Energiepreis-Protest > Bayern
Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
RR-E-ft:
@Pappamitbauch
Der Versorger hat den Vertrag gekündigt?
Dann kann es sich - bis zur Kündigung - nur um einen Sondervertrag gehandelt haben.
Ein Grundversorgungsvertrag ist gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV durch den Versorger nicht ordentlich kündbar. Das ist also entscheidend.
Das OLG München hat bereits mit Urteil vom 12.03.2009 entschieden, dass gegenüber Sondervertragskunden kein Preisänderungsrecht aus § 4 AVBGasV bestand, ein solches auch nicht über AGB wirksdam vereinbart werden konnte, einseitige Preisänderungen deshalb unwirksam sind.
Hauptsacheklage nach einer einsetweiligen Verfügung gegen eine angedrohte Versorgungseinstellung im Sinne des § 926 ZPO ist übrigends nicht die Feststellungsklage, dass Preiserhöhungen unwirksam waren. ;)
Ggf. sollte hilfsweise auf Feststellung geklagt werden, dass der Vertrag nicht durch Kündigung zum... wirksam beendet wurde (für den Fall, dass das Gericht den Vertrag doch als Grundversorgungsvertrag einordnen sollte).
Pappamitbauch:
@R-E-ft
herzlichen Dank für die Info!!!
Es handelte sich natürlich um einen sog. Gas-Norm-Sondervertrag, in dessen Ausführung keinerlei Preisanpassungsklausel vorhanden war. Der Vertrag lief seit 1996 und wurde mir jetzt zum 31.12.08 gejkündigt. Ich laufe also jetzt wieder über die Grundversorgung. Mein RA hatte auch der Kündigung widersprochen, d.h. der \"alte\" Sondervertrag sollte so weitergeführt werden - leider hat die Richterin sich hier nicht festlegen wollen und die Geschichte erstmal auf 27.5. vertagt. Bis dahin solle ich, bzw. mein RA sich um einen \"Gutachter\" kümmern - auf meinen Wunsch übrigens!!!!
Die Richterin wollte mir tatsächlich einen Wirtschaftsprüfer vorschlagen, der aber für meinen örtlichen Versorger arbeitet!!!! Ich konnte das kaum glauben und habe natürlich dankend abgelehnt...
Mittlerweile hege ich Zweifel, ob mein RA sich mit der Materie wirklich auskennt, bzw. sich hineinversetzen möchte... am meisten habe ich eigentlich vor Gericht erzählt...
Kann man eigentlich während des Verfahrens auch den RA wechseln???? Habe eine Rechtsschutzversicherung. Jetzt gibt es hier in Coburg auch in der RA-Liste vom Bund der Energieverbraucher einen Anwalt, der sich auskennen sollte - habe das vorhin eben gelesen und würde dann ggf. wechseln.
Ist das Urteil des OLG München denn schon rechtskräftig? Das wäre natürlich toll - dann müßte mein Vertrag auch weiterlaufen, bzw. könnte der Versorger keine Nachzahlungen geltend machen oder?
Vielen Dank,
Pappamitbauch
Pappamitbauch:
@RR-E-ft
habe leider kein Urteil des OLG München vom 12.03.2009 gefunden??!!
Kann es sein, dass Sie das OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 meinen? U 781/08
War das einzige das hier passen würde :P
Viele Grüße,
Pappamitbauch
RR-E-ft:
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Augen auf im Rechtsverkehr.
Pappamitbauch:
Dankeschön!
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