Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?

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RR-E-ft:
@Martinus11

Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden.

Wenn ein Preis vertraglich vereinbart wurde - und mag dieser auch ohne Befugnis zur einseitigen Preisänderung nachträglich einseitig unabänderlich sein - so ist für die auf vertraglicher Grundlage gelieferten Energiemengen ein Entgelt vertraglich  geschuldet, welches sich durch Multiplikation (\"Mal- Rechnen\") der vertraglich gelieferten Energiemenge mit dem vertraglich vereinbarten Preis (ggf. plus vereinbartem Grundpreis) ergibt. Daraus ergibt sich die vertragliche Schuld, welche mit der Verbrauchsbrechnung gefordert werden kann. Von der Verbrauchsabrechnung sind bereits geleistete Vorauszahlungen in Form von Abschlägen abzusetzen.

Martinus11:
Für den ALTEN PREIS besteht ein Rechtsgrund und eine vertragliche Schuld, bzgl. Abschläge und evtl. Nachzahlungen (wegen erhöhtem Verbrauch).

Alle diesbezüglichen Zahlungen kann ich nicht verweigern, außer, das EVU bietet mir - wie geschehen - irrtümlich einen zu niedrigen Abschlag an. Die sich nach meinen Berechnungen ergebenden Nachzahlungen muss ich zahlen. Auch, wenn das EVU diese Zahlung dann mit den Gesamtforderungen gemäß der eigenen Berechnung verrechnet.

Korrekt?

Dann reduziert sich die gesamte Sache mit dem irrtümlich zu niedrigen Abschlag NUR auf die Zinsfrage. Jetzt geringere Abschläge, dafür höhere Nachzahlung später = kleiner Zinsvorteil.

Martinus11

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Martinus11
Korrekt?

--- Ende Zitat ---

Trotz aller Mühen der bisherigen Antwortenden leider wieder nicht. Nein.
Du kannst einen ja richtig strubbelig machen ;)

Ich empfehle dir dringend das Basiswissen, gekennzeichnet mit \"Wichtig\" im Bereich \"Grundsatzfragen\"
Und etwas Recherche.

Wenn Du deinen Versorger benennen würdest, könnte Evitel2004 diesen Thread und auch diesen
Erforderliche Nachzahlung trotz Widerspruch wg. höh. Verbrauch
vielleicht aus den Grundsatzfragen in den Versorgerbereich verschieben.

 
Das ist keine Grundsatzfrage, welche die Welt bewegen müsste.

Wenn es die Welt bewegen muss, dann wäre dieser Teil des Forums aber leer.

Dieser Teil des Forums wäre sicher nicht leerer, nur nicht völlig überfrachtet.
Es ist nun einmal keine Grundsatzfrage (und neu schon lange nicht mehr)

Martinus11:
Dass ich gemäß meiner Berechnung eine verbrauchsbedingte Nachzahlung NICHT leisten muss, war falsch. Und jetzt ist auch falsch, dass ich sie SCHON zahlen muss??


Tut mir ja leid, aber das \"Wichtige\" oben hat mir nur gesagt, dass
-es harte und weiche Verweigerer gibt
-man rechtzeitig die Abschläge kürzen soll, wenn Überzahlung droht (nicht mein Fall)
-man grundsätzlich den zuletzt gezahlten, nicht widersprochenen Preis schuldig ist.

Suchfunktion klappt bei mir nicht. Hatte ich im anderen Thread erwähnt, hier leider vergessen.

Sorry, wenn das Ganze als überflüssige Aufblähung verstanden wird, aber meine Frage hätte sich doch höchstwahrscheinlich mit einem einzigen \"Ja, du musst\" oder \"Nein, aber du sollst, weil...\" beantworten lassen.
Kannst du mir bitte einen Link geben?

Martinus11

Kampfzwerg:
@Martinus11

ich muss mich korrigieren, du kannst einen nicht nur strubbelig machen, du machst einen strubbelig. Imperativ ;)
 
Deine Frage \"Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?\" wurde bereits beantwortet. Und zwar mehrfach und ausführlichst.
Und m.E. auch verständlich.
Kurz und knapp: ja!
Und dann nutze die Zeit bis zur nächsten RG und lese, informiere dich.

Warum die Suchfunktion bei dir nicht funktionieren sollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Oder du willst uns verkaspern.

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