Zuhause > Bauen & Renovieren
Blockheizkraftwerk und Vorsteuer
(1/1)
nomos:
Interessante BFH-Entscheidung für Blockheitskraftwerkseigentümer und solche die es werden wollen:Ein Blockheizkraftwerk dient der Erzeugung von Strom und Wärme in einem Gebäude. Wird der Strom gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist, macht dies den Blockheizkraftwerk-Besitzer zum Unternehmer.
Folge: Bei der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist Vorsteuerabzug möglich (§ 15 UStG). Hier die BFH-Entscheidung
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln