Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel

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Opa Ete:
Hallo zusammen,
habe gestern Post von der Avacon bekommen. Sie schreiben, dass sie meine Preisanpassungsklausel für Strom geprüft haben und das sie gültig ist. Das Witzige, ich habe sie nie um eine Prüfung gebeten, ich weiß ja, dass sie für den Akzent ungültig ist. Sind das neue Versuche der Einschüchterung? Wenn ja - dümmer gehts nimmer...
Gruß Opa Ete

Christian Guhl:
@Opa Ete
Was ist denn das für eine Klausel ? Die von 1999, wonach gesetzliche Erhöhungen weitergegeben werden konnten, oder die ab März 2000 ?
Die ab März 2000 (Avacon ist berechtigt die Preise und Allgemeinen Bedingungen zu ändern) ist \"noch ungültiger\" als die Vorgängerin. Denn nach der ersten Klausel durften noch die Steigerungen aufgrund von Gesetzen weitergegeben werden. Selbst das ist bei Unwirksamkeit der Folge-Klausel nicht möglich.Es wird gegen die Preiserhöhungen in diesen Verträgen eine Klage vorbereitet. Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine Erstattung für einen solchen Vertrag vorgenommen wurde.
Übrigens wird zur Zeit von Eon-Avacon viel Blödsinn verbreitet (Erdgas Classic):
\"Die von E.ON Avacon Vertrieb bei diesem Tarif verwendete Preisanpassungsklausel ist gültig, da sie exakt dem Leitbild der AVBGas entspricht. In seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich bestätigt, dass die Regelungen der AVBGas/Gas-GVV Leitbildcharakter für die Sonderverträge im Bereich Gas haben.\"

Opa Ete:
@Christian Guhl

Ich war bei der UZH (Überlandzentrale Helmstedt), die ist ja dann in der Avacon aufgegangen, das ging mit den Akzentverträgen damals automatisch.

Christian Guhl:
Die Akzentverträge wurden ab Oktober 1999 angeboten. Es musste ein Vertrag unterschrieben werden. Ich glaube nicht, dass die UHZ schon Akzentverträge hatte, die dann von Avacon übernommen wurden. Auf alle Fälle muss etwas schriftliches vorliegen. Mal bei Eon-Avacon anfragen. Ich hab es doch tatsächlich schon mal erlebt, dass der Kunde eine Kopie erhalten hat. In der Regel versteckt Avacon sich hinter Ausreden oder antwortet überhaupt nicht.

AKW NEE:
@ Opa Ete

Der Tarif Akzent ist ein Sondervertrag. Sonderverträge werden, in der Regel, schriftlich abgeschlossen. Die Schriftform ist aber nicht Bedingung für das Zustandekommen eines Sondervertrages. Zu dieser Problematik hat sich unter anderem RA Fricke hier im Forum mehrmals geäußert!

Betrachten Sie das Schreiben der E.ON Avacon als freundliche Erinnerung, dass Sie doch endlich Ihren Anspruch geltend machen sollen.

Im ersten Akzentvertrag 10. 99 bis ca. 03.2000 wurde die Anpassungsklausel wie von @ Christian Guhl verwendet. Im Folgevertrag Akzent2000 wurde bis Ende 2000 diese Klausel ebenfalls verwendet.

So wie ich Sie verstehe beziehen Sie ab 99 StromAkzent, wenn Sie keinen Vertrag haben, wäre es hilfreich wenn Sie noch die Abrechnung haben, in der der Tarif genannt wird. Machen sie Ihren Anspruch auf jeden Fall mit Fristsetzung geltend, um diesen nicht wegen Verwirkung zu verlieren.

Den Entwurf eines Schreibens für die Rückforderung finden Sie hier:
http://energieverbraucher-wendland.de/downloads/Rueck19992000.pdf

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