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Autor Thema: Geänderte Regelungen für die Versorgung mit Erdgas - Vertragsänderung durch die Hintertür?  (Gelesen 6635 mal)

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Offline antischorn

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Ich gehe davon aus, dass viele Kunden in der vergangenen Woche Post von der AggerEnergie bekommen haben. Das Schreiben beinhaltet die Ankündigung der Gaspreissenkung zum 1. April 2009, eine Kundeninformation und die geänderte Regelung für die Versorgung mit Erdgas.

Zu diesen Schreiben vertrete ich folgende Meinung:

Ich habe den Eindruck, dass die AE uns Kunden mit der Ankündigung einer Gaspreissenkung zum 01.04.09 auch ganz nebenbei eine geänderte „Regelung zum Vollversorgungsvertrag Erdgas“ unterjubeln will, um die Bedingungen der bestehenden Sonderverträge durch die Hintertür zu ändern. Oder besser gesagt, die bestehenden Sonderverträge in „Vollversorgungsverträge“ mit entsprechend angepasster Preisgleitklausel umzuwandeln, ohne eine Kündigung der bestehenden Verträge auszusprechen, wenn der Kunde diesem Schreiben nicht widerspricht.

Schaut man sich auf der Web-Seite der AggerEnergie um, so ist dort zu lesen, dass die „Vollversorgung“ in direkten Zusammenhang mit den bestehenden Sonderverträgen gebracht wird. Dies geht aus dem o. g. Schreiben der AggerEnergie in keiner Weise hervor. Ich behaupte sogar, dass das Wort „Sondervertrag“ absichtlich keine Verwendung gefunden hat, um keine schlafenden Hunde zu wecken!

So steht auf der Web-Seite der AggerEnergie (Stand 20.02.09) folgendes:

Zitat
Allgemeine Tarife und Sondervertragspreise für die Versorgung mit Gas

Ab 01. April 2009 gelten für die Gasversorgung im Rahmen von Sonderverträgen die nachstehenden Sondervertragspreise für die Vollversorgung.  Für Vertragsverhältnisse, die ab dem 01. April 2009 begründet werden, beträgt die Erstlaufzeit des Vertrages 6 Monate. Danach kann der Vertrag jeweils zum Quartalsende mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Im Falle des Umzuges oder der Grundstücksveräußerung des Kunden haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Ein Lieferantenwechsel nach Beendigung des Vertrages wird unentgeltlich und zügig gewährleistet.  Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse ändert sich die Vertragslaufzeit nicht und bestimmt sich weiterhin nach der ursprünglichen Vereinbarung. Gleiches gilt für die Kündigungsfristen.

Die allgemeinen Tarife der AggerEnergie mit dem Text zu den Sonderverträgen findet man hier ...

Die neue Regelung zum Vollversorgungsvertrag findet man als PDF-Dokument hier ...

Das dazugehörige Anschreiben findet man hier ...

Ich halte diese Vorgehensweise für rechtlich fragwürdig. So steht in meinem Sondervertrag unter §7:

Zitat
§ 7 Vertragsbestandteile
[list=1]
  • Soweit in diesem Sondervertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen \"Algemeinen Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV)\" und die hierzu veröffentlichten Anlagen der Gasgesellschaft, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.  
  • Zusätzliche Abmachungen sind nur gültig, wenn sie gegenseitig schriftlich bestätigt sind.
  • [/list=1]
Folgende Punkte gilt es für meine persönliche Situation (Sondervertrag) - die vielleicht auch auf andere Mitstreiter zutrift - zu klären:

[list=1]
  • Kann der Inhalt eines bestehenden Vertrages ohne vorherige Kündigung des Selben einseitig durch die AE geändert werden?

Wenn nicht, so kommt die Kündigungsfrist und formale Richtigkeit zum tragen.

  • Wie können die neuen Regelungen zum Vollversorgungsvertrag (Text-Vergleich des Schreibens/Text auf der AE-Webseite) zu meinem Nachteil ausgelegt werden?
  • Muss ich dem Schreiben (hier speziell der geänderten Regelung für die Versorgung Erdgas) der AG widersprechen, um nicht Gefahr zu laufen, automatisch die neuen Regelungen akzeptiert zu haben - oder kann ich das Schreiben als gegenstandlos betrachten?
  • Welche Folgen können zukünftige Zahlungsverweigerungen auf die veränderte Situation haben?  [/list=1]

    Nun, ich stelle diesen Beitrag mal zur Diskussion und hoffe auf rege Beteiligung ...

    Viele Grüße

    Antischorn
Ich habe Angst vor dem schwarzen Mann ... ig-oberberg


Offline eislud

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@antischorn
Die Antworten ergeben sich aus den Links zuvor. Trotzdem aber nochmal kurz zu Deinen Fragen.

zu 1. Einseitige Vertragsänderungen sind, selbst bei Änderungsvorbehalten in den AGB, regelmäßig unwirksam.

zu 2. Da einseitige Vertragsänderungen regelmäßig unwirksam sind, ist eine Prüfung der Nachteile aus solchen Vertragsänderungen nicht wirklich nötig. Trotzdem aber kurz zu der neuen Preisänderungsklausel:  
AggerEnergie hat sich viel Mühe mit ihrer neuen Preisänderungsklausel gemacht, siehe hier § 3.
Die neue Preisänderungsklasuel ist aber trotzdem schon deshalb unwirksam, weil die Kostenbestandteile nicht benannt sind bzw. für den Kunden nicht bekannt sind und deshalb ein Kontrolle von Preisänderungen anhand der Klausel selbst, für den Kunden nicht möglich ist.
 
Der Grund für die Änderungswünsche ist wohl darin zu suchen, dass der AggerEnergie gehörig die Düse geht  :D - geht ja aus Deinem Beitrag hier hervor.

zu 3. Ein Widerspruch ist wegen Unwirksamkeit nicht notwendig. Zudem könnte ein Widerspruch in Folge zu einer Kündigung führen, was ja nicht wünschenswert ist.

zu 4. Da einseitige Vertragsänderungen regelmäßig unwirksam sind, können sich daraus keine Folgen ergeben.

Nur meine Meinung.

Offline antischorn

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@eislud

Erst mal Danke für Deine umfangreiche Antwort. Nach kurzer Recherche der von Dir oben angegebenen Links, bin ich auch zu dem Schluss gekommen, wegen der neuen Regelungen erst mal die Füße still zu halten. Zunächst werde ich der Preisänderung (auch wenn es eine Preissenkung ist) widersprechen und mich dann um die Rückforderungen kümmern.

Gruß

Antischorn
Ich habe Angst vor dem schwarzen Mann ... ig-oberberg

Offline Sid

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Zitat
Original von antischorn
Zunächst werde ich der Preisänderung (auch wenn es eine Preissenkung ist) widersprechen und mich dann um die Rückforderungen kümmern.

Da ist mir der Sinn nicht ganz klar. Eislund hatte doch darauf hin gewiesen, dass ein Widerspruch nicht notwendig ist, bzw. zu einer Kündigung führen kann!?

Gruß,
Sid

Offline antischorn

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Zitat
Original von Sid

Da ist mir der Sinn nicht ganz klar. Eislund hatte doch darauf hin gewiesen, dass ein Widerspruch nicht notwendig ist, bzw. zu einer Kündigung führen kann!?

Gruß,
Sid

Na ja, vielleicht etwas voreilig ausgesprochen, aber ich denke, dass uns bald sowieso neue Verträge von der AggerEnergie unter die Nase gehalten werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass dies bei eventuellen Verhandlung bezüglich der Rückforderungen geschehen wird. Auch zu diesem Thema gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen. Vorher hole ich mir anwaltlichen Rat ein ...

Gruß
Antischorn
Ich habe Angst vor dem schwarzen Mann ... ig-oberberg

Offline eislud

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Ein Widerspruch gegen eine Preisänderung sollte schon erfolgen - bei Grundversorgungsvertrag sofort, bei Sondervertrag reicht es meines Erachtens zur Jahresrechnung.
Die Gefahr einer Kündigung eines Sondervertrages besteht meines Erachtens hauptsächlich dann, wenn gegen die neuen Vertragsbedingungen wiederspruch eingelegt wird.  

Anwaltlichen Rat sollte man sich auf jedenfall holen, spätestens vor den Rückforderungsverhandlungen. Für das Versorgungsgebiet der AggerEnergie, scheint es ja auch bereits einen versierten Anwalt zu geben.

Die dann vielleicht folgende Kündigung eines Sondervertrages wäre meines Erachtens rechtens, auch wenn das Bundeskartellamt vor geraumer Zeit darauf hingewiesen hat, daß ein solches Vorgehen bei Unbilligkeitseinwand grundsätzlich nicht rechtens ist und damit grundversorgte und Sondervertragskunden in einen Topf geworfen hat.

Offline antischorn

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Zitat
Original von eislud
Die Gefahr einer Kündigung eines Sondervertrages besteht meines Erachtens hauptsächlich dann, wenn gegen die neuen Vertragsbedingungen wiederspruch eingelegt wird.  

Genau hier besteht noch eine Verunsicherung meinerseits. Da ich seit Mai 2007 nur den in meinem Sondervertrag vereinbarten Preis/kWh bezahle, bin ich bezüglich der \"geänderten Regelung für die Versorgung mit Erdgas\", noch der Überzeugung: Einfach kommen lassen und wie gewohnt kürzen und mit dem Risiko einer Klage leben.

Je nach Beratung und neuen Erkenntnissen kann sich meine Einstellung aus wirtschaftlichen Gründen aber auch ändern.

Gruß
Antischorn
Ich habe Angst vor dem schwarzen Mann ... ig-oberberg

 

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