Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zählergebühr für alten Zähler nach Inbetriebnahme des BHKW?  (Gelesen 3829 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
In einem Mietshaus ist es geplant, das künftig die Wärme- und Stromversorgung über das BHKW erfolgen soll. Die Wohnung waren bisher sozusagen \"eigenversorgt\" und nicht zentral.

Der Mieter kündigt dies dem bisherigen Strom- und Gaslieferanten an. Von einer Kündigung zu einem Termin wurde abgesehen, da der genaue Zeitpunkt, wann die Versorgung tatsächlich erfolgen wird, nicht bekannt ist und man nicht noch zu guter Letzt in den teuren Allgemeinen Tarif des Grundversorgers fallen möchte. Die Inbetriebnahme verzögerte sich tatsächlich auch um 2 Monate zu dem eigentlich mitgeteilten Termin.
Als erstes kam der Strom und eine Woche später die Wärme über das BHKW.

Sobald das Abbau -Protokoll des Netzbetreibers geschrieben war, folgte eine Kündigung mit den Endzählerständen und einem Vermerk (beim Stromanbieter über das bereitgestellte Online-Formular) und beim Gaslieferanten über Fax und später nochmal per Email.

Der Hauseigentümer erhielt die Auskunft seitens des Netzbetreibers, dass nur Zählergebühren bis zum Ausbau berechnet werden.
Während der Gaslieferant noch gar nicht auf die Kündigung reagiert hat, erfolgte ein reger Mailverkehr mit dem Stromlieferanten, der die Erfahrung brachte, das trotz eines Vermerkes in dem entsprechend Feld ein derartiger Automatismus dahintersteckt, der es nicht mehr möglich macht, in den folgenden Prozess noch \"manuell\" einzugreifen.

Da kein Verbrauch mehr anfällt, ging es hauptsächlich um die Gebühr des ausgebauten Zählers. Darauf der Stromlieferant
Zitat
\"Der Strommarkt in Deutschland ist nach den Richtlinien der Bundesnetzagentur geregelt, so dass sich alle Versorger an gleiche Fristen halten müssen. Demnach ist eine Abmeldung der Netznutzung einen Monat im Voraus zum Ende des Monats einzureichen. \"

Im Zweifel daran und ob aus Kulanz der Netzbetreiber/Grundversorger dies nur seinen Bestandskunden gewähren könnte bzw ob dies auch die Lieferanten weitergeben, wurde eine entsprechende Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt, und es kam auch eine telefonische Rückmeldung, die ergeben hat, es gibt tatsächlich keine Bestimmung für so einen Fall.

Aber Verständnis darüber, warum man für einen Zähler, der keine Leistung mehr bringt, noch was bezahlen soll, und das auch bei Sanierungen eine fristgerechte Kündigung schwierig ist, da sich die Baumaßnahmen verzögern können.

Die Bundesnetzagentur setzte sich mit dem Netzbetreiber in Verbindung um auch von der Seite noch zu klären, ob tatsächlich der Zählerabbau so erfolgte, wie beschrieben und ob die Grundgebühren erlassen werden.

Dies wurde vom Netzbetreiber bestätigt. Und die Frage, ob man sich dann nochmal an die BNetzA wenden kann: \"Sollte der alte Strom- bzw. Gaslieferanten tatsächlich die Zählergebühren für den \"überschüssige\" Zeit in Rechnung stellen\" mit \"Ja\" beantwortet.

Also ich finde es schon erstaunlich, das sowas noch nicht geregelt ist. Denn künftig dürfte ein \"BHKW\" noch öfters passieren.

Offline berndh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 308
  • Karma: +0/-0
Zählergebühr für alten Zähler nach Inbetriebnahme des BHKW?
« Antwort #1 am: 24. März 2009, 08:50:43 »
Diese Frist ist in den Verträgen der Netzbetreiber so drin.
Ich habe hier das gleiche \"Problem\" beim dem Einbau des Erzeugungszähler und dem Wechsel des Messstellenbetreibers.
Es werden bei meinem Netzbetreiber sogar inzwischen nur noch Meldungen in speziell strukturierten Formaten aktzeptiert.
Die bei Fehlern natürlich immer wieder die Fristen nach hinten verschieben.
Aber das sind leider so vereinbarte EU Standarts, die von den \"Kleinen\" natürlich sofort erfüllt werden müssen.....

Ich würde mich nicht über den einen Monat mehr Kündigungsfrist ärgern sondern über die jährliche Ersparniss der Eigenzähler freuen.
Bei uns ist der Eigenzähler bereits nach 1,5 Jahren durch gesparten Grundgebühren wieder drin.

Wenn euch die BNetzA helfen kann wäre dasnatürlich noch besser.
Ich hoffe der BHKW Betreiber kennt sich in den rechtlichen Gegebenheiten gegenüber den Natzbetreibern aus?
Das neue KWK Gestz schon entsprechend umgesetzt mit Einspeise-, Bezugs- und Erzeugungszähler?
Aktl. KWK Zuschuß bekommen?
Im BHKW-Forum.de angemeldet?

Viel Spass bei der Selbstversorgung!

Bernd

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Zählergebühr für alten Zähler nach Inbetriebnahme des BHKW?
« Antwort #2 am: 24. März 2009, 10:49:39 »
@berndh,

soviele Fragen zum Schluss? Die kann ich nicht beantworten.

Sagen wir mal so, die Freude ist noch etwas getrübt, weil der Stromanbieter, trotz \"guten Service\" nicht in der Lage ist, den Automatismus zu stoppen, wenns um die Lastschrifteinzüge geht.
Mittlerweile sind 2 Einzüge wieder zurückgeholt worden, nur weil beim Stromlieferanten keiner die Software bedienen kann. Schließlich stellt das  eine finanzielle Belastung dar, weil man ja parallel an den BHKW-Betreiber schon Zahlungen leistet.

Es fällt kein Stromverbrauch mehr an. Das weiß der Anbieter und auch warum, vertröstet den Kunden, er würde es ja mit der Abrechnung zurückbekommen.
Im Gegenteil, es erscheinen schon in der Rückholung des 2. Lastschrifteinzug, nicht nur den Betrag von 2 Abschlägen, sondern auch die Gebühren für die 1. Rückholung.

Denn auch ohne die Sache mit der Grundgebühr, ob nun ja oder nein, gibts ein Guthaben für den Kunden (auch die Berechnung ging an den Kundenservice).

Zu befürchten ist, dass nun dieses Guthaben mittlerweile futsch sein könnte. Das hat man nun davon, wenn man spart.

Besser ist man dann doch gestellt, wenn man mit einer Nachzahlung rechnet.

Offline berndh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 308
  • Karma: +0/-0
Zählergebühr für alten Zähler nach Inbetriebnahme des BHKW?
« Antwort #3 am: 25. März 2009, 12:32:55 »
Zitat
Sagen wir mal so, die Freude ist noch etwas getrübt
Das wird bei den meisten BHKW Betreibern auch so bleiben....
Nicht alle, aber die meisten, Netzbetreiber und EVUs sehen diese als alzu unliebsame Konkurenz, wenn das zur Mode wird, fallen ja deren Monopolbereiche.
Das darf nicht sein, also behindern sie den Anfang wo es nur geht.

Da wird sich dein Freund schon mit den entsprechenden Gesetzestexten auseinander setzen müssen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Alleine das neue KWK Gesetz hat so viele Verbesserungen gebracht, die man den Sachbearbeitern erst mal beibringen muss, von alleine lernen die die neuen Vorgaben des Gesstzgebers nicht solange die Vernesserungen für die kleinen BHKWler bringen.
Andersherum sind die teilweise schon am nächsten Tag mit Schriftsätzen auf der Matte...

Also Entscheidung war richtig, BHKW sind die schnellste Überbrückungslösung zum Energiesparen.
Solange bis wir in Altbeständen von der Sonne versorgt werden können.

Bernd

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz