Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lingen

Gas, Sonderkunden, Landgericht Osnabrück Urteil vom 10.12.2008 – 2 S 326/08

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enerveto:
Stadtwerke Lingen GmbH, Gas, Sonderkunden, Urteil LG Osnabrück vom 10.12.2008 – 2 S 326/08

Das LG Osnabrück hat nun auch zu einem Sonderkundevertrag entschieden.
Das Urteil des LG Osnabrück vom 10.12.2008 liegt dem Bund der Energieverbraucher vor.

>>>Urteil LG Osnabrück v. 10.12.2008

Die beteiligten Parteien schweigen sich bis jetzt darüber aus, dass Sonderkunden der Stadtwerke Lingen GmbH alle Preisänderungen nach Vertragsabschluss nicht akzeptieren müssen.
Möglicherweise sollen Rückforderungsansprüche (§ 812 BGB – Ungerechtfertigte Bereicherung) durch Verjährung vermieden werden.
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