Ich gehe davon aus, dass viele Kunden in der vergangenen Woche Post von der AggerEnergie bekommen haben. Das Schreiben beinhaltet die
Ankündigung der Gaspreissenkung zum 1. April 2009, eine Kundeninformation und die geänderte Regelung für die Versorgung mit Erdgas.Zu diesen Schreiben vertrete ich folgende Meinung:
Ich habe den Eindruck, dass die AE uns Kunden mit der Ankündigung einer Gaspreissenkung zum 01.04.09 auch ganz nebenbei eine geänderte „Regelung zum Vollversorgungsvertrag Erdgas“ unterjubeln will, um die Bedingungen der bestehenden Sonderverträge durch die Hintertür zu ändern. Oder besser gesagt, die bestehenden Sonderverträge in „Vollversorgungsverträge“ mit entsprechend angepasster Preisgleitklausel umzuwandeln, ohne eine Kündigung der bestehenden Verträge auszusprechen, wenn der Kunde diesem Schreiben nicht widerspricht.
Schaut man sich auf der Web-Seite der AggerEnergie um, so ist dort zu lesen, dass die „Vollversorgung“ in direkten Zusammenhang mit den bestehenden Sonderverträgen gebracht wird. Dies geht aus dem
o. g. Schreiben der AggerEnergie in keiner Weise hervor. Ich behaupte sogar, dass das Wort „Sondervertrag“ absichtlich keine Verwendung gefunden hat, um keine schlafenden Hunde zu wecken!
So steht auf der
Web-Seite der AggerEnergie (Stand 20.02.09) folgendes:
Allgemeine Tarife und Sondervertragspreise für die Versorgung mit Gas
Ab 01. April 2009 gelten für die Gasversorgung im Rahmen von Sonderverträgen die nachstehenden Sondervertragspreise für die Vollversorgung. Für Vertragsverhältnisse, die ab dem 01. April 2009 begründet werden, beträgt die Erstlaufzeit des Vertrages 6 Monate. Danach kann der Vertrag jeweils zum Quartalsende mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Im Falle des Umzuges oder der Grundstücksveräußerung des Kunden haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Ein Lieferantenwechsel nach Beendigung des Vertrages wird unentgeltlich und zügig gewährleistet. Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse ändert sich die Vertragslaufzeit nicht und bestimmt sich weiterhin nach der ursprünglichen Vereinbarung. Gleiches gilt für die Kündigungsfristen.
Die allgemeinen Tarife der AggerEnergie mit dem Text zu den Sonderverträgen findet man
hier ...Die neue Regelung zum Vollversorgungsvertrag findet man als PDF-Dokument
hier ...Das dazugehörige Anschreiben findet man
hier ...Ich halte diese Vorgehensweise für rechtlich fragwürdig. So steht in meinem Sondervertrag unter §7:
§ 7 Vertragsbestandteile
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- Soweit in diesem Sondervertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen \"Algemeinen Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV)\" und die hierzu veröffentlichten Anlagen der Gasgesellschaft, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.
- Zusätzliche Abmachungen sind nur gültig, wenn sie gegenseitig schriftlich bestätigt sind.
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Folgende Punkte gilt es für meine persönliche Situation (Sondervertrag) - die vielleicht auch auf andere Mitstreiter zutrift - zu klären:
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- Kann der Inhalt eines bestehenden Vertrages ohne vorherige Kündigung des Selben einseitig durch die AE geändert werden?
Wenn nicht, so kommt die Kündigungsfrist und formale Richtigkeit zum tragen.
- Wie können die neuen Regelungen zum Vollversorgungsvertrag (Text-Vergleich des Schreibens/Text auf der AE-Webseite) zu meinem Nachteil ausgelegt werden?
- Muss ich dem Schreiben (hier speziell der geänderten Regelung für die Versorgung Erdgas) der AG widersprechen, um nicht Gefahr zu laufen, automatisch die neuen Regelungen akzeptiert zu haben - oder kann ich das Schreiben als gegenstandlos betrachten?
- Welche Folgen können zukünftige Zahlungsverweigerungen auf die veränderte Situation haben? [/list=1]
Nun, ich stelle diesen Beitrag mal zur Diskussion und hoffe auf rege Beteiligung ...
Viele Grüße
Antischorn