, weil man mir jetzt eine Versogrungssperre angedroht hat und auf Urteile des AG Freiburg verweisst.
Vielen DANK - Ich würde gerne mitarbeiten.
Jörg
reblaus:
Auf Urteile des Amtsgerichts Freiburg? Die haben doch längst Urteile des Landgerichts vorliegen.
Haben Sie denn die Jahresabschlüsse der Badenova und das Wirtschaftsprüfertestat von Ernst & Young vorliegen?
Badenova tut übrigens nichts, der bellt nur.
Wilde_Sau:
Besten DANK!
Um welche Urteile des LG Freiburg handelt es sich hier ?
Mir ist nichts bekannt.
Ich erhalte von den Leuten nur Urteile des AG Freiburg aus den Jahren 2007.
Den Jahresabschluss sowie das Testat von E&Y liegen mir ebenfalls nicht vor.
Was empfehlen Sie ?
DieAdmin:
@Wilde_Sau,
--- Zitat ---Besten DANK! Um welche Urteile des LG Freiburg handelt es sich hier ? Mir ist nichts bekannt.
--- Ende Zitat ---
stöbern Sie doch mal direkt hier im Bereich der Badenova
Speziell Prozessbeginn LG Freiburg Sammelklage 239 Kunden gegen Badenova , allerdings ist der Thread etwas \"verwaist\". Oder hier diesen Beitrag Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
reblaus:
@Wilde Sau
Das findet sich alles im Internetauftritt der Badenova. Hier
Weiter unten ist auch das Wirtschaftsprüfertestat veröffentlicht.
Die Jahresabschlüsse 2001 bis 2007 finden sich hier.
Eine Verfügung des Bundeskartellamtes gegen den Lieferanten der Badenova findet sich hier.
Interessante Entscheidungen hierzu sind OLG Düsseldorf vom 20.10.2006 Az. VI-2 Kart 1/06 (V) und 4.10.2007 Az.VI-2 Kart 1/06 (V), veröffentlicht unter Justiz.nrw.de. Die passende Entscheidung des BGH ist unter Az. KVR 67/07 auch schon ergangen, leider noch nicht veröffentlicht. Eine sehr interessante Entscheidung über die Reichweite der Nichtigkeit kartellrechtswidriger Verträge ist EuGH C-453/99, ebenfalls veröffentlicht unter Entscheidungen des EuGH.
Informationen über die Marktanteile der Ferngasgesellschaften finden sich hier.
(Abb. 4.1, Tabelle 4.1). Desweiteren wäre eine Anfrage beim Bundeskartellamt zu erwägen, um detailliertere Informationen über den Marktanteil im räumlich relevanten Markt zu erhalten, obwohl die meiner Meinung nach nicht zwingend notwendig sind.
Ergänzend wären noch die Jahresabschlüsse der Gasversorgung Süddeutschland GmbH von Interesse, die hier veröffentlicht sind.
Jetzt sollten Sie alle Unterlagen besitzen, die Ihrem Anwalt ermöglichen, die Kartellrechtswidrigkeit des bis 30.09.2007 gültigen Gasbezugsvertrages der Badenova nachzuweisen. Ihr Anwalt sollte die von der Badenova behaupteten Steigerungen bei den Bezugspreisen mit dem gesamten Gasbezug multiplizieren, und diese Kostensteigerungen mit den Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung vergleichen. Er wird über das Ergebnis staunen. Er soll aber bitte die zum 1.07.2006 vom Gasimporteur auf die Badenova übergegangene Steuerschuldnerschaft für die Erdgassteuer berücksichtigen.
Da Sie einen Anwalt beauftragt haben, werde ich Ihnen nichts empfehlen, das ist ausschließlich dessen Aufgabe. Dafür haben Sie ihn ja. Aber ich helfe Ihnen gerne gewisse Sachverhalte aufzuklären. Man muss die Welt ja nicht zweimal erfinden.
Und wenn Sie selber bei den Gewinn- und Verlustrechnungen ein bisschen rumrechnen (Vergleich der unterschiedlichen Jahre) werden Sie nicht nur herausfinden, dass Sie ausgeraubt wurden, sondern auch noch wie die das angestellt haben, dass es keiner merkt.
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