Ja, die Kartellbehörden sind m.E. immer viel zu lasch.
Angemessen wäre, erstens, eine saftige Kartellstrafe zu verhängen (z.B. auch in Form einer Rückzahlung an Kunden), und zweitens trotzdem den Netzverkauf zu verlangen (ansonsten noch eine Geldstrafe an die EU).
Nur so würde eine Abschreckungswirkung entstehen, die das Kartellrecht dringend braucht.
Der jetzige Kuhhandel ist doch geradezu eine Einladung für alle Unternehmen, Missbrauch zu treiben, denn die unrechtmäßigen Gewinne darf man ja behalten.