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Blockheizkraftwerk und Vorsteuer

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nomos:
Interessante BFH-Entscheidung für Blockheitskraftwerkseigentümer und solche die es werden wollen:Ein Blockheizkraftwerk dient der Erzeugung von Strom und Wärme in einem Gebäude. Wird der Strom gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist, macht dies den Blockheizkraftwerk-Besitzer zum Unternehmer.

Folge: Bei der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist Vorsteuerabzug möglich (§ 15 UStG). Hier die BFH-Entscheidung

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