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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge

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kamaraba:
Hallo Herr Cremer,

steht wirklich so in der Kündigung drin, habe das Original vorliegen.
Also Flüssiggas haben die schon im Programm, ob Sie aber auch eine Verkaufsstelle für Kohleöfen unterhalten, entzieht sich meiner Kenntnis.
Vielleicht gibt es auch noch Tauchsieder im Programm, damit die Warmwasserversorung sichergestellt ist javascript:emoticon(\':lol:\')
Laughing

kamaraba:
Hier noch ein Auszug aus dem Badischen Tagblatt


Badisches Tagblatt „Der Murgtäler“ vom 25.6.2005

Stadtwerke erhalten Bestätigung für Preisanhebung bei Erdgas und kündigen Verträge von Kunden, die Rechnungen beanstanden
Kartellbehörde: Tarife ohne Beanstandung

Gaggenau – Stadtwerke Chef Paul Schreiner hält den Aufruf der Verbraucherschützer, die Gasrechnung zu kürzen, nach wie vor für nicht in Ordnung. Knapp ein halbes Jahr nach der öffentlichkeitswirksamen Aktion beschäftigen deren Folgen immer noch den Gaggenauer Versorgungsbetrieb. Kunden, die ihre Gasrechnung partout nicht vollständig zahlen wollen, flattert jetzt die Kündigung des Vertrages ins Haus…….
….. Da geht es nicht an, dass die große Mehrzahl die Rechnungen bezahlt und ein paar wenige nicht, fährt der Stadtwerke-Leiter einen harten Kurs. Selbst dann, wenn es, wie in einem unserer Zeitung bekannten Fall, nur um ein paar Euro geht……..
…….Die von der aktuellen Kündigung des Liefervertrages betroffenen Kunden haben kein Verständnis für das Verhalten ihrer Stadtwerke und argumentieren, sie hätten nun keine Möglichkeit mehr, sich in Gaggenau anderweitig mit Erdgas versorgen zu lassen. Dem hält Paul Schreiner nur entgegen, dass Erdgas kein Produkt sei, auf das der Bürger unbedingt angewiesen wäre. Der Kunde will von uns kein Gas, sondern Wärme habe, definiert er die Ausgangslage…….    

Ich frage mich, in welcher Welt lebt dieser Herr Schreiner. Offenbar weiß er gar nicht was er verkauft, nämlich Erdgas und keine Wärme. Und er weiß auch nicht was mit diesem Produkt beim Kunden produziert wird, nämlich nicht nur Wärme sondern auch noch Warmwasser.

RR-E-ft:
@kamaraba

Nach meiner Auffassung können unabhängige Gerichte das Weltbild der Stadtwerke- Verantwortlichen wohl korrigieren.

Die Verpflichtung zur Versorgung der Gemeindebevölkerung mit Erdgas ergibt sich schon aus dem bestehenden Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und den Stadtwerken.

Wenn der Stadtwerke- Chef sich den Inhalt der Erdgasversorgungsverträge vergegenwärtigt, wird er wohl feststellen, dass nicht Wärme, sondern Erdgas leitungsgebunden zu liefern ist:

§ 3 AVBGasV spricht vom Gasbedarf- nicht vom Wärmebedarf.

§ 4 AVBGasV spricht von der Zuverfügungstellung von Gas- nicht von der Zurverfügungstellung von Wärme.

Nach §§ 10 EnWG, 5 Abs. 1 AVBGasV ist das Gasversorgungsunternehmen verpflichtet, den Gasbedarf des Kunden zu decken....

Ob der Kunde das Gas zu Heizzwecken oder aber auch zur Stromerzeugung in einem Micro- oder Mini-BHKW benutzt

(z.B. http://www.ecopower.de )

ist grundsätzlich Sache des Kunden:


Wer beim Metzger \"Suppenfleisch\" kauft, ist auch nicht verpflichtet, dieses zur Bereitung einer Suppe zu verwenden.....

Ebenso verhält es sich mit allen Kaufgegenständen.

Wer in einem Geschenkeartikel- Geschäft einen Gegenstand erwirbt, ist nicht gezwungen, diesen zu verschenken.

Ähnlich verhält es sich bei einem Gasbezugsvertrag, auf den Kaufrecht Anwendung findet.

Anders herum kann nicht der Verkäufer statt der vertraglich vereinbarten Ware eine andere liefern, weil diese den Zwecken des Käufers auch dienlich sei.

Der Gemüsehändler kommt sonst auf die Idee, nicht das bestellte Gemüse an Küchen zu liefern, sondern ein anderes mit der Begründung:

Vollkommen egal, dem Kunden geht es ersichtlich darum mit Vitaminen und Balaststoffen versorgt zu werden, welche zum Verzehr geeignet sind.

In Gaggenau werden keine anderen Gesetze gelten.

Das Bundeskartellamt sieht es übrigends so:

BKartA: Marktabgrenzung Erdgas



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
Hallo Herr Fricke,

Ihr Vergleiche sind 100% zutreffend und zielen immer ins Schwarze!!

Wußte garnicht, dass Sie sich auch auf dem Food und Non-Food-Sektor so gut auskennen  :lol:

Mit dem Mini-BHKW haben Sie mich auf eine Idee gebracht :idea: ,da nach 25 Jahren ich solangsam mal an eine neue Heizung denken muss.

Ölheizung oder andere alternative Heizmöglichkeiten wie z.B. Flüssiggas, Nachtspeicherheizung kann ich nicht einsetzen.

Die große Mutter unserer hervorrangenden Stadtwerke, nämlich die Stadt Bad Kreuznach selber, hatte seinerzeit 1979 in der Bauauflage festgeschrieben, dass man nur   mit Erdgas heizen kann/darf. Wir liegen am Rande der Wasserschutzzone II.

Herrliche Aussichten damals, hat sich bis heute nichts geändert  :!:

kamaraba:
Badisches Tagblatt vom 20.10.2005

Beim Zwist um den Erdgaspreis sind die Fronten verhärtet

Gaggenau: Im Streit um die Gaspreise legen die Stadtwerke eine härtere Gangart ein. Sie haben einem Kunden dem der Liefervertrag bereits im Juni gekündigt wurde, der aber nach wie vor Erdgag bezieht, angekündigt, zm 7. November die Gaszufuhr abzustellen, falls er seinen vertraglichen Verpflichungen nicht nachkommen sollte.
...

Und die Moral von der Geschicht: In Deutschland gibt es zumindest noch ein Königreich - in Gaggenau. Dort regiert König Paul Schreiner - unnachgiebig und mit harter Hand. Das aufmuckende Volk wird gnadenlos unterjocht - ebenso wird die lokale Presse für die eigenen Bedürfnisse missbraucht.

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