Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Gewinne nicht gestiegen? - Der erste Blick trügt oft.
DocTom:
Angeregt durch die obige Diskussion, habe ich mich abermals mit den veröffentlichten Geschäftsberichten bzw. Jahresabschlüssen auseinandergesetzt
( Vielen Dank für den Hinweis auf den online-bundesanzeiger!)
Dabei zeigt sich dieser Gewinnverlauf (gerundet):
2003: 507 TEURO
2004: 630 TEURO
2005: 628 TEURO
2006: 610 TEURO
2007: 775 TEURO ( trotz Verbrauchsrückgang 5% und Kundenzuwachs von etwas mehr als 2%!).
Sind nicht allein diese Tatsachen, von allem anderen abgesehen, ein eindeutiges Indiz dafür, dass es sich hier bei einem Monoenergieanbieter, nicht nur um die blosse Weiterleitung von Bezugskostensteigerung, die ihrerseits auch einer kritischen Würdigung zu unterziehen wären, handeln kann???
Hier zeigt sich wohl auch deutlich der Werte eines WP-Testates, das nur die Jahre 2005 und 2006 betrachtet.
Wie oben bereits erwähnt, findet sich auch der Hinweis, dass empfangene Ertragszuschüsse ( teilw. über 2 Mio Euro) seit einigen Jahren nicht mehr passiviert, sondern aktivisch von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgezogen werden.
mfg
DocTom
reblaus:
--- Zitat ---@reblaus, es braucht hier keinen Exkurs über die Intention des HGB. Das Handelsregister und die Aufgaben und Befugnisse eines Rechtspflegers sind auch keine Unbekannten.
--- Ende Zitat ---
Genau so habe ich dieses Thema aber verstanden, dass es nämlich darum geht, wie aus dem Jahresabschluss eines Gasversorgers Erkenntnisse gesammelt werden können, um sie im Prozess zu verwenden.
--- Zitat ---Dass man mehrere Perioden einbeziehen sollte, inbesondere bei periodenübergreifenden Vorgängen ist eine Binsenweisheit.
--- Ende Zitat ---
Für die meisten Richter und Anwälte sind bilanzrechtliche Erkenntnisse keine Binsenweisheit. In deren Tagesgeschäft geht es nämlich um Mietrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Werklohnforderungen. Bilanzen tauchen dort allenfalls dann auf, wenn die eine Buchhalterin der anderen Buchhalterin mit der Vorjahresbilanz auf den Kopf geschlagen hat, und man darüber streitet, wer den Friseur bezahlen muss. :D
Ihr Thema ist ein politisches. Dafür müssen Sie um Mehrheiten werben, oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen heranziehen, mit denen Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
Im übrigen bestreite ich nicht, dass Ihr Versorger Sie schamlos abkocht.
@Doc-Tom
Versuchen Sie herauszufinden, welche Gasmengen der Versorger in den einzelnen Jahren verkauft hat. Ziehen Sie vom Umsatz die jeweiligen Kosten für den Materialaufwand (Unterpunkt: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren) ab, das sind die Kosten die Ihr Versorger für das Gas bezahlen musste. Das Ergebnis ist die Rohmarge oder Handelsspanne. Wenn die steigt, obwohl die gleiche Menge an Gas verkauft wurde ist der Beweis bereits erbracht, dass der Versorger seinen Gewinnanteil erhöht hat.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Genau so habe ich dieses Thema aber verstanden, dass es nämlich darum geht, wie aus dem Jahresabschluss eines Gasversorgers Erkenntnisse gesammelt werden können, um sie im Prozess zu verwenden.
--- Ende Zitat ---
@reblaus, da bin ich ja bei Ihnen. Ich kann Ihnen auch bei der Beurteilung der Richter folgen wenn es um die Amtsgerichte geht. Die Aufgaben der Richter sind dort halt vielfältig, man kann nicht erwarten, dass sie auf allen Gebieten Sachkunde haben. Sie sind ja eigentlich auch nicht zuständig (§ 102 EnWG)
Die Betrachtung der ausgewiesenen Jahresgewinne reichen sicher nicht. Die Veröffentlichungen sind aber nicht gänzlich für die Sache unbrauchbar. Was nicht klar drinsteht muss man hinterfragen. Gerade bei Konzernverflechtungen (Holding ..) gibt es eine Vielzahl von Verschiebebahnhöfen. Mit der Konzernumlage wollte ich auf einen \"Bahnhof\" hinweisen. Die von Ihnen genannten Leistungen sind da nicht immer gegeben, da wird konkret verschoben, das dürfte gerade bei Stadtwerken zutreffen.
Wenn der Versorger klagt kommt es auf das Bestreiten an. Selbst wenn das Verfahren beim Amtsgericht landet, auch Amtsrichter kann man mit den richtigen Fragen helfen. Der Richter muss sich ein Bild machen, dabei kann man ihm helfen. Nicht alles was die Versorger vortragen muss man so hinnehmen. Die Auseinandersetzung mit der Rechnungslegung und die Forderung nach einer hinreichenden Offenlegung halte ich dazu für grundsätzlich wichtig.
Was das kommunale Wirtschaftsrecht betrifft. Auch da sind Gesetze, die einzuhalten sind. Es ist nicht nur eine politische Auseinandersetzung. Die Hürden sind hier nur noch höher als bei den §§307, 315 BGB &Co.. Wenn Sie mir die Kosten für die vermutlich erforderlichen Gutachten decken, kann das auch juristisch vor Verwaltungsgerichten geklärt werden.
Es ist leider so, dass sich für den einzelnen Bürger und Verbraucher immer mehr das Risiko \"Gutachtenkosten\" als Hürde für rechtliche Klärungen aufbaut. Wie Erfahrungen zeigen, hat das die Gemeinschaft der Verbraucher noch nicht erfasst.[/list]
DocTom:
--- Zitat ---Original von reblaus
@Doc-Tom
Versuchen Sie herauszufinden, welche Gasmengen der Versorger in den einzelnen Jahren verkauft hat. Ziehen Sie vom Umsatz die jeweiligen Kosten für den Materialaufwand (Unterpunkt: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren) ab, das sind die Kosten die Ihr Versorger für das Gas bezahlen musste. Das Ergebnis ist die Rohmarge oder Handelsspanne. Wenn die steigt, obwohl die gleiche Menge an Gas verkauft wurde ist der Beweis bereits erbracht, dass der Versorger seinen Gewinnanteil erhöht hat.
--- Ende Zitat ---
@reblaus
Vielen Dank für Ihren Tip.
Der Mengenabsatz wird wie folgt angegeben:
2003: 191 Mio kWh
2004: 197 Mio kWh
2005: 203 mio kWh
2006: 204 Mio kWh
2007: 194 Mio kWh
Differenz Umsatzerlös - Materialaufwand :
2003: 2207 TEURO
2004: 2457 TEURO
2005: 2578 TEURO
2006: 2280 TEURO ( Dazu wird aber im Kommentar ausgeführt, dass erstmals der Posten Betriebführungsentgelt in Höhe von 403 TEURO in die Position
Materialaufwand umgegliedert wurde !), womit nach m.E. die o.g. Differenz 2683 TEURO wäre!
Zu dem niedrigeren Gewinn 2006 ist noch anzumerken, dass in diesem Jahr eine Erhöhung der Rückstellung um 113 TEURO erfolgte!!!
2007: noch keine Daten zu Unsatzerlös und Materialaufwand.
Aber bei sinkendem Absatz gleichzeitig erhebliche Gewinnsteigerung- woher? Die Rückstellung wurden auf 535 TEURO erhöht??!!)
mfg
DocTom
RR-E-ft:
@Doc Tom
Es geht hier nach wie vor nicht um einzelne Versorger, sondern darum, was man aus Jahresabschlüssen herauslesen kann.
@reblaus
Vollkommen richtig, was Sie zur Intention der Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlussses schreiben. Genauso zutreffend ist, dass die wenigsten Richter und Anwälte in der Lage sind, Bilanzen zu lesen.
Der Marktpreis für Erdgas scherrt sich nicht darum, an wen das Gas schlussendlich geliefert wird. Der Markt lässt eine Preisspaltung nicht zu (Arbitrage). Unterschiedliche Netzkosten für unterschiedliche Abnahmefälle spiegelt sich in den Differenzierungen der Netzentgelte wieder, jedoch nicht bei den Bezugskosten, jedenfalls dann nicht, wenn die Marktpreisbildung über Angebot und Nachfrage funktioniert. Wenn der Gaspreis auf dem vorgelagerten Beschaffungsmartkt ein Marktpreis ist, dann hängen die Beschaffungskosten vom BAFA- Erdgasimportpreis und von den Börsenpreisen an der EEX oder zukünftig an Handelspunkten (Hubs) wie Baumgarten ab. Das Gas wird über ein Portfilio bezogen, teilweise zwischengespeichert. Die entsprechenden Gasbezugskosten sind über alle Gaskunden zu verteilen.
Die durchschnittlichen Gasbezugskosten und die durchschnittlichen Gasumsatzerlöse können demnach in Bezug auf die eigene Preisstellung gesetzt werden, sie zeigen, ob die Möglichkeit bestand, Gas günstiger zu beschaffen und abzugeben.
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