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Autor Thema: Blockheizkraftwerk und Vorsteuer  (Gelesen 3267 mal)

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Offline nomos

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Blockheizkraftwerk und Vorsteuer
« am: 21. April 2009, 12:36:48 »
Interessante BFH-Entscheidung für Blockheitskraftwerkseigentümer und solche die es werden wollen:
    Ein Blockheizkraftwerk dient der Erzeugung von Strom und Wärme in einem Gebäude. Wird der Strom gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist, macht dies den Blockheizkraftwerk-Besitzer zum Unternehmer.

    Folge: Bei der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist Vorsteuerabzug möglich (§ 15 UStG).
Hier die BFH-Entscheidung

 

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