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Autor Thema: LG Heilbronn, Urt. v. 27.03.2009 Az. 21 O 102/08 KfH - Gaskunde unterliegt in I. Instanz  (Gelesen 3668 mal)

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Offline RR-E-ft

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Pressemitteilung des LG Heilbronn zum Urteil vom 27.03.2009 - 21 O 102/08 KfH

Zitat
Die Kammer für Handelssachen wies schließlich auch den Hilfsantrag des Klägers ab, mit dem er feststellen lassen wollte, dass sämtliche Erhöhungen der tariflichen Gaspreise wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht nichtig und dass deshalb die Tarife um 20 % überhöht seien. Zur Begründung führte sie aus, dass eine Marktmacht und damit ein faktisches Leistungsbestimmungsrecht des örtlichen Gasversorgers fehlt, weil inzwischen im Heilbronner Raum auch ein Gas-zu-Gas-Wettbewerb stattfindet. Die begehrte Billigkeitskontrolle war deshalb unter keinem Gesichtspunkt möglich.

Diese Begründung wird wohl nicht tragen. Siehste hier.

Der hilfsweise gestellte Antrag könnte möglicherweise eine Anspruchsgrundlage in §§ 33 Abs. 1, 19, 20 GWB haben. Siehe auch hier.

Zur Problematik der Marktabgrenzung.

Offline tangocharly

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Wenn man die Pressemitteilung des LG Heilbronn überfliegt, dann fällt folgendes auf:

Am 13.06.2007 wurden die \"Uhren auf Winterzeit\" gestellt  - und sind dann, zumindest in der südlichen Hemisphäre Deutschlands, stehen geblieben.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

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