@Woodworker
Wenn der Wärmestrom-Vertrag nicht wirksam abgeschlossen wurde, heizt man mit der \"Heizstromgrundversorgung\" (Erfindung von Eon-Avacon), nicht mit dem Grundversorgungstarif Alpha. Diese \"Heizstromgrundversorgung\" ist teurer als der Wärmestromtarif (10,64 ct/kwh), aber nicht so teuer wie der Alpha. Für NT zahlen Sie 11,83 ct/kwh. Bei Alpha wären es 22,19 ct/kwh. Den Service bei Eon-Avacon brauchen Sie nach solchen Dingen nicht zu fragen. Denen würde ich nicht mal glauben, wenn sie mir die Uhrzeit sagen. Andere Frage : Warum haben Sie den neuen Vertrag unterschrieben ? Der Amado wurde doch niemals wirksam gekündigt. Das wird höchstwahrscheinlich noch gerichtlich geklärt werden. Ich würde den Preisen insgesamt widersprechen (Musterschreiben) und die nächste Rechnung auf die alten Amado-Preise kürzen. Aufpassen, das im laufenden Verbrauchszeitraum nicht zu hohe Abschläge gezahlt werden !Die handschriftliche Änderung des Wärmestromvertrages war äußerst gefährlich! Durch die Änderungen der AGB haben Sie ein neues Vertragsangebot gemacht. Hätte Eon-Avacon das angenommen, hätten Sie selbst gegen eine völlig unwirksame Preisänderungsklausel nichts mehr unternehmen können. Sie haben diese (geänderten) AGB ja selbst angeboten.Also, Hände weg von Korrekturen in den AGB ! Wie ist der Amado bei Ihnen zustande gekommen ? Durch Übernahme eines alten Hastra-Vertrages ? Oder einfach durch Stromentnahme ? Bisher ist nämlich noch nicht klar, als was Eon-Avacon diesen Vertrag eingestuft hat (Grundversorgung oder Sondervertrag). Einerseits wird der Amado von Eon-Avacon als Sondervertrag bezeichnet, andererseits meint man, die AVBElt/StromGVV würden automatisch gelten, wenn man das nicht vertraglich ausgeschlossen hätte.