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Gewinne nicht gestiegen? - Der erste Blick trügt oft.

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reblaus:
Aber an diesem Beispiel erkennen Sie doch wunderbar, dass die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen Ertragszuschüsse von ihrem Vorlieferanten erhalten. In Höhe von 1,7 Mio wurden hierfür in der Vorjahresperiode eingestellte Rückstellungen aufgelöst.

Was zusätzlich innerhalb des gleichen Geschäftsjahres zurückgeflossen ist, wird natürlich sofort mit dem Materialaufwand verrechnet. Das erfahren Sie aus dem Jahresabschluss so nicht. Da müssen Sie die Veränderung in der Positon Materialaufwand über mehrere Jahre vergleichen, und prüfen, ob die Veränderung mit den behaupteten Steigerungen der Bezugskosten übereinstimmen.

Im Falle von Bietigheim-Bissingen ist das schwierig, da dort neben Gas auch in großem Umfang Strom, Wasser und Wärme abgesetzt wird. Einen Versuch ist es aber allemal wert. Und für einen substantiierten Vortrag sollte es auch genügen.

Unter \"sonstige Aufwendungen\" dürfen Kosten und Rückerstattungen aus Gasbezügen nicht eingestellt werden. Hier dürfen nur Positonen aufgeführt werden, die nach § 275 HGB nicht in anderen Posten aufzuführen sind. Anderenfalls handelt es sich um Bilanzfälschung.

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
Aber an diesem Beispiel erkennen Sie doch wunderbar, dass die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen Ertragszuschüsse von ihrem Vorlieferanten erhalten. In Höhe von 1,7 Mio wurden hierfür in der Vorjahresperiode eingestellte Rückstellungen aufgelöst.
--- Ende Zitat ---
Wunderbar-wirklich? Mir wäre es lieber, wenn der von Ihnen genannte § 275 HGB wirklich zu einer ausführliche Erläuterung führen würde.  Sonstige betriebliche Aufwendungen von 10.886.445,03 EUR und die Veränderung (8.634.930,57 EUR im Vorjahr) sind ja bei einem kleinen Stadtwerk immerhin bemerkenswert.

AKW NEE:
Die Trennung von Netz und Vertrieb eröffnet dem Versorger auch Möglichkeiten den einen oder anderen Bereich schlecht zu rechnen. E.ON Avacon hat damit 2007 belegen können, dass der Netzbetrieb ein Minus macht.

siehe auch hier:
Geschäftsbericht

reblaus:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen müssen nicht umfangreicher aufgeschlüsselt werden. Hierbei handelt es sich aber um Kosten wie Porto, Telefon, Blumenschmuck etc.

Noch nicht einmal die Kosten für die Strapsen der Chefsekretärin dürfen hier aufgenommen werden. Die sind unter Personalaufwand zu verbuchen.

Die interessanten außerperiodischen Kosten und Erträge finden Sie unter außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen § 275 Abs. 2 Nr. 15, 16 HGB (von mir zuvor versehentlich als \"sonstige Kosten und Erträge\" bezeichnet, was korrigiert wurde).

Diese Beträge wurden von den Stadtwerken in einer nach dem HGB ausreichenden Weise erläutert. Lesen Sie bitte die wenigen Zahlen unterhalb der eigentlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Das ist der Anhang. Im HGB steht nicht, dass man den Anhang auch als \"Anhang\" betiteln muss, oder dass er eine Mindestanzahl an Silben auszuweisen hat.

Sie müssen wissen, dass die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften eine sehr lästige Pflicht ist. Diese Zahlen würde man viel lieber für sich behalten. Daher verwenden die Bilanzbuchhalter der Firmen viel Zeit und Energie die wahren Verhältnisse des Unternehmens möglichst zu vertuschen und so kompliziert darzustellen, dass nur noch Spezialisten durchblicken.

Wenn die Stadtwerke diese Intention gehabt haben, haben sie eindeutig an der falschen Stelle gespart. Viel geeigneter wäre gewesen über fünf Seiten völlig überflüssige Zahlen aneinanderzureihen um irgendwo dazwischen den Betrag von 1,7 Mio. unauffällig zu platzieren. Man hätte sich auch über dreißig Seiten in undurchschaubaren Schachtelsätzen über Nichtigkeiten auslassen können, um die veröffentlichungspflichtigen Informationen in irgendwelchen Halbsätzen auf Seite 23 zu verstecken.

Für Sie ist aber besonders wichtig, sich die Kosten für den Materialaufwand genau zu betrachten, und hier vor allem die Aufwendungen für bezogene Waren. Die GuV muss immer in der gleichen Reihenfolge wie in § 275 HGB aufgebaut werden. Diese Position finden Sie daher immer an gleicher Stelle.

@AKW-nee
Da kommen wir jetzt in das Feld der Konzernbilanz. Zwischen unterschiedlichen Konzerntöchtern können Sie fast beliebig Verrechnungspreise ansetzen, so dass Gewinne völlig unproblematisch dorthin verschoben werden können, wo man sie gerne hätte. Da blickt dann kein Außenstehender mehr durch.

AKW NEE:
Richtig

Nur bei der E.ON Avacon war es leicht zu finden!

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