Energiebezug > Gas (Allgemein)
RWE entgeht Kartellstrafe
superhaase:
Ja, die Kartellbehörden sind m.E. immer viel zu lasch.
Angemessen wäre, erstens, eine saftige Kartellstrafe zu verhängen (z.B. auch in Form einer Rückzahlung an Kunden), und zweitens trotzdem den Netzverkauf zu verlangen (ansonsten noch eine Geldstrafe an die EU).
Nur so würde eine Abschreckungswirkung entstehen, die das Kartellrecht dringend braucht.
Der jetzige Kuhhandel ist doch geradezu eine Einladung für alle Unternehmen, Missbrauch zu treiben, denn die unrechtmäßigen Gewinne darf man ja behalten.
userD0010:
sh:
Angemessen wäre, erstens, eine saftige Kartellstrafe zu verhängen (z.B. auch in Form einer Rückzahlung an Kunden), und zweitens trotzdem den Netzverkauf zu verlangen (ansonsten noch eine Geldstrafe an die EU).
Wie werden denn die RWE wohl die evtl. saftige Kartellstrafe kalkulatorisch unterbringen? Doch wohl als \"Kosten\" bei der nächsten Preisrunde.
Und als potentielle Käufer der Netze kommt doch vielleicht einer der \"drei Kollegen\" in Frage. Damit wäre doch den Forderungen der EU Genüge getan.
Und wenn dann eON ander Reihe ist, kaufen halt die RWE deren Netze.
superhaase:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
Wie werden denn die RWE wohl die evtl. saftige Kartellstrafe kalkulatorisch unterbringen? Doch wohl als \"Kosten\" bei der nächsten Preisrunde.
--- Ende Zitat ---
Wo ist dann das Problem?
Dann laufen ihnen die Kunden weg. Inzwischen besteht ja die Möglichkeit.
Durch den Verkauf der Netze wird der Wettbewerb ja noch verbessert.
--- Zitat ---Und als potentielle Käufer der Netze kommt doch vielleicht einer der \"drei Kollegen\" in Frage. Damit wäre doch den Forderungen der EU Genüge getan. Und wenn dann eON ander Reihe ist, kaufen halt die RWE deren Netze.
--- Ende Zitat ---
Einen solchen Verkauf würde die Kartellbehörde natürlich nicht zulassen.
RuRo:
An dem Thema darf man dranbleiben.
Warten wir es ab, ob RWE das Netz verkauft - ich habe da meine Zweifel. Das EnWG bietet in den §§ 6 ff. noch genügend Gestaltungsspielräume.
Es wird ggf. eine Tochergesellschaft gegründet, die nur auf dem Papier frei von der Mutter ist. Evtl. wird dem Töchterlein das Netz auch nur verpachtet usw. usw.
bjo:
hallo,
einige Stadtwerke in NRW wollen sich zusammenschließen und für das Netz bieten.
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