Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rücknahme von Sperrandrohungen  (Gelesen 8518 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Rücknahme von Sperrandrohungen
« am: 10. März 2009, 20:03:46 »
Die Stadtwerke hatten einem Kunden, der die einseitigen Preioserhöhungen nicht akzeptierte, wegen einer angeblich offenen Forderung in Höhe von über 3.000 € die Einstellung der Versorgung angedroht.

Auf anwaltliche Intervention hat der Stadtwerke- Geschäftsführer eine schriftliche Erklärung abgegeben, wonach man von der angedrohten Versorgungseinstellung keinen Gebrauch machen werde.

Die Stadtwerke halten daran fest, dass eine entsprechende Forderung bestünde, die ggf. gerichtlich geklärt werden muss. Dies kann auch durch eine negative Feststellungsklage des Kunden erfolgen, nachdem sich die Stadtwerke weiter entsprechender Forderung gegenüber dem betroffenen Kunden berühmen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz