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Autor Thema: Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg  (Gelesen 45115 mal)

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Offline Black

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #15 am: 02. April 2009, 19:43:26 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Bemerkenswert ist an dieser Entscheidung, dass der Richter sich zunächst entgegen §§ 108, 102 EnWG für zuständig erklärt, um dann in einer umfangreichen Begründung darüber zu sinnieren, dass er die ihm gestellte Aufgabe nicht bewältigen könne.

Das fand ich auch sehr lustig. Faulheit kann es nicht gewesen sein.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #16 am: 02. April 2009, 19:47:25 »
@Black

Wissen Sie ggf. Genaueres, wenn es keine Arbeitsüberlastung war, an der er litt.

Offline tangocharly

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #17 am: 02. April 2009, 21:32:25 »
Das Gericht wollte zu einer \"Lichtblick-Entscheidung\" avancieren; verblieben ist allerdings nur ein \"Feuerwerk von Geistesblitzen\".
Das Gericht sucht nach Maßstäben für die Billigkeitskontrolle, welche es nicht zu erkennen vermochte. Der Blick auf § 1, § 2 EnwG wurde verstellt, weil es in der Grundversorgung angeblich \"nur um das Ob\" und nicht \"um das Wie\" gehe. Hierauf gestützt, wurde die Zuständigkeit nach § 102 EnwG verneint, um sich dann doch wiederum seitenweise mit \"dem Tarif\" auseinander zu setzen. Die seitenweisen Ausführungen darüber, wie man dann sonst einen Maßstab für das Ermessen nach § 315 BGB finden können soll (was -wie das Gericht meint-  nicht möglich sei), muten  an die berühmte \"Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen\".
Nett auch die Überlegungen, wie das Gericht Normen anwenden will, die nicht anwendbar seien.
Und der Vogel  wird mit den philosophischen Schluß-Überlegungen abgeschossen, die die  Abschaffung der Liberalisierung streifen.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline § 315 BGB

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #18 am: 02. April 2009, 21:40:30 »
Das Urteil scheint gut durchdacht und umfassend vorbereitet zu sein. Arbeitsüberlastung des Richters kann man bei einem 25 Seiten langen Urteil, das sich umfassend mit der Rechtsprechung auseinandersetzt, kaum annehmen. Die Argumente, die das Gericht anführt, erscheinen mir auch gar nicht so abwegig.

Die Einschlägigkeit der Zuständigkeitsregel des § 102 EnWG wird nicht nur vom AG Regensburg abgelehnt. Soweit mir bekannt ist, halten sogar relativ viele Gericht § 102 EnWG für nicht einschlägig.

Offline RR-E-ft

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #19 am: 02. April 2009, 22:21:15 »
@§ 315 BGB

Zu Ende durchdacht kann die Entscheidung schon deshalb nicht sein, weil es nirgends sonst eine gesetzliche Verpflichtung gem. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebundenen Versorgung im Interesse der Allgemeinheit gibt, die bei der Tarifgestaltung Berücksichtigung finden muss (BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07 Tz 26; BGH, Urt. v. 19.11.2008 - VIII ZR 138/07 Tz. 43).

Meine Erfahrung ist die, dass die meisten Amtsgerichte nach § 102 EnWG mit aus meiner Sicht zutreffender Begründung verweisen.

Aktuell wieder AG Hohenstein-Ernstthal, AG Annaberg, AG Erfurt.
Heute erst kamen zwei Beschlüsse von zwei verschiedenen Richtern am AG Jena rein, die die Verfahren an die KfH des LG Gera verwiesen haben.

Entscheidend ist die vom Gesetzgeber beabsichtigte Konzentrationswirkung, vgl. nur

AG Erfurt, B. v. 22.01.2009
LG Lüneburg, B. v. 14.10.2008
AG Erfurt, B. v. 12.03.2008

(alle in der Urteilssammlung)

Offline Black

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #20 am: 03. April 2009, 09:47:51 »
Zitat
Original von RR-E-ft

Meine Erfahrung ist die, dass die meisten Amtsgerichte nach § 102 EnWG mit aus meiner Sicht zutreffender Begründung verweisen.

Meine Erfahrung ist zunehmend, dass erstinstanzlich scheinbar niemand sich die Arbeit machen möchte. Wird beim LG gestartet, schieben die es gerne an die AG weiter. Wird beim AG gestartet, hält dieses das LG für zuständig. Hauptsache das Verfahren ist ohne Aufwand vom Tisch.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #21 am: 03. April 2009, 15:24:16 »
@Black

Immerhin decken sich unsere Erfahrungen hinsichtlich der Amtsgerichte. Sollten Ihnen entsprechende Beschlüsse von Landgerichten vorliegen, wo diese sich für nicht zuständig erklären und an Amtsgerichte verwiesen haben, so können Sie solche bitte als pdf in anonymisierter Form an info@energienetz.de schicken, damit diese auch veröffentlicht werden können. Mir sind solche Beschlüsse nicht bekannt geworden. Ganz wenige Amtsgerichte (besser gesagt einzelne Amtsrichter an diesen) verweisen auf entsprechende Rüge nicht gleich an das Landgericht.

Offline Black

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #22 am: 03. April 2009, 17:40:09 »
Zitat
LG Göttingen, 27.06.2007, 3 O 90/07, ZNER 2007, S. 348
Die Verweisung eines Rechtsstreits, bei dem die Billigkeit einer Gaspreiserhöhung zu prüfen ist, aufgrund der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG an das Landgericht - Kammer für Handelssachen - ist willkürlich und damit nicht als bindend gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO zu betrachten

Das OLG Braunschweig hat dann diese Entscheidung aufgehoben, aber nur die Willkürlichkeit der Verweisung verneint. Ob das LG Göttingen tatsächlich zuständig war aber offen gelassen (OLG Braunschweig, 15.08.2007, 1 W 43/07, ZNER 2007, 348 )

LG Gießen, Beschluss vom 14.02.2008
bestätigt durch
OLG Frankfurt (Main) Beschluss vom 15.04.2008
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #23 am: 03. April 2009, 17:48:42 »
@Black

Habe ich auch gelesen, sagt aber nichts.

Dies betraf auch gerade keinen Fall, wo das Landgericht als Eingangsinstanz fungierte und sich dann für unzuständig erklärte und den Rechtsstreit an ein Amtsgericht verwiesen hat.
Sie hatten gerade eigene Erfahrungen mit solchen Fällen behauptet.

Zitat
Meine Erfahrung ist zunehmend, dass erstinstanzlich scheinbar niemand sich die Arbeit machen möchte. Wird beim LG gestartet, schieben die es gerne an die AG weiter.

Um diese Fälle ging es mir. Solche wurden mir bisher nicht bekannt.

OLG Frankfurt gründet darauf, dass dem nicht anwaltlich vertretenen Beklagten vor der Verweisung kein rechtliches Gehör gewährt wurde.
Ich hatte u.a. auf LG Lüneburg, B. v. 14.10.2008 verwiesen.

Offline Black

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #24 am: 03. April 2009, 17:53:42 »
Geht es Ihnen darum Entscheidungen von LG zu finden, die eine Zuständigkeit nach § 102 EnWG ablehnen, oder darum Verfahren zu kennen, an denen ich beteiligt war/bin?
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« Antwort #25 am: 03. April 2009, 17:59:43 »
@Black

Es ist für mich völlig uninteressant zu erfahren, an welchen Verfahren Sie ggf. beteiligt waren/ sind. Deshalb habe ich schon darum gebeten, entsprechende Beschlüsse vorher zu anonymisieren. Entsprechende pdf können Sie oder Ihre Haushaltshilfe von jedwedem EMail- Account oder von einem Internet- Cafe aus übersenden. Ist doch nun wirklich vollkommen egal. Wenn Sie Erfahrungen behauptet hätten, die Sie tatsächlich gar nicht haben, wäre Ihnen das möglicherweise etwas peinlich, mir jedoch vollkommen egal. Die Adresse info@energienetz.de ist auch ein Postfach des Vereins und nicht etwa von mir. Ich habe darauf gar keinen Zugriff und sehe selbst auch nur, ob und ggf. welche Beschlüsse in der Urteilssammlung veröffentlicht wurden.

Offline Black

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #26 am: 03. April 2009, 18:02:15 »
Sehen Sie einen Unterschied in den Fällen, in denen ein LG seine Eingangszuständigkeit abgelehnt hat, zu den Fällen in denen ein LG eine Verweisung vom AG abgelehnt hat?
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« Antwort #27 am: 03. April 2009, 18:06:05 »
@Black

Ja, weil es ja auch gerade um eine Mentalität geht, welche Sie behaupten.

Meine Erfahrung ist die, dass sich Landgerichte- Kammer für Handelssachen -  für bei diesen eingelegte Klagen selbst dann für zuständig hielten, wenn deren Zuständigkeit ausdrücklich gerügt wurde. Solche Erfahrungen habe ich zB. in Bayern gemacht.

Offline Black

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Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg
« Antwort #28 am: 03. April 2009, 18:11:50 »
Ich schau mal was ich tun kann.


Aber das LG Gießen und das LG Göttingen dürften nun auch als Eingangsinstanz kein guter Startpunkt mehr sein.

Bezüglich der Mentalität finde ich es fast noch bedenklicher wenn offensichtlich gar niemand zuständig sein will (AG verschiebt an LG, LG will auch nicht, OLG schickt zurück an AG  :rolleyes:  )
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« Antwort #29 am: 03. April 2009, 18:12:14 »
Danke.

Einer ist immer zuständig.
Am Landgericht Gießen als Eingansinstanz die KfH, vgl. LG Gießen, B. v. 05.12.2008.

 

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