Der Gaspreisprotest wird irgendwann sein Ende finden. Dies wird spätestens dann der Fall sein, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Zustand erreicht ist. Bei der Agger- Energie ist man offensichtlich dabei, die Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zukunft anzuwenden.
Man könnte jetzt angesichts 6wöchiger Kündigungsfristen bis Ende April zuwarten und dann der Vertragsänderung widersprechen. Dann müsste man einer Kündigung zum 15.06. oder 1.07.09 ins Auge sehen. Länger werden sich die Vorteile, die aus der unzulässigen Klausel dem Kunden enstehen, nicht konservieren lassen.
Danach hat man die Möglichkeit einen neuen Sondervertrag mit der Agger-Energie zu den dann gültigen Bedingungen und Preisen abzuschließen, oder man kann den Versorger wechseln.
Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh ist die Agger-Energie der günstigste Anbieter. Auch wenn man die vergleichsweise geringe Zahl an Wettbewerbern sieht, so ist der von der Agger-Energie verlangte Preis eine Topkondition, vergleicht man sie mit Regionen in Süddeutschland, in denen viel mehr Anbieter um Kunden werben, die örtlichen Gasversorger aber auch Wucherpreise verlangen. Wer 80.000 kWh nachfragt, kann zu den Stadtwerken Düsseldorf wechseln, die bei dieser Menge noch einen Tick günstiger sind.
Es steht natürlich jedermann frei, auch die günstigsten Gasversorger des Landes noch der Maßlosigkeit zu bezichtigen. Die Aussichten dass dies in einem Verfahren auch bei einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung tatsächlich festgestellt wird, sind aber deutlich schlechter, als bei den teuersten Versorgern.
@bolli
Wenn Ihnen Ihr Versorger jetzt noch unkompliziert die zuviel bezahlten Beträge zurückzahlt, haben Sie viel erreicht. Sie haben einen vergleichsweise preisgünstigen Versorger, den Sie nicht ohne Not wechseln sollten. Ab einem gewissen Erfolg wird es aussichtsreicher, preisbewusst einzukaufen, und den Lieferanten bei unnötig hohen Preisen unverzüglich zu wechseln. In der Masse setzen die Verbraucher damit Anreize, dass neue günstigere Versorger auf den Markt drängen, und verhindern, dass die alten Versorger ihre Preise unverschämt hoch halten. Dies ist weit effektiver als sich auf eine vage Hoffnung zu verlassen, die Gerichte würden Ihre Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher ändern, und ein Unbilligkeitseinwand könnte doch noch einen weiteren Erfolg bringen. Der freie Gasmarkt, dem wir alle entgegenfiebern, funktioniert nicht über die Gerichte, sondern über die Nachfrage.