Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Gewinne nicht gestiegen? - Der erste Blick trügt oft.
reblaus:
--- Zitat ---... oder ist das Alles \"rüdeste Verkehrung von Tatsachen\" und \"Verschwörungstheorie\" à la reblaus?
--- Ende Zitat ---
Sie haben es erfasst. Es fehlt nämlich schon daran, dass die Behörde im Aufsichtsrat sitzt (§ 100 AktG). Sodann fehlt es daran, dass der Aufsichtsrat die Geschäfte führt (§ 76 AktG). Wenn die Behörde gar keinen Sitz in einem Gremium hat, welches die Preise auch gar nicht festsetzt, was ist denn dann von einer Pflicht zum Erlass eines die Preise festsetzenden Verwaltungsaktes zu halten? Ganz zu schweigen davon, dass die §§ 102 ff. GemO überhaupt nicht vor überhöhten Preisen, sondern vor Preisdumping schützen sollen. Ziel der Regelungen ist nämlich, die Gemeinde zu hindern, mit ihrer überragenden Bonität durch besonders günstige Angebote den Privatunternehmen, die durch ihre Steuerzahlungen diese Bonität überhaupt erst ermöglichen, unlauteren Wettbewerb zu bereiten.
Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit dem GmbH-Recht, dass der Verwaltungsakt dahingehend auszugestalten sei, dass der Gesellschaftervertrag so zu ändern ist, dass die Gesellschafterversammlung im Innenverhältnis die Geschäfte führt, und ein Volldubel einzustellen sei, der diese Geschäftsführung nach außen hin vertritt und den Kopf für Fehlentscheidungen hinzuhalten hat, bei Bezahlung nach BAT, weil alles andere ja die Gaspreise wieder unangemessen anheben könnte.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
--- Zitat ---... oder ist das Alles \"rüdeste Verkehrung von Tatsachen\" und \"Verschwörungstheorie\" à la reblaus?
--- Ende Zitat ---
Sie haben es erfasst. ..........
Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit dem GmbH-Recht, .....
--- Ende Zitat ---
@reblaus, Sie sind der absolute Experte und wissen alles sicher. Sie haben immer noch nicht registriert, dass es nicht nur das AktG & Co. gibt. Und ich komme Ihnen gar nicht ...; Sie kommen mir allerdings etwas sehr hochnäsig daher mit Ihren \"Bewertungen\". Man kann Meinungen vertreten und Wege aufzeigen, die sich als richtig oder nicht richtig herausstellen, aber nicht auf diesem Niveau diskutieren, das ist unakzeptabel.Hier ein Beispiel (nicht aus dem Musterländle) zum Thema und zur Bewertung:
--- Zitat ---B e k a n n t m a c h u n g
Am 27.05.2008 findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Ludwigsfelder Rathauses, Rathausstraße 3,
die 62. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:
........
2.1. Antrag der Fraktion Bürgerinitiative:
Auftragserteilung an die Vertreter der Stadt Ludwigsfelde im Aufsichtsrat der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH der Begrenzung der Eigenkapitalrendite der jährlichen Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH ab dem Jahr 2009
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Auszug Märkische Allgemeine vom 20.11.08:
Außerdem beschloss der neunköpfige Aufsichtsrat – zwei Eon-Edis-Vertreter, zwei EWE-Vertreter und die Stadtverordneten Frank Gerhard/ SPD-Bürgermeister, Peter Dunkel/Die Linke, Iven Kühlewind, Wilfried Köppen/beide SPD, Carsten Hnida/Bürgerinitiative – den Wirtschaftsplan 2009. Er enthält erstmals eine Gewinnbegrenzung für die Stadtwerke: Die Eigenkapitalrendite ist auf 7,66 Prozent festgelegt.
Die Änderung der Geschäftspolitik bei den Ludwigsfelder Stadtwerken hatten, wie berichtet, die Stadtverordneten erzwungen. Im Mai hatten sie beschlossen, sich im Gesellschafterkreis für diese Gewinnbegrenzung stark zu machen.
--- Ende Zitat ---
reblaus:
@nomos
Mein Rat an Sie vom 15.03.2009
--- Zitat ---Ihr Thema ist ein politisches. Dafür müssen Sie um Mehrheiten werben, (...)
--- Ende Zitat ---
hat man in Ludwigsfelde offenbar schon 2008 in die Tat umgesetzt, ganz ohne Verwaltungsakt.
Ich nehme Ihnen nicht krumm, dass Sie die Einwände Ihrer Diskussionspartner lieber ignorieren. statt sachliche Argumente durch Gegenargumente zu widerlegen. Ich gestatte mir aber schon, hierauf klar hinzuweisen, selbst auf die Gefahr hin Sie in Missstimmung zu versetzen.
Vielleicht sollten wir diesen Quatsch in den Bereich \"Vergnügliches und weniger Vergnügliches\" verschieben, denn irgendwann ging es hier mal um das Lesen von Jahresabschlüssen.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Vielleicht sollten wir diesen Quatsch in den Bereich \"Vergnügliches und weniger Vergnügliches\" verschieben, denn irgendwann ging es hier mal um das Lesen von Jahresabschlüssen.
--- Ende Zitat ---
@reblaus, Ihrem Stil bleiben Sie treu. Diese \"Verschwörungstheorie\" und diesen \"Quatsch\" darf man gerne verschieben. Wer ist \"wir\"? Ob der vorgeschlagene Titel für diese neue Rubrik angemessen ist, überlassen wir dabei mal ganz der Administration.
Dass mit der Bilanzauswertung weiter diskutiert werden soll, habe ich mehrfach vorgeschlagen. Wenn aber zu diesem \"Quatsch\" noch diskutiert wird, darf ich doch noch antworten und wo hier unsachlich argumentiert wurde, sollten Sie nochmal nachlesen.
RR-E-ft:
@nomos
Es gibt an keiner einzigen Stelle einen (unterlassenen) Verwaltungsakt, durch den der Bürger direkt in seinen eigenen Rechten verletzt sein könnte, und der es ihm ermöglichen könnte, deshalb fristgebunden vor einem Verwaltungsgericht selbst die Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften in diesem Zusammenhang geltend zu machen, wodurch er selbst in eigenen Rechten verletzt wird.
Also beenden wir an dieser Stelle jeden Hinweis auf öffentlich-rechtliche Vorschriften.
Wir konzentrieren uns bitte an dieser Stelle weiter nur darauf, was man möglicherweise aus Jahresabschlüssen oder sonstigen betriebswirtschaftlichen Unterlagen ggf. herauslesen und ableiten kann.
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