Energiepreis-Protest > Stadtwerke Mühlhausen

LG Mühlhausen: Energiepreiserhöhungen unwirksam

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RR-E-ft:
LG Mühlhausen: Energiepreis- Erhöhungen unwirksam


--- Zitat ---Gegen die Mühlhäuser Stadtwerke geklagt hatte ein Strom- und Gaskunde aus Mühlhausen, der die Preiserhöhungen ab Januar 2005 nicht mehr akzeptieren wollte und jeweils den Erhöhungen widersprochen hatte. Bei beiden Sonderverträgen seien die Grundlagen unklar und eine Benachteiligung des Kunden abzuleiten, stellte das Gericht fest. Es reiche, dass der Kläger die Preiserhöhungen rügt und ihnen widerspricht.

Die beklagten Stadtwerke hatten sich im Verfahren darauf berufen, dass der Kunde die Gas- und Stromrechnungen bezahlt habe und diese damit Vertragsgrundlage geworden seien.

Az.3 O 1131/06
--- Ende Zitat ---

Ansprechpartner wegen Rückforderungsansprüchen

DieAdmin:
Ui, der Server der HP scheint wohl momentan etwas außer Gefecht gesetzt. (also einfach die Domain angesteuert)

er sucht, und sucht und sucht...

RR-E-ft:
Sind die Stadtwerke Mühlhausen netztechnisch abgetaucht oder abgesoffen?

DieAdmin:
so, jetzt gehts wieder.

Vielleicht war ja ein Hacker auf dem Server unterwegs und hat den sehr in Anspruch genommen. Also nicht unbedingt im Bereich der Stadtwerke, sondern auf anderen HP\'s, die auf den selben Server liegen.

Sollte eine komische Meldung kommen beim Ansteuern der HP, kann es sein, das die Staatsanwaltsschaft beim Hoster ist. Und da wird alles abgestellt, bis der Übeltäter gefunden.

Oder sie haben einfach auf ein anderes System umgebaut, da soll sowas auch vorkommen  :D

Hab mal geschaut, ob schon eine Pressemitteilung da ist, aber die ist bestimmt noch in Arbeit, aber schön, dass man in einem anderen Zusammenhang auf die Verbraucherschützer verweist:

http://www.stadtwerke-muehlhausen.de/emodul/project/upload/pressemitteilungen/37.pdf


--- Zitat ---Die Stadtwerke empfehlen, sich bei telefonischen Werbeanrufen nicht überrumpeln zu lassen und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Werbeanrufe zu Hause ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers nicht erlaubt sind. Verbraucherschützer warnen regelmäßig vor dieser verbotenen Telefonwerbung.
--- Ende Zitat ---

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