Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?  (Gelesen 7719 mal)

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Offline Black

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« am: 25. März 2009, 14:05:45 »
Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 04.02.2009 - Az.: 5 U 180/07) seine bisherige Rechtsprechung relativiert und entschieden, dass der Betreiber eines Internet-Forums weder als Täter noch als Mitstörer für rechtswidrige Bilder-Uploads eines Dritten haftet.

http://www.dr-bahr.com/news_det_20090325002058.html
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Marions-Kochbuch-verliert-gegen-Bundesligaforen-de-Oberlandesgericht-Hamburg-20090204.html
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline t1mbo

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« Antwort #1 am: 28. Mai 2009, 14:28:31 »
Das wäre ja auch noch schöner, wenn der Forenbetreiber für so etwas auch noch haften würde.

Offline bolli

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« Antwort #2 am: 28. Mai 2009, 15:31:08 »
Na ja,

nachdem derzeit die Frage, inwieweit ein Forenbetreiber auch für Beitragsinhalte in seinem Forum verantwortlich ist, strittig ist, ist das nicht ganz selbstverständlich.

Das Internet und und die darin enthaltenen Veröffentlichungen bringen mittlerweile aufgrund der Rechtsprechung nicht nur Vorteile sondern bürden teilweise Portalbetreibern u.ä. ne Menge Arbeit und Verantwortung auf. Da sind wir noch nicht am Ende der Fahnenstange, prophezeihe ich mal.

Gruß
bolli

Offline DieAdmin

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« Antwort #3 am: 29. Mai 2009, 11:45:31 »
Interessant dazu sind ja immer die Kommentare von Dr. Bahr:

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20090325002058.html

Zitat
Bedeutet im Klartext nichts anderes als: Taucht das oder ein anderes Foto von Marions-Kochbuch.de im Forum erneut auf, dürften die Richter anderer Ansicht sein und dann eine Mithaftung bejahen.
...
Da ein (bezahlbares) Blacklisten von Bildern technisches derzeitig nicht existiert, wird hier Unmögliches verlangt.

Wie soll auch nach Bildern gefiltert werden, um auszuschließen, dass sich noch ein Foto von Marions Kochbuch verirrt.

@t1mbo,

 hier mal stöbern: http://www.law-podcasting.de/

Dort befinden sich viel Interessantes zum Thema \"Recht im Internet\"

@all, die sich ärgern, wenn ich die img-Verknüpfung entferne:
http://www.law-podcasting.de/neuigkeiten-im-bereich-der-linkhaftung-inline-linking-keine-ueberpruefungspflichten-und-keine-urheberrechtsverletzung
(Inline-Link)

Offline eislud

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Offline DieAdmin

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« Antwort #5 am: 17. November 2009, 13:13:34 »
Urteil des I. Zivilsenats vom 12.11.2009 - I ZR 166/07

bisher nur als BGH-Pressemitteilung:
Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet

Zitat
...
Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen.  Nach Ansicht des BGH betreibt die Beklagte nicht lediglich eine Auktionsplattform oder einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote. Sie habe vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Die Beklagte kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin
...
Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.
...
Die Beklagte habe nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustünden. Der Hinweis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf ihre Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürften, reiche insoweit nicht aus.

Alle Klarheiten bzgl. der Betreiberhaftung sind nun auch hier wieder beseitigt. Denn solche Klauseln dürften nicht nur in AGB, sondern auch in den Nutzungsbedingungen zahlreicher verschiedener Portale zu finden sein.

Aber erstmal abwarten, bis das Urteil im vollen Wortlaut vorliegt, um dann die Übersetzungen der Juristen zu lesen :)

Das machts vielleicht für den einen oder anderen Forenuser verständlicher, warum in diesen Forum die Möglichkeit, Dateianhänge hochzuladen, unterdrückt ist.


@Black,

ich hab den Thementitel mit einen Fragezeichen ergänzt.

Offline xy78

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« Antwort #6 am: 17. November 2009, 14:48:44 »
also ich erstelle ja in meiner Freizeit Homepage´s, hab auch selber zwei.
außerdem hatte ich schon einige Foren, indem ich unter Haftungsausschluß alles möglich ausgeschlossen hatte.
es scheint wohl nicht klar zu sein, wenn jemand Forenbetreiber -oder besitzer ist, hat er die einträge (auch Bilder) zu kontrollieren!! da kann man noch soviel ausschließen, aber kontrollieren muß man trotzdem alles!
hat er zu wenig Zeit dazu, ist das sein Pech, muß er eben andere damit beauftragen (Op´s).
glaube mich schwach daran zu erinnern, das bei der Foreneröffnung (hatte sie bei einem Anbieter mit Speicherplatz) im \"Vertrag\" steht, man haftet für alle Einträge wenn diese sittenwidrig, usw usw sind.

zur not darf man eben keine Bilder-uploads zulassen, ganz einfach
Ich hafte nur für das was ich sage/schreibe, nicht für das was Ihr versteht  :D

Offline superhaase

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« Antwort #7 am: 17. November 2009, 14:49:21 »
Zitat
...
Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen.  Nach Ansicht des BGH betreibt die Beklagte nicht lediglich eine Auktionsplattform oder einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote. Sie habe vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Die Beklagte kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin
...
Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.
...

Dies beiden Absätze sind in diesem Fall doch das Entscheidende!
Alle Klarheiten bzgl. der Betreiberhaftung sind daher nun nicht beseitigt. ;)

Eigentlich ist es jetzt klar, dass der Betreiber der Plattform nicht haften muss, wenn er sich die Bilder nicht zu eigen macht, sie also nicht wie in diesem Fall beliebig weiter verwenden will und sich so die (nicht ausschließlichen) Nutzungsrechte übertragen lassen will.

Wenn also nur die Möglichkeit des Hochladens besteht und der Plattformbetreiber in seinen AGB darauf hinweist, dass das Hochladen rechtsverletzender Inhalte untersagt ist, und wenn der Betreiber sich die Inhalte nicht zu eigen macht, ist er aus dem Schneider.
Er ist dann nicht zu proaktiver Kontrolle verpflichtet.
Allerdings ist er weiterhin verpflichtet, bei Hinweis auf einen Rechtsverstoß die entsprechenden Inhalte zu entfernen. Er wird auch die Verbindungsdaten des hochladenden Nutzers rausgeben müssen. Eine Haftung trifft ihn dann nicht mehr. Den hochladenden Nutzer aber schon.

So muss man das wohl sehen. Ich denke, das ist auch eine vernünftige Auslegung.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline DieAdmin

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« Antwort #8 am: 17. November 2009, 17:01:21 »
@superhaase,

so klar ist das nicht.
Da werden trotzdem viele schwitzen.

Beispielsweise gibts für Foren etc. fertige Scripte zum Bereitstellen einer Bildergalerie. (Ich verlink mal zu keinem Beispiel ;) ) da wird der Text, also die Nutzungsbestimmungen standardisiert und die hochgeladenen Bilder mit einem automatisierten Copyright versehen, wo dann die Domain der Website steht.

Das heißt, all die Foren die so benutzerfreundlich sind, und für ihre User solch ein zusätzliches Script verwenden, müssen jetzt die Entwickler auf die Füße treten, um schnellstmöglich ein Update zu bekommen.

Die nächste Abmahnwelle ist möglicherweise dann in Anmarsch. Wenn sogar ein BGH-Urteil vorliegt...

Hoffentlich wird aus dem Urteilstext ersichtlich, in welcher Form er sich das zu eigen gemacht hat, also die technische Realisierung.

Offline superhaase

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« Antwort #9 am: 17. November 2009, 17:35:19 »
@Evitel2004:

Ich denke, es kommt nicht auf die technische Realisierung an, sondern auf die Nutzungsbedingungen.
In dem gegebenen Beispiel hat der Plattformbetreiber von den Usern die Einverständniserklärung eingefordert, dass er die hochgeladenen Inhalte beliebig nutzen und weiterverbreiten darf.
Das war m.E. der entscheidende \"Fehler\", der eine \"Zueigenmachung\" bewirkt und der ihn somit zu einer proaktiven Kontrolle der Nutzungsrechte von hochgeladenen Inhalten verpflichtet.

Ein Skript, das in ein Bild ein Copyrightzeichen der Plattform einfügt, ist vielleicht in dieser Hinsicht bedenklich, aber ich bezweifle, dass das schon eine \"Zueigenmachung\" im Sinne dieses Urteils ist. Schließlich dient dieses Zeichen eher dem Zweck der Rückverfolgung der Herkunft, wenn das Bild von einem anderen User aus der Plattform genommen und weiterverwendet wird, und nicht der Beanspruchung eines echten Urheberrechts. Solange der Plattformbetreiber also für sich selbst keine Nutzungsrechte und Weiterverbreitungsrechte proklamiert, macht er sich die Inhalte wohl noch nicht zu eigen.
Trotzdem wäre es wohl rechtlich sicherer, keinen \"Copyright\"-Hinweis einzufügen, sondern eher sowas wie einen \"Herkunfts\"-Hinweis, der auf die Plattform verweist, auf die das Bild hochgeladen wurde. Das wäre in jedem Falle auch im Sinne von eventuell \"geschädigten\" Urhebern, da dann die Rückverfolgung einfacher wird. Ein Pluspunkt für den Plattformbetreiber, wenn er angegriffen wird.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline DieAdmin

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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
« Antwort #10 am: 17. November 2009, 18:37:29 »
@superhaase,

ob immer solche Feinheiten auch herausgearbeitet werden? Gerade wenn es um Verfahren in unteren Etagen geht?

Ich finde die technische Realisierung schon relevant. Weil es bei solchen Abmahnwelllen, also Abmahnungen mit hohen Kostennoten gar nicht um den Urheberrechtsverstoß mehr gehen kann, nur leichte Opfer, die bereitwillig zahlen.

Mal ein Artikel in der Süddeutschen vom 09.11.09:
http://www.sueddeutsche.de/computer/493/493836/text/5/

Es wäre eine tolle Welt, würden immer kostenlose Hinweise kommen.

Hab mir mal die Website angeschaut, um die es eigentlich geht.
Solche \"nackten\" Shopscripte kann man bei ebay erwerben.

Allerdings siehts in dem Fall aber so aus, dass der Betreiber sogar der Entwickler der Software ist, der dies gewerblich benutzt.

Zitat
Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.

Weiß gar nicht, ob solche Klauseln nicht auch gegen irgendwelches Recht verstößt, wenn ich als Betreiber nicht garantieren kann, das ausschließlich über 18-Jährige  Nutzungszugang haben.

Kann ein Kind/Jugendlicher, eine solche Freigabe geben, auch wenn es selbst auf dem Foto ist?

Und Nutzungsbedingungen sind ja auch nicht Gottes Gebote:

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte kürzlich die Sozialen Netzwerke (Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ) abgemahnt:

\"Mehr Verbraucher- und Datenschutz in Sozialen Netzwerken
Abmahnungen des vzbv erfolgreich: Anbieter wollen beanstandete Klauseln nicht mehr verwenden\"
http://www.vzbv.de/go/presse/1234/index.html

 

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