Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser sind bei uns nur bis 2008 geeicht  (Gelesen 18822 mal)

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Offline Pedro

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Und zur ach so beliebten Streitkultur könnte dieser Link auch noch beitragen:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/BGB-315-fuer-Mieter__1709/
 ;)

Offline reblaus

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Die Einführung des Wirtschaftlichkeitsprinzips bei den Betriebskosten ist eine im Prinzip richtige Gesetzesänderung.

@bjo
Warum der Vermieter es dennoch hätte tun sollen? Weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist (siehe oben), und weil es schlussendlich nicht das Geld der Mieter sondern sein Geld ist. Ein Mieter will bei vergleichbarem Heizverhalten eine bestimmte Summe für die Warmmiete ausgeben. Die Kaltmiete interessiert ihn überhaupt nicht. Deshalb muss für gut isolierte Neubauten eine höhere Miete bezahlt werden als für schlecht isolierte Altbauten. Ein Vermieter, der seine Nebenkosten im Griff hat, kann eine höhere Kaltmiete verlangen, als ein Vermieter, der glaubt, dass das sowieso seine Mieter bezahlen müssten.

@superhaase
Der Vermieter hätte natürliche zwei Abrechnungen erstellen können, eine für das Rumpfjahr von zwei Monaten und eine für das anschließende volle Jahr. Viele Vermieter kennen die Tücken einer völlig überspannten Rechtsprechung nicht, von denen die Gerichte annehmen, sie sei mieterfreundlich. Dies hält viele potentielle Investoren in Mietwohnungen von einer Investition ab, mit der Folge, dass vor allem in beliebten Ballungsräumen schon längst wieder eine massive Wohnungsknappheit herrscht, die zu massiven Mieterhöhungen führt. Die Mieter, die diesen Prozess gewonnen haben, glauben sie hätten Geld gespart. Es wird sie in Wahrheit viel mehr kosten, als sie je erahnen werden.

Um hier keinen falschen Verdacht aufkommen zu lassen, es gibt prozentual exakt genauso viele idiotische Vermieter, wie es idiotische Mieter gibt. Zum Glück gehören die meisten von uns weder zu den einen noch zu den anderen.

Offline bjo

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Zitat
Original von reblaus

@bjo
Warum der Vermieter es dennoch hätte tun sollen? Weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist (siehe oben), und weil es schlussendlich nicht das Geld der Mieter sondern sein Geld ist. Ein Mieter will bei vergleichbarem Heizverhalten eine bestimmte Summe für die Warmmiete ausgeben. Die Kaltmiete interessiert ihn überhaupt nicht. Deshalb muss für gut isolierte Neubauten eine höhere Miete bezahlt werden als für schlecht isolierte Altbauten. Ein Vermieter, der seine Nebenkosten im Griff hat, kann eine höhere Kaltmiete verlangen, als ein Vermieter, der glaubt, dass das sowieso seine Mieter bezahlen müssten.


Hallo,
WBS Schein-Wohnungen  d. h. Kaltmiete liegt bis auf weiteres auf auf Eis!

Wie gesagt Vermieter wollte wechseln. Einige Mieter waren nicht bereit die einmalige Verschiebung der Nebenkostenabrechnung hinzunehmen!
PS: Der Bau ist von 1960 aber wird wämetechnisch immer wieder nachgerüstet!
- gedämmte Heizkörpernischen
- gedämmtes Flachdach
- gedämmte Flurtüren
- bereits 1 x gewechselte Thermoverglasung gegen bessere!

Offline superhaase

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Zitat
Original von reblaus
... es gibt prozentual exakt genauso viele idiotische Vermieter, wie es idiotische Mieter gibt. Zum Glück gehören die meisten von uns weder zu den einen noch zu den anderen.
Das ist wohl wahr!
Sowas nennt man auch Querulatentum.  :tongue:

Dashalb mein Einwand hier: Ich möchte in einem solchen Forum nicht zu querulantem Verhalten raten.
Widerstand gegen die groß angelegte Abkassiererei der Energiekonzerne: ja!
Aber einem (\"anständigen\") Vermieter ans Bein pinkeln, weil man bei einer Kleinigkeit wie der Eichfristüberziehung um einige Monate oder einer überlangen Abrechnungsperiode \"im Recht\" ist, ohne dass es dabei wirklich um einen wirtschaftlichen Nachteil geht: nein!
Daher meine Frage nach den Indizien für einen fehlerhaften Wärmemengenzähler ...

Im Übrigen ist meine \"Angst\" vor nervenden, querulanten oder zahlungsunwilligen Mietern der Grund, warum ich mein Geld nie in private Mietwohnungen stecken werde. Lieber verzocke ich mein Geld an der Börse ... ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Zuckermaus

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Hallo,

der Wärmemengenzähler zeigte sehr viel an. Für 1 Jahr (2006) waren es 12 MWH. Dafür zahlten wir 1000 EURO Heizkosten ohne Warmwasser. Auch für 2007 waren es wieder 12 MWH. Dafür zahlten wir dann 800 EURO Heizkosten ohne Warmwasser.
Für 2008 zeigte er 7 MWH an. Seit 2008 heizen wir auch weniger.

Der vorherige WMZ, der von 1990 - 2003 drin war (mechanisch) lief bei gleichem Heizverhalten langsamer.

Wie der Verbrauch zum Bautyp des Hauses der Wohnung und unser Heizverhalten passt weiß ich nicht.

Eine Vergleichswohnung hatte für 2007 ca. 3 MWH, wir aber 12 MWH. Das 4fache können wir nicht verheizt haben. Wir haben nur 58m². Eine größere Wohnung hatte ca. 6 MWH bei ca. 80 m²

Jemand war so nett mir eine Temperaturtabelle mit den Temperaturen vom Flughafen Langenhagen für einige Jahre zu erstellen. Danach läuft der WMZ wie er will. Aber als Beweis reicht das leider nicht aus.

Gruß
Dorothea

Offline berndh

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Bin ja auch einer der bösen Vermieter.
Eigentlich wird wenn der Mieter \"zu hohe\" Verbräuche reklamiert, ihm direkt angeboten den Zähler an die Eichbehörde zu senden.
Allerdings ist der Mieter dann zur Übernahme der Kosten verpflichtet, falls die Eichbehörde keine Messfehler ausserhalb der Toleranz feststellt.
Sollte der Zähler tatsächlich defekt sein trägt der Vermieter des Messgerätes die Kosten und muss anhand der gemessenen Messfehler die Abrechnung korrigieren.

Ich frage mich warum ihr diesen Weg nicht bereits im ersten bzw. zweiten Jahr eures auffälligen Mehrverbrauchs gewählt habt.

Aus der Erfahrung kann ich euch aber auch mitteilen das es sehr wohl solche Unterschiede in den Verbräuchen durch reines Nutzerverhalten gibt.
Auch in der gleichen Wohnung haben wir schon Unterschiede von 200% (kein WITZ!!!) gehabt.
Und es fühlte sich nicht wärmer an wenn man mal zu einer Besprechnung da war.
Allerdings wurden gut gemeinte Hinweise und mitgebrachte Infobroschüren des Mieterschutzbundes oder Umweltamtes auch für Blödsinn erachtet.
Mag bei euch hoffentlich anders sein.

Wir haben uns inzwischen angewöhnt ein Gutachterbüro direkt nach der ersten meldung zum Mieter zu schicken.
So haben wir wenigstens für spätere Probleme immer sofort gerichtsfeste Unterlagen, zumal diesem Sachverständigen eher geglaubt wird als dem doofen Vermieter, selbst wenn beide das gleiche sagen.

Bernd

Offline Zuckermaus

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Hallo,

danke für Deine Antwort. Ich war beim Mieterverein und auch bei der Verbraucherzentrale zur Beratung. Keiner wies mich auf die Prüfung des Zählers durchs Eichamt hin. Im letzten Jahr (für die Abrechnung 2008) hatten wir statt 12 6 MWH.
Es lohnt sich nicht mehr was zu machen.

Bei meiner Hausärztin auf dem WC war letzte Woche ein Kaltwasserzähler geeicht bis 2001 von Techem. Der hätte schon seit 8 Jahren ausgetauscht sein müssen.

Gruß
Dorothea

Offline Zuckermaus

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Hallo,

die Zähler wurden am 27.05.09 ausgetauscht. Techem machte das.

Gruß
Dorothea

 

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