Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Frage zu EON Wärmestrom

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AKW NEE:
Sonderverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Christian Guhl:
Das ist eine Binsenweisheit ! Derjenige, der sich auf ein Recht zur Preisanpassung beruft, muss beweisen, das ein diesbezügliches Recht hat. Dasselbe gilt für die Kündigung.

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