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Autor Thema: RWE Schlußrechnung  (Gelesen 6895 mal)

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Offline leoninos

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RWE Schlußrechnung
« am: 05. März 2009, 16:01:30 »
Hallo,

ich habe heute von der RWE-Weser-Ems eine Schlußrechnung erhalten, da in unserem Bereich das Gasnetz zu den hiesigen Stadtwerken übergegangen ist.

Seit drei Jahren widerspreche ich gem. § 315 den jährlichen Rechnungen und leiste \"nur\" die monatliche Abschlagszahlung aus 2005. Bisher kam außer dubiosen Schreiben mit den üblichen Allgemeinplätzen keine Reaktion der RWE

In der mir jetzt vorliegenden Schlußrechnung hat RWE offensichtlich die von mir im letzten halben Jahr geleisteten monatlichen Abschlagszahlungen nicht anerkannt, sondern diese mit dem offenstehenden Betrag der letzten Jahresrechnung aus 2008 verrechnet.

Dies ist doch rechtswidrig- oder? Nach meinem Kenntnisstand dürfen laufende monatliche Abschlagszahlungen nicht mit der Jahresrechnung aus dem Vorjahr verrechnet werden.

Ich möcht der RWE dies in einem Schreiben mitteilen. Mir fehlen jedoch etwaige rechtliche Verweise (§ oder Gerichtsurteile, Musterschreiben), mit denen ich mein Schreiben anreichern kann.

Kann mir jemand helfen? Ich bedanke mich im voraus

Leoninos

Offline bjo

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RWE Schlußrechnung
« Antwort #1 am: 05. März 2009, 23:51:36 »
Hallo,
du hast doch auch immer eine eigene Jahresrechnung erstellt!
Mach das gleiche für die Abschlußrechnung und gut ist!

Offline Thomas S.

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RWE Schlußrechnung
« Antwort #2 am: 06. März 2009, 11:08:26 »
Zitat
Original von leoninos

Dies ist doch rechtswidrig- oder? Nach meinem Kenntnisstand dürfen laufende monatliche Abschlagszahlungen nicht mit der Jahresrechnung aus dem Vorjahr verrechnet werden.


Wie so oft: jein!

Wenn Du in Deinen Widerspruchsschreiben eine andere Verwendung ausgeschlossen hast (siehe dazu Formschreiben), und möglichtst auch noch bei den Überweisungen den Verwendungszweck festgelegt hast, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Dann kann der Versorger abrechnen, wie er will, aber letztlich keine rechtlich anderen Ansprüche herleiten.

Es kann Dir also egal sein, was auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Immer so einer Rechnung widersprechen, neue anfordern (wird nicht kommen), eine eigene Abrechnung aufmachen, ggf. Restbetrag mit Verwendungszweck überweisen und dem Versorger die eigene Abrechnung zusammen mit dem Verwendungszweck mitteilen (so wie z.B. \"...mit dieser Restzahlung betrachte ich den Abrechnungszeitraum von - bis als abgeschlossen).

Und natürlich die Unterlagen zum Nachweis beisammenhalten!

Offline leoninos

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RWE Schlußrechnung
« Antwort #3 am: 07. März 2009, 15:13:52 »
Bis hier vielen Dank,

nein, eine eigene Rechnung habe ich nicht aufgestellt - bzw. RWE nicht mitgeteilt. Ja einer anderen Verwendung habe ich nicht zugestimmt -gem. Schreiben.

Werde jetzt mal widerspruch einlegen und einfordern, mit mitzuteilen, für welchen Abrechnungszeitraum die jeweiligen Abschläge verrechnet wurden.

Darüber hinaus: Die Schlußrechnung jetzt im März nach der letzten regulären Jahresabrechnung bedeutet für alle eine saftige Nachzahlung - auch für meine Nachbarn, da ja im Winter der höchste Verbrauch entsteht, aber nur wenige Abschlagszahlungen erfolgt sind. Selbst wenn ich die von RWE unterstellten Abschlagszahlungen bezahlt hätte, entstünde eine Nachzahlung von ca. 500 Euronen.

Gruß

Leoninos

Offline bolli

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RWE Schlußrechnung
« Antwort #4 am: 10. März 2009, 10:48:11 »
Hallo leoninos,

ich glaube, so ganz einfach ist die Sache derzeit nicht. Wenn ich richtig verstehe, widersprichst du seit 2005 den Gaspreisen und leistest auf dem Stand \'Preise 2005\' Abschläge. Frage ist nun, ob du einen Sondervertrag Gas hast (wie die große Mehrheit, die mit Gas heizen) oder Tarifkunde bist. Beim Sondervertrag haben zahlreiche Anbieter über Jahre hinweg mit  falschen Preisanpassungsklauseln gearbeitet, wovon eine vom BGH im Dezember 2008 für ungültig erklärt wurde, mit der Folge, dass alle darauf basierenden Preisanpassungen ungültig waren und wir Verbraucher nun im Prinzip ebenfalls Geld zurück fordern können, wenn die Preisanpassungsklausel in unseren Verträgen der vom BGH beanstandeten entspricht.

Dieses wäre von dir zu prüfen, falls du nen Sondervertrag hast.
Wenn dem so ist, wären die Preiserhöhungen deines Versorgers ggf. unwirksam gewesen und du hättest einen Rückerstattungsanspruch. Hierbei gibt es meines Wissens eine dreijährige Verjährungsfrist, wobei es auf den Abrechnungszeitpunkt ankommt und nicht auf die Leistung des  Abschlags. D.h. du könntest möglicherweise jetzt noch die Jahresrechnung 2006 angreifen und Überzahlungen aus 2005 geltend machen.

Für den zu zahlenden Preis ist meines Wissens auch nicht der 2005 gültige Preis maßgeblich sondern der ursprünglich in deinem Vertrag genannte Preis. Alle darauf fussenden Preiserhöhungen könnten möglicherweise unzulässig gewesen sein und somit dürftest du in dem Fall noch einen weiteren Teil Geld zurück bekommen statt noch was zu zahlen.

ABER, zuerst den Vertrag kontrollieren und dann mal überlegen, ob du ne Rechtsschutzversicherung hast und darüber zum Anwalt gehst oder mal eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst. Kostet glaube ich, wenn keine RSV da ist, so ungefähr 100-150 ,- EUR. Sollte sich für den Fall eines Sondervertrags lohnen.

Gruß
bolli

 

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