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Autor Thema: Schutzschrift gegen KEW NK  (Gelesen 6084 mal)

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Offline Panthau

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Schutzschrift gegen KEW NK
« am: 20. April 2009, 18:51:53 »
Bei welche(n)m Gericht(en) sollte ich eine Schutzschrift hinterlegen?
Reicht es aus diese beim Amtsgericht Neunkirchen (Knappschaftsstr 16) zu hinterlegen, oder könnten sich die KEW Neunkirchen auch an andere Gerichte wenden (einstweilige Verfügung)?

Offline userD0009

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Schutzschrift gegen KEW NK
« Antwort #1 am: 20. April 2009, 20:05:48 »
@Panthau

Die Frage ist doch, auf Grund welchen Sachverhalts eine solche Schutzschrift hinterlegt werden soll.

Wenn es um die Abstellung der Energiezufuhr geht, was für die meisten Menschen wohl (fast) eine lebensnotwenige Ader darstellt, dann sollte man sich ebenso verhalten, wie bei einer Herzoperation und einen fachkundigen Spezialisten aufsuchen.

Insbesondere, wenn man selbst nicht die möglicherweise zuständigen Gerichte, geschweige denn die evtl. zuständigen Kammern kennt.

Für Bedürftige gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe.


Grüße
belkin

Offline Panthau

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Schutzschrift gegen KEW NK
« Antwort #2 am: 21. April 2009, 01:24:26 »
Ich schicke es dann einfach mal nach Neunkirchen.
Wird schon richtig sein.

 

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