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Warum gibts noch Sondertarife?

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Stromi:
Guten Abend zusammen,

ich hab in den letzen Tagen wieder vermehrt im Forum gestöbert und viele Antworten gefunden, doch bei einem Thema blicke ich einfach nicht durch...

Ich habe eine Wärmepumpen-Sondervertrag gegen deren letzte Erhöhung(en) ich Wiederspruch gem. §307 eingelegt habe. Auch die Abschlagszahlungen sind auf alten Stand begrenzt.

Mein Versorger hat jetzt \"gedroht\" wegen der Begrenzung der Abschlagszahlung wäre keine Einzugsermächtigung mehr vorhanden und damit würde ich in die Grundversorgung fallen. Ist zwar Blödsinn aber eine Frage treibt mich trotzdem um:

In dem Sondertarif hat der Versorger ein beidseitiges, jährliches Kündigungsrecht eingebaut. Aber warum bietet der Versorger diesen Sondertarif überhaupt noch an, wenn (wie bei mir) die Preisanpassungsklausel sehr wahrscheinlich ungültig ist und damit die Gefahr besteht, auf Dauer einige Erhöhungen ggf. auch Rückwirkend zu verlieren? Wäre es da nicht Sinnvoller, gleich nur den Grundversorgertarif anzubieten, jeweils ein paar Cent mehr zu kassieren, ggf. mit einer halbseidenen Billigkeit vor Gericht den §315 zu überstehen? Die große Wechselflut wird das bei Heizstrom wegen fehlender Alternativen kaum auslösen.

Warum droht mir ein Unternehmen mit etwas, was eh zum Ende des Jahres (oh, Entschuldigung, zur nächsten Preisanpassung - ist aber eh das Gleiche...) problemlos laufen könnte.

Hab ich was nicht mitbekommen?
Verstößt das Kündigungsrecht etwa auch gegen das BGB?
Oder handelt der Versorger aus Nächstenliebe?

Natürlich werde ich mich auf diese Spielchen nicht einlassen und gegen meine \"Strafversetzung\" in die Grundversorgung angehen (schon allein wegen der positiven §307 aussichten) aber eine Erklärung für das Verhalten hätte ich schon ganz gerne. Hat jemand eine Idee?

Grüße

§ 315 BGB:
Dein Versorger bietet den Sondervertrag an, weil sonst vermutlich Kunden wechseln würden. Immerhin gibt es zahlreiche Versorger auf dem Markt und das Versorgungsunternehmen ist daher starkem Wettbewerb ausgesetzt. Nach der aktuellen Rechtsprechung kann das Versorgungsunternehmen jetzt auch nicht einfach den Grundversorgungstarif erhöhen, da es sich dabei im Rahmen der Billigkeit bewegen muss.
Um die zweite Frage zu beantworten. Meines Erachtens verstößt eine Kündigung des Sondervertrages nicht gegen das BGB. Den Versorger trifft dann, wenn er Grundversorger ist, nur die Pflicht Kunden zu Allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen. Es besteht keine Pflicht, günstige Sondertarife überhaupt anzubieten. Der BGH hat auch entschieden, dass ein Versorger sich von Verträgen mit unwirksamer Preisklausel durch Kündigung lösen kann. Jedenfalls hat er mit dem Argument, der Versorger könne kündigen, das Recht des Versorgers verneint, bei unwirksamer Klausel noch über eine ergänzende Vertragsauslegung zur Wirksamkeit der Preisanpassungen zu kommen. Dann muss die Kündigung doch möglich sein, oder???

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von § 315 BGB
 und das Versorgungsunternehmen ist daher starkem Wettbewerb ausgesetzt.
--- Ende Zitat ---
In was für einer Traumwelt lebst du denn ?

§ 315 BGB:
Im Strombereich gibt es doch wirklich zahlreiche Anbieter. Pro Versorgungsgebiet spuckt VERIVOX da so um die 50 aus. Ich glaube, es wäre lebensfremd, da davon zu sprechen,dass es keinen Wettbewerb gibt...

reblaus:
Es gibt im Strom- wie zwischenzeitlich auch im Gasmarkt Wettbewerb. Aus der Anzahl der Anbieter kann man aber noch lange nicht darauf schließen, dass bei hoher Anzahl an Wettbewerbern auch starker Wettbewerb herrscht.

Starker Wettbewerb herrscht immer dann, wenn die Kunden eine große Wechselbereitschaft aufzeigen, was beim Strommarkt angesichts der geringen Einsparmöglichkeiten nicht der Fall ist.

Die Sondertarife gibt es deshalb, weil angesichts der Stromtarife zu Grundversorgungsbedingungen kein Mensch je auf den Gedanken gekommen wäre, mit Strom zu heizen. Günstigere Preise erhöhen die Absatzchancen, und wenn Sie mit günstigeren Preisen 10 mal soviel verkaufen können, machen Sie trotz geringerem Gewinnanteil pro kWh insgesamt viel mehr Gewinn.

Mit Sondertarifen kann man Sie somit mehr schröpfen als mit der Grundversorgung.

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