@enerveto
Ihre Frage hat wohl nichts mit dem
Energiedepesche Sonderheft Nr. 1 zu tun.
Original von enerveto
[Frage:
@RR-E-ft
Was kann den Versorger veranlassen, diesen Verfahrensweg erneut zu beschreiten?
Möglicherweise eine zwischenzeitlich immer noch nicht ausgeheilte
Dummheit, sollte es sich um die gleichen Parteien handeln und sollte sich zudem am Sachverhalt nichts geändert haben.
(Zur Untersuchung/ Beurteilung dieser Frage stehen ggf. gesonderte Spezialisten zur Verfügung.)
Muss eben erneut eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Auf die vorangegangenen, rechtskräftigen Entscheidungen kann ggf. verwiesen werden. Die Entscheidungen wirken jedoch grundsätzlich nur zwischen den daran beteiligten Parteien (
inter partes).
Im Übrigen verfüge ich von hier aus nicht über die Möglichkeit, festzustellen, was die Verantwortlichen einzelner Versorger konkret antreibt, ihr konkretes Handeln veranlasst.