Energiepreis-Protest > Bayern
Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
Pappamitbauch:
Hallo liebe Foren Gemeinde,
wer kann mir einige Sachverständige, bzw. Gutachter für Bayern nennen, die bei meinem örtlichen Versorger die Billigkeit, bzw. Unbilligkeit der Preise nachweisen können, nennen?
Hatte gestern mündliche Verhandlung vor dem AG, die Richterin wollte sich hier aber nicht festlegen (wen wunderts), Sachverständige könnte ich mir nach Gutdünken aussuchen - und das mache ich auch.
Erfahrung sollte natürlich da sein :D
Vielen Dank im voraus.
pappamitbauch
Kämpfer:
Hallo,
unter Berücksichtigung von § 404 ZPO (1) erfolgt die Auswahl der
zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl durch das Prozessgericht.
Ungeachtet dessen kann nach § 404 ZPO (3) das Gericht die Parteien auffordern, Personen zu bezeichnen, die geeignet sind, als Sachverständige vernommen zu werden.
Im vorliegenden Fall erscheint es eher außergewöhnlich, dass die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl offensichtlich nicht durch das Prozessgericht erfolgt ist oder erfolgen soll.
Wie dem auch sei, es muss der Versorger die Billigkeit der Preise nachweisen. Dies ist nicht Aufgabe des Verbrauchers.
Freundliche Grüsse
Kämpfer
kamaraba:
@Pappamitbauch
Was sagt den Ihr Rechtsanwalt dazu, oder waren Sie \"OHNE\"?
Pedro:
@Pappamitbauch:
--- Zitat ---Hatte gestern mündliche Verhandlung vor dem AG, die Richterin wollte sich hier aber nicht festlegen.....Sachverständige könnte ich mir nach Gutdünken aussuchen - ...
--- Ende Zitat ---
Sehr ungewöhnlich! Wer hat geklagt, Versorger oder selbst? Wie steht es mit der Zuständigkeit des Amtsgerichts? Wer trägt die Kosten für einen \'\'nach Gutdünken\'\' selbst ausgesuchten Sachverständigen, wenn z.B. der Versorger den nicht anerkennt?
Das würde ich alles noch einmal genau hinterfragen!
Pappamitbauch:
Hallo @ll,
ja irgendwie hat mich das auch gewundert. Ich hatte natürlich einen RA mit bei der Verhandlung - geklagt habe ich selbst gegen die Unbilligkeit der Preise, bzw. wurde gezwungen zu klagen.
Nachdem die einstweilige Verfügung abgelaufen war (der Versorger wollte mir das Gas abdrehen), mußte ich eine Klage in der Hauptsache beim AG einreichen.
Das ist jetzt gut 1 Jahr her - die Mühlen mahlen vor Gericht wohl langsam....
Mein RA hat die Klage auch noch erweitert, da ich Sondervertragskunde war und mir der Versorger dann den Vertrag gekündigt hat (fehlende Preeisanpassungsklausel??!!).
Die Richterin wollte sich dazu aber überhaupt nicht äußern, sie sagte ind der GasGVV sei eine Preeiserhöhungsklausel enthalten und sie wäre nicht dazu da, diese Verordnung in Frage zu stellen - diese müßte dann wohl vors Landgericht...
Fragen über Fragen... und mein RA hat mir eben geraten hier beim Bund der Energie Verbraucher nach einem Sachverständigen zu suchen....
eigentlich bin ich ja auch der Meinung dies wäre Sache des Gerichts... - oder5 meines RA.
Was meint ihr denn dazu?
Viele Grüße,
Pappamitbauch
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